Fahrradträger für Skoda Enyaq Anhängerkupplung AHK

  • Doch, geht auch ohne FIN

    Manuals


    Hab da einfach Bauzeitraum 09/25 ausgewählt und die PDF runtergeladen.

    Auf Seite 347/348 steht der ganze Kram.


    Zu den Tests: ist sind die ganzen Testberichte im Netz von ADAC/AMs usw. Immer nur mit irgendwelche Trekking oder City-Bikes. Das hilft mir als MTBler selten. Daher war der verlinkte echt ne Wohltat, wenn auch 2 Jahre alt.

  • Jajaja, da haben sich unsere Posts überschnitten. Oberleinsiedler

    Da steht - ausgehend vom der maximal erlaubten Stützlast von 88kg beim 85x, dass man einen Fahrradträger mit 3 Schienen benutzen darf, wenn er

    A) nich länger als70cm ist

    B) 75kg des Zubehörs inkl. Beladung nicht überschritten werden.

    Was ist, wenn ich nen Träger mit 4 Schienen montiere und wieso darf ein 2-Schienen Träger nicht so schwer sein, wie ein Größerer? Oo

    Edit: so wie Log1c schreibt :D

  • Ich verstehe und handhabe das so: ich hab 75kg Stützlast eingetragen, also kann ich 75kg Zeug auf die AHK packen.

    So lange mein Träger + Räder nicht mehr wiegt: 👌


    Mehr Gedanken mach ich mir da nicht 🤷

    Skoda Enyaq 85 Sportline, Brilliant-Silber, 20" Taurus, Advanced Sportline Paket, AHK (bestellt 05/23, für 03/24) | ausgeliefert: 07/24

  • Wenn ich mir das anschaue, ist es ja nochmals eingeschränkter als bei meinem Enyaq mit genau 75kg Stützlast...

    Dass bei 2 Fahrrädern nur 55kg zulässig sind, obwohl der Gesamtschwerpunkt dann weiter vorn ist, als bei 3 Rädern, ist, aus meiner Sicht, Unsinn.

    Gibt es bei Skoda keine Leute mit Sachverstand, die sich so etwas vor Veröffentlichung mal ernsthaft anschauen?


    2 gewöhnliche E-Bikes wären dann zudem nicht mehr möglich....

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    AKtuell SW: 3.8

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  • vor allem total verklausuliert.. DAs kann doch niemals einen Charakter von offiziellen Daten und Typgenehmigung / Zulassung usw. haben , oder?

    Ergibt für mich irgendwie auch keinen Sinn, allein schon am Beispiel A im Bild. Wieso sollte ein 2er Träger, der eh leichter und kürzer ist, nicht auch die 75kg Belastung auf die AHK mitbringen?

    Der hat doch sogar weniger Hebelharm, sollte rein physikalisch also sogar eher schwerer beladen werden dürfen, als ein 3er Träger mit mehr Ausladung.

    Und Polizei und TÜV würden bei einer Kontrolle wohl kaum in ein Fahrerhandbuch schauen, sondern auf die offiziellen Zulassungsdtaen im Fahrzeugschein bzw. was über die ECE-Homoligierungsbescheinigung in der Datenbank steht.

    Hat denn hier niemand mal nen Fahrzeugschein vom 85X MJ 27 mit AHK, der mal schauen könnte, was da so alles zu AHK steht (ggf. auch unten in den Bemerkungen, da müsste das dann ja drinstehen, wenn das vom Handbuch übernommen wurde oder umgekehrt)

  • Dass bei 2 Fahrrädern nur 55kg zulässig sind

    Eher anders herum: Bei 55kg sind maximal 2 Räder zulässig.

    Mein Verständnis der Tabelle:

    • 55kg eingetragene Stützlast
      • bis zu 55kg Zeug drauf, bedeutet idR maximal 2 Fahrräder + Träger.
    • ab 75kg eingetragener Stützlast
      • bis zu 75kg Zeug drauf, bedeutet idR maximal 3 Fahrräder + Träger.


