• Hi,


    ich glaube kaum dass hier jemand einen Anwalt in der Grenzregion kennt... Da wirst du selber evtl. über die Anwaltskammer gehen müssen. Ein Anwalt für Vertragsrecht sollte ja nicht allzu selten sein:


    Googel wirft bspw. entsprechendes aus:


    Anwalt Fabritius Tengnagel & Heine



    Da mehrere Faktoren zusammenkommen wird die Hilfe hier im Forum begrenzt sein:


    Grenzüberschreitender Handel

    Gewerblicher Kauf

    Privater Kauf


    Dazu noch die Sprachbarriere, es handelt sich hier ja um "Recht", da sind die Formulierungen ja teilweise schon für "Natives" nicht verständlich.


    Wer das alles noch mal lesen will darf aufklappen - sonst ignorieren ^^

    Enyaq iV 60 | Arctic Silver | Lodge| Basic Pakete: Conv, DriveSport, Info, Klima, Parken - Regulus / Rial Astorga | SW 3.2

  • Hallo,

    um nicht einen weiteren (ggf. unnötigen) Thread zu eröffnen, stell ich mal meine Frage hier ein:

    Hat jemand eigene Erfahrungen oder besitzt jemand verlässliche Info`s zum Verhalten der Händler bei Rücktritt vom Leasingvertrag infolge Überschreitung des Liefertermin`s ?
    In meiner Bestellung steht als unverbindlicher Lieferzeitraum April 2024

    Nach bisher mir vorliegenden Info`s (u.a. auch ein Link vom Händler) ist aktuell davon auszugehen, dass das Fahrzeug erst in 07/2024 geliefert wird.

    Hier im Thread wurde ausführlich über AGB`s diskutiert, wonach nach Ablauf von 6 Wo. (über dem Lieferzeitpunkt) die Möglichkeit besteht, dem Händler eine Frist zu setzen (in der Regel 2 Wo.) und danach ggf. vom Vertrag zurückzutreten.
    Hat jemand dieses Szenario bereits erlebt?
    Oder ist davon auszugehen, dass ohne anwaltlicher Unterstützung hier nichts zu klären ist?

    Aus mehreren Gründen möchte ich ungern bis Juli (oder ggf. noch länger) warten und daher ggf. vom Vertrag zurücktreten.
    Danke vorab!

    bestellt in 10/2023; Lieferungsprognose 03/04/05....08/2024
    storniert in 04/2024

    Enyaq 85x L&K,

    Moon-weiß perleffekt

    Leder Suite schwarz,
    Panoramadach, AHK etc.

    Einmal editiert, zuletzt von Rudi Mann ()

  • Diese Frage kann ich Dir in 8-9 Tagen beantworten. Dann ist die Nachfrist um und ich trete zurück.

    Diese ganze nicht Informationspolitik von Skoda geht mir auf die Nerven, ich bin zu alt für sowas. Es wird kein VAG KFZ. :)

  • Die Lieferung 07/24 könnte doch fast in der Frist sein. April 2024 heißt m.E. ab dem 30.04. kann die Nachfrist gesetzt werden und die muss wohl auch min 14 Tage sein. Und dann ist schon fast Juli.

    Nachdem meiner auch für Mai 2024 bestellt ist würde ich im Fall der verspäteten Lieferung wohl eher in Richtung Schadenersatz gehen.

  • Leute, Eure juristischen „Räte“ sind teilweise absurd und falsch. Lasst es bitte doch bleiben, wenn ihr keine Juristen seid!


    gronningen

    Such dir einen Anwalt und bitte nicht Rechtslaien im Forum um eine Rechtsauskunft.

  • Diese Frage kann ich Dir in 8-9 Tagen beantworten. Dann ist die Nachfrist um und ich trete zurück.

    Diese ganze nicht Informationspolitik von Skoda geht mir auf die Nerven, ich bin zu alt für sowas. Es wird kein VAG KFZ. :)

    Hallo @Psionman 
    gibt es zwischenzeitlich einen neuen Stand?
    Danke im Voraus!
    Grüße!

    bestellt in 10/2023; Lieferungsprognose 03/04/05....08/2024
    storniert in 04/2024

    Enyaq 85x L&K,

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    Panoramadach, AHK etc.

  • neuer Stand ist, der Rücktritt ist beim Händler eingegangen und er hat alles an Skoda Leasing weitergeleitet.

    Die lassen sich Zeit. Händler meint 10-14 Tage. Bin gespannt.

  • Ist der Rücktritt als solcher nicht eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ?

    Damit wäre der Rücktritt selbst doch wirksam, lediglich die sich daraus ergebenden Folgen wie möglicher Schadensersatz müssen noch geklärt werden.

  • Ich hätte das schon gerne schriftlich von Skoda, das der Rücktritt rechtskräftig ist.

  • Bin ja kein Jurist.


    Habe ich mit dem Vertragshändler einen rechtsgültigen Kaufvertrag in dem ich Barzahlung oder privater Finanzierung abgeschlossen habe, ist er mein Vertragspartner. Habe ich ein Leasingvertrag unterschrieben, ist der Leasingpartner mein Ansprechpartner.


    Sollte der zweite Fall gegeben sein, ich das Fahrzeug aus welchem Grund nicht haben möchte, muss ich mich im zweiten Fall mit der Leasingbank in verbindung setzen. Im ersten Fall ist der Verkäufer mein Ansprechpartner.


    Handel ich als Person nach dem BGB oder dem HGB, sieht das anderst aus.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher. Mobiele Wallbox die an alle Steckdosen passt.

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