BAFA Förderung bei Wechsel auf Mj24

  • Vielleicht korrigiert Skoda auch dieses Mal diese ungünstige Konstellation wie Anfangs beim 80 Sportline.

    Auch hier wurde nach einiger Zeit von eigenständigem Modell auf Basisfahrzeug mit Ausstattungsvariante umgestellt

  • Lt meinem gibt’s bei den “Altbestellungen” einen Preisschutz und Skoda wird entspr Werte übermitteln.

    Aber natürlich gabs das nur mündlich, so dass ich mich seelisch schon mal drauf einstelle, dass es nix gibt… 😖

    Stand 17.01.: Fertigung KW17

    Stand 09.04.: ZP08 KW27

    Stand 07.05.: ZP08 KW 37

  • Mich trifft hier das gleiche Schicksal. Könnt ihr hier mal rein schreiben, wie es euch bisher mit der Kommunikation mit eurem Händler ergangen ist?

    Ich bin auch betroffen, und zwar in doppelter Weise (wie andere hier sicher auch):

    Ich habe meinen iV80 Sportline am 07.08.2023 bestellt. Unverbindlicher Liefertermin: 03/2024

    Soweit alles ok, bis der neue Konfigurator herauskam und mir mein Händler fast zeitgleich mitgeteilt hat, dass meiner bereits in der KW43/2023 gebaut wird und sich der Modellwechsel 23/24 voraussichtlich auf die KW44 verschiebt.


    Jetzt weis ich weder welches Modelljahr ich bekomme noch, ob ich die Förderung überhaupt erhalte. Vermutlich gibt es für mich jetzt die beiden Möglichkeiten Modelljahr 2023 mit Förderung (4.500 oder 3.000 ?) oder Modelljahr 2024 ohne Förderung, ohne dass ich einen Einfluss darauf habe.


    Mein Verkäufer hat sehr verständnisvoll reagiert, nachdem ich ihn auf das Thema angesprochen habe. Er hat mir seine Unterstützung bei dem Thema Rechnungsstellung angeboten, wobei er die Fakten wohl auch noch nicht ganz durchdrungen hat und natürlich darauf verweist, dass letztlich Skoda vorgibt, was in der Rechnung steht.


    Hinsichtlich des Modelljahres hat er mir angeboten, die Bestellung neu aufzusetzen und meinen bestellten in seinen Bestand aufzunehmen.

    Das würde aber bedeuten, dass ich mich vom Sportline verabschieden müsste, da dieser als Mj24 ja nicht mehr förderfähig ist. Das will ich aber eigentlich nicht!

    Enyaq iV80 Sportline in Artic Silber

    Maxx/Schiebedach/Transport

    EZ 27.11.2023


    Bisherige EVs: Hyundai Kona Style 64 kWh; Nissan Leaf First Edition

  • Ja, gesagt ist das leider schnell. Und rein rechtlich hat der Händler dann sogar noch recht, weil der Preis des Fahrzeuges sich ja nicht ändert. Die Förderung und dessen Einreichung ist immer Privatsache, er wird wohl damit recht behalten und wir werden trotzdem leer ausgehen 😢

  • Sehr ärgerlich. Sieht bei mir ziemlich gleich aus. Ich habe aber noch kein Prouktionsdatum, da erst 11/22 bestellt. Wenn die mich die 3000€ selbst zahlen lassen, werde ich wohl stornieren und mir ein Model Y holen. Die stehen wenigstens etwas mehr zu solche Rabatten (auch wenn es dort auch mal hakt)

  • Ja, gesagt ist das leider schnell. Und rein rechtlich hat der Händler dann sogar noch recht, weil der Preis des Fahrzeuges sich ja nicht ändert. Die Förderung und dessen Einreichung ist immer Privatsache, er wird wohl damit recht behalten und wir werden trotzdem leer ausgehen 😢

    So sieht's aus! Ich hatte ein ähnliches Debakel bereits 2020, als die Förderprämie ohne große Vorinformation in den Medien von 3.000 auf 6.000 € angehoben wurde.

