Welches Gesetz, das offenbar nur in VW-Autos gilt? Aber nicht in den neuen, da muss das nicht mehr sein. Weil... ja weil... Isso.
Nope. Auch andere Hersteller machen das so.
Welches Gesetz, das offenbar nur in VW-Autos gilt? Aber nicht in den neuen, da muss das nicht mehr sein. Weil... ja weil... Isso.
Nope. Auch andere Hersteller machen das so.
Jo... mein 5er konnte das vor 25 Jahren schon dass der beim Aufsperren per Funk Sitze und Spiegel voreingestellt hat.
Jo... mein 5er konnte das vor 25 Jahren schon dass der beim Aufsperren per Funk Sitze und Spiegel voreingestellt hat.
Wobei das nicht das richtige Argument wäre:
Wenn sich die Gesetzeslage innerhalb der letzten 25 Jahre derart geändert hätte, dass es nun wirklich verboten wäre, dann wäre es zwar schön, dass es vor 25 Jahren ging - JETZT ginge es aber nicht mehr.
Wobei das nicht das richtige Argument wäre:
Wenn sich die Gesetzeslage innerhalb der letzten 25 Jahre derart geändert hätte, dass es nun wirklich verboten wäre, dann wäre es zwar schön, dass es vor 25 Jahren ging - JETZT ginge es aber nicht mehr.
Nochmals, bei den meisten Autoherstellern geht es auch heute noch, auch bei neu ausgelieferten Modellen. Die Gesetze sind für alle gleich. Aber wie auch immer, wir können es drehen und wenden wie wir wollen, beim VW Konzern geht es eben nicht und damit müssen wir Leben.
Macht der Ford Explorer das eigentlich auch? Also so eine Meldung?
Die Gesetze sind gleich, die Interpretation aber nicht. Wenn im Text steht, dass sichergestellt werden muss, dass der Fahrer darüber informiert wird, fragen sich die Anwälte wie das von den Gerichten ausgelegt werden kann.
Also offensichtlich würde die Gerichte das nicht akzeptieren, wenn es irgendwo in den AGBs versteckt ist, das wurde in der Vergangenheit schon angefochten.
Offensichtlich reicht es auch nicht den Halter darüber einmalig zu informieren, weil der Fahrer kann ja immer wer anderes sein. Daher zeigt VW das bei jedem Start an.
Jetzt ist die Frage, wie lange muss ich die Info anzeigen, um sicherzugehen, dass auch wirklich jeder genug Zeit zum Lesen hatte. Das heißt im Stand darf der Bildschirm eigentlich nicht von alleine verschwinden, weil vielleicht braucht der Fahrer einfach länger bis alle Insassen und Gepäck sicher verstaut sind.
Und zuguter Letzt haben sich die Anwälte vermutlich gefragt, reicht es den Text anzuzeigen, oder muss ich auch verifizieren, dass der Fahrer das gelesen hat? Da sind die Anwälte von VW wohl zu einer anderen Einschätzung gekommen als das bei anderen Herstellern der Fall war. Diese Unsicherheit ist bei neuen Regelungen erstmal nichts ungewöhnlich. Über kurz oder langer gleichen sich die Hersteller da dann an.
Update: Ich wurde soeben von Skoda Deutschland angerufen und die nehmen sich dem Thema an und wollen es direkt mit Skoda in Tschechien besprechen (können aber nichts versprechen). Das ist aber schon mal toll, dass man als Kunde doch noch ernst genommen wird und man eine Lösung vielleicht ja findet. Ich glaube, die wissen gar nicht, wie sehr es uns nervt. Übrigens habe ich gerade von meinem Bruder erfahren, dass es im Audio Q7 wohl genauso läuft mit der Bestätigung bei jeder Fahrt ![]()
Bei der Wahl zwischen zwei Fahrzeugen kann - zumindest bei mir - so eine Kleinigkeit durchaus den Ausschlag geben. Ich fahre Enyaq weil der ID.4 nicht abstellbare Quittierungstöne am Lenkrad hatte. Wer weiß was ich als nächstes fahre...
Das nächste Fahrzeug hat dann irgendwelche anderen Kleinigkeiten.
Dem kann ich mich voll und ganz anschließen.
Wenn ich überlege, wie schnell ich mit dem Wagen, im Gegensatz zu all seinen Vorgängern, vom Fleck komme, dann ist das drücken des O.K. Buttons wirklich eine Lappalie.
Man hätte ihn aber auch auf die linke Seite des Displays legen können.... Kurze Arme ich hab....
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