Skoda Enyaq Problem Thread: Defekte - Störungen - Fehler - Meldungen

  • Zum Kessy Thema: Bei 3.7 oder älteren Fahrzeugen war meines Wissens nach nie vorgesehen, dass Kessy beim WEGgehen abschliesst... nur beim HERANtreten ans Auto. Das automatische Aufschliessen gibt es nur für Modelle ab 3.8 (also die ohne OTA Update schon 3.8 hatten)...


    Finde komisch, dass das noch niemand klargestellt hat.


    Ich bin mir dessen zu 95% sicher...

  • Falls es noch niemand geschrieben hat: Eine Geschwindigkeitsbegrenzeung oder -Gebot gibt es für die Nutzung des Fernlichtes nicht. Es wurde bereits erwähnt, dass man innerorts abblenden soll, aber falls nötig, nicht muss....

    Gemäß ADAC ist Fernlicht innerorts verboten.


    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/licht-und-beleuchtung/richtige-beleuchtung-auto/


    Weil der Artikel lang ist, hier ein Auszug:

    • Eine blaue Kontrollleuchte weist darauf hin, dass das Fernlicht eingeschaltet ist. Schalten Sie das Fernlicht bei entgegenkommendem oder vorausfahrendem Verkehr bitte aus, in Ortschaften ist Fernlicht untersagt. Ist die Fernlichtautomatik oder das adaptive Fernlicht aktiviert, blendet es von selbst ab ("A" im oder am Fernlichtsymbol).
  • Das ist so nicht korrekt….

    Fernlicht ist lt. STVO in geschlossenen Ortschaften nicht grundsätzlich verboten!!!

    Wenn es nicht ausreichend beleuchtet ist, kann auch Fernlicht eingesetzt werden.


    Auszug STVO § 17 Abs. 2.

    Zitat
    Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.

    Von innerorts oder außerorts ist in diesem Paragrafen offensichtlich nicht die Rede. Somit ist es prinzipiell erlaubt, das Fernlicht innerorts einzuschalten. Es wird allerdings ausdrücklich gesagt, dass die Benutzung verboten ist, wenn die Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet ist oder die Gefahr besteht, jemanden zu blenden. Dies ist bei vielen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften der Fall, weshalb Sie das Fernlicht hier somit in aller Regel nicht einschalten dürfen.

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  • Auszug STVO § 17 Abs. 2.

    Von innerorts oder außerorts ist in diesem Paragrafen offensichtlich nicht die Rede. Somit ist es prinzipiell erlaubt, das Fernlicht innerorts einzuschalten. Es wird allerdings ausdrücklich gesagt, dass die Benutzung verboten ist, wenn die Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet ist oder die Gefahr besteht, jemanden zu blenden. Dies ist bei vielen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften der Fall, weshalb Sie das Fernlicht hier somit in aller Regel nicht einschalten dürfen.

    Letzendlich bleibt es aber dabei: da steht explizit nichts von Verbot innerhalb von Ortschaften und einer Mindestgeschwindigleit von 50km/h.

    Hier in HH, gerade im Süden (Rund um den Hafen) gibt es genügend Straßen, die innerorts liegen, aber nachts doch recht schwach beleuchtet sind. Da schaltet der FA auch auf Fernlicht und ich verbiete es ihm auch nicht ;) .

  • Bei allem Respekt. Immer wieder erlebe ich, das Gesetze selektiv bewertet werden. Da wird pauschal einfach was weggelassen oder dazu"gedichtet". Gesetze sind nicht nach Bauchgefühl anwendbar. SIe regeln exakt das, was im Text steht. Nicht mehr, nicht weniger. Das nennt man juristisch "Bestimmtheitsgebot". Wenn was nicht drinsteht, ist es nicht angesprochen. Punkt.


    Im Gesetz steht ausdrücklich, dass abgeblendet werden muss, wenn ausreichend Beleuchtung vorhanden ist... Dass das IN DER REGEL innerorts so ist, heisst aber nicht dass es verboten wäre wenn es mal nicht so ist.


    Edit: Es gibt eine einzige Ausnahme, wann vom Gesetzestext abgewichen wird, ohne das Wesen des Gesetzes im Wesentlichen umzudeuten, ohne, dass das gesetz damit obsolet wird:


    Bei höheren Gerichtsurteilen (LG aufwärts bis BGH).

    Einmal editiert, zuletzt von Enyaq-Neuling ()

  • Driftet irgendwie wieder mal ab...........

    Gruß

    Rainer

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