    Mein Händler hatte meine Kona eine Woche zu früh zugelassen und 3.000 € waren futsch. War natürlich auch mein persönliches Pech :(

    Enyaq iV80 Sportline in Artic Silber

    Maxx/Schiebedach/Transport

    EZ 27.11.2023


    Bisherige EVs: Hyundai Kona Style 64 kWh; Nissan Leaf First Edition

  • Sehr ärgerlich. Sieht bei mir ziemlich gleich aus. Ich habe aber noch kein Prouktionsdatum, da erst 11/22 bestellt. Wenn die mich die 3000€ selbst zahlen lassen, werde ich wohl stornieren und mir ein Model Y holen. Die stehen wenigstens etwas mehr zu solche Rabatten (auch wenn es dort auch mal hakt)

    Habe ich das richtig verstanden: Du hast 11/2022 bestellt und noch kein Produktionsdatum? Um welches Modell handelt es sich denn?

    Enyaq iV80 Sportline in Artic Silber

    Maxx/Schiebedach/Transport

    EZ 27.11.2023


    Bisherige EVs: Hyundai Kona Style 64 kWh; Nissan Leaf First Edition

  • Ich war gestern bei meinem Händler und habe mich nach dem aktuellen Stand des Liefertermins erkundigt. Mein Enyaq wurde im System jetzt als Enyaq 85 Sportline geführt, was laut Händler Modelljahr 2024 bedeutet. Beim Datum standen dann 2 im System. Einmal 04.03.2024 und einmal November 2023. Der Händler hat mir aber gesagt, dass Skoda noch mit vielen Platzhaltern arbeitet.

    Ich habe ihn dann auch auf die BAFA Förderung angesprochen und dass das MJ. 2024 als Sportline ja nicht mehr förderfähig sei. Seine Aussage war, dass ich ja einen IV80 bestellt habe, der die Förderkriterien erfüllt und ich auch die Förderung bekommen würde, da interne Umstellungen bei Skoda mich nicht betreffen würden. Interessant fand ich die Aussage zur Antragsstellung. Da ich einen Leasingvertrag habe, würde ich gar keine Rechnung bekommen. Ich müsste den Antrag bei der BAFA stellen und da ich keine Rechnung einreichen kann, würde sich die BAFA die nötigen Informationen bei Skoda Leasing holen. Und die würden halt übermitteln, was ich bestellt habe.

    Wenn ich heute einen 85 Sportline bestellen würde, dann natürlich nicht.

    Bin ich echt gespannt, was ich letztendlich bekomme und ob das mit der BAFA klappt. Stornierung, wenn BAFA Förderung nicht funktioniert habe ich auch schon in Erwägung gezogen. Umsetzung ist aber auch nicht so klar. Jetzt könnte ich das auf Verdacht machen oder schriftlich Bestätigung einfordern, dass Förderung klappt. Wenn ich den Antrag bei der BAFA einreiche und sie ablehnen, kann ich ja nicht mehr stornieren, da das Fahrzeug schon ausgeliefert und zugelassen ist. Dann könnte ich evtl. noch auf Schadenersatz klagen.

  • Lt meinem gibt’s bei den “Altbestellungen” einen Preisschutz und Skoda wird entspr Werte übermitteln.

    Aber natürlich gabs das nur mündlich, so dass ich mich seelisch schon mal drauf einstelle, dass es nix gibt… 😖

    Da der Enyaq noch nicht über das Agenturmodell vertrieben wird, ist entscheidend, ob Vertrag und die AGB des Händlers eine Preisanpassung vorsieht. In der Vergangenheit war das in der Reg nicht der Fall. Es könnte hierbei auch Unterschiede zwischen verschiedenen Händler geben.


    Maßgeblich sind die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.


    Daher einfach mal in den Vertrag und AGB schauen.

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