    Bei 55kg sind:

    • 2 E-Bikes + Träger unrealistisch (die Light-E-Bikes außer acht gelassen)
    • 3 Bio-Bikes + Träger ebenfalls häufig unrealistisch (abgesehen von leichten XC/Gravel/Rennrädern)

    Bei 75kg sind:

    • 3 E-Bikes + Träger unrealistisch (die Light-E-Bikes außer acht gelassen)
    • 3 Bio-Bikes + Träger oftmals möglich

    Skoda Enyaq 85 Sportline, Brilliant-Silber, 20" Taurus, Advanced Sportline Paket, AHK (bestellt 05/23, für 03/24) | ausgeliefert: 07/24

  • Ob das normal kontrolliert werden kann, bezweifle ich auch.

    Die Angaben aus werkseitigen Bedienungsanleitungen sind m.E. aber trotzdem zu beachten.

    Wenn ein folgenschwerer Unfall vorhanden ist, wo eine Fehlbeladung die Ursache sein könnte, kann es durchaus ins Eingemachte gehen.

    Dann würde in diesem Fall m.E. durch den Gutachter auch herauskommen, dass die Geschichte mit nur 55kg trotz weniger Hebelarm usw. Unsinn ist


    So ganz habe ich die Punkte A und B nicht verstanden. Einen Bezug zur zul Stützlast ist dort m.E. aber nicht zu erkennen.


    Warum verunsichtert Skoda den Kunden durch so einen Käse?

    Gibt es überhaupt Enyaqs (mit Ausnahme werkseitiger iV50), die weniger als 75kg Stützlast haben?

    handelsübliche, aktuelle 2er-Träger haben häufig eine Zuladung von max. 60kg und wiegen selbst meist mindestens um die 17kg (z.b. uebler mal ausgeschlossen...).

    Vielleicht sollte sich Skoda bei Bedienungsanleitungen auch mal an der aktuelle Marktlage orientieren.

    "55kg" müssen in dem Zusammenhang gar nicht auftauchen (war früher auch nicht der Fall)

    2 normale Straßen E-Bikes von heutzutage jeweils ca 27kg dürfen üblicherweise zugeladen werden und wenn man dafür einen 2-er-Träger verwendet (oder nur die ersten beiden Schienem eines 3er-Trägers) ist das i.d.R. völlig ok.

    Wenn es etwas knapp werden sollte, kann man zumindest die Akkus entfernen und dann stimmts meistens.

    Zwei heutzutage, bei Straßen-E-Bikes, gängige 750Wh-Akkus sparen zusammen rund 8kg, dann noch die fetten Zusatzschlösser, zumindest während der Fahrt, in den Kofferraum des Fz und alles ist gut.


    3 normale Straßen-E-Bikes, s.o., inkl. Träger ist kaum zulässig.....

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    AKtuell SW: 3.8

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  • Ja diese 60kg Zuladungsgrenzen haben fast alle Hersteller, stimmt.


    Akkus müssen glaub ich sowieso vom Fahrrad ab, irgendwo welche Sicherheitsvorschriften - meine ich mal gelesen zu haben.

    Zum Rest kann ich nix weiter beitragen, da selber verwirrt.

  • so, hab mal von eufab zum ProBC3 ne Skizze bekommen (steht diamant dran, soll aber laut Kundenservice zum ProBC3 identisch sein:


    Eufab.png


    und

    pasted-from-clipboard.png



    Abgesehen davon schreibt Skoda in der ANleitung ja

    Zitat: "Skoda Auto empfiehlt die Beachtung[..]" was keine gesetzliche oder zulassungstechnische Vorgabe ist. Hatte ich völlig überlesen und ist dann natürlich deutlich entspannter.

    Der D-Wert (der schonmal genannt wurde und den ich nicht wiederfinde) hat da m.E. die einzige, rechtliche Relevanz - natürlich neben der Zulassung des Trägers selbst (u.a. für entspr. breite Radstände von Fahrrädern).

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