Wallbox anmelden/genehmigen lassen

  • Hab bisher keine Erfahrungen, aber ich würde vermuten, dass hier keine einfache Meldung reicht. Vermutlich bekommst du für eine zusätzlich Box auch keine Genehmigung, da der Versorger sagen könnte, dass die Zuleitung dafür nicht ausreicht. Wenn du aber sagst, dass die bisher genehmigten 22kw nur weiter aufgeteilt werden, sollte eigentlich kein Problem bestehen... ich würde einfach mal freundlich beim Versorger anfragen.

    Die zusätzliche Genehmigung, da haste Recht, das wird nix.

    Ich habe ja auch noch eine (bis zu) 11kw starke Wärmepumpe im Haus die per installiertem Rundsteuerempfänger teilweiße abgeschalten wird.

    Also bisher sind eigentlich 3 Verbraucher á 11kw installiert, in Summe somit bereits 33kw. Ein 63A-Anschluss kann bei dreiphasigkeit ja 43,6kw abgeben (keine Schieflast).

    Somit wäre ich bei weiteren 11kw über der max. Anschlussleistung.


    Wobei die 22kw-Wallbox ja bereits den EVU-Überwacht und regelt, dass niemals mehr als 50A über den EVU ins Haus fließen.

    (Selektive Leitungsschutzschalter hinter der "Panzersicherung" mit je 50A pro Phase)

  • Bei unserem Netzbetreiber wird bei der Meldung einer WB nicht nur die Leistung, sondern auch die Anzahl abgefragt.

    Du könntest natürlich eine CEE-Dose setzen lassen und mit einer mobilen WB da dran. Wenn selbige nur sporadisch und nicht dauerhaft betrieben wird, ist sie auch nicht meldepflichtig.
    Wenn deine Sicherungen sich verabschieden, bist halt in Erklärungsnot.... :)

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  • Bei unserem Netzbetreiber wird bei der Meldung einer WB nicht nur die Leistung, sondern auch die Anzahl abgefragt.

    Du könntest natürlich eine CEE-Dose setzen lassen und mit einer mobilen WB da dran. Wenn selbige nur sporadisch und nicht dauerhaft betrieben wird, ist sie auch nicht meldepflichtig.
    Wenn deine Sicherungen sich verabschieden, bist halt in Erklärungsnot.... :)

    Bin eh schon am, naja streiten will ich es nicht nennen, mit den örtlichen Stadtwerken.

    Bei uns gehen laufend die LED-Birnen (Osram) kaputt. Weil wir eine sehr stabile Spannung von 242-246V haben.

    Laut DIN sind bis zu 252V ok, aber die meisten hochwertigen Geräte sind nicht bis an die Grenzen des erlaubten spezifiziert und gehen daher schneller kaputt.


    Aber ok, ich frag mal bei den Stadtwerken nach, was deren Meinung ist.

  • Bei uns gehen laufend die LED-Birnen (Osram) kaputt.

    Ich habe es nicht genau anlysiert sondern irgendwann aus Frust statt Osram die LED's vom Discounter genommen die alle paar Wochen mal im Prospekt sind.

    Seitdem ist keine mehr kaputt gegangen.

    Kann Zufall sein. Keine Ahnung.

    Octavia RS Diesel

    Octavia RS Benziner

    Octavia RS iV

    Bald Enyaq 80 mit Ausstattungspaket MAXX inkl. Diebstahlwarnanlage

    (Alarmanlage um die Versicherungsbeiträge des Firmenfahrzeugpools gering zu halten)

  • Bin eh schon am, naja streiten will ich es nicht nennen, mit den örtlichen Stadtwerken.

    Bei uns gehen laufend die LED-Birnen (Osram) kaputt. Weil wir eine sehr stabile Spannung von 242-246V haben.

    Laut DIN sind bis zu 252V ok, aber die meisten hochwertigen Geräte sind nicht bis an die Grenzen des erlaubten spezifiziert und gehen daher schneller kaputt.


    Aber ok, ich frag mal bei den Stadtwerken nach, was deren Meinung ist.

    Wir haben nur 220 bis 223V. Die Osram LED Filament Teile gehen trotzdem oft kaputt. Das liegt eher an der schlechten Qualität dieser Teile.

  • Bei unserem Netzbetreiber wird bei der Meldung einer WB nicht nur die Leistung, sondern auch die Anzahl abgefragt.

    Du könntest natürlich eine CEE-Dose setzen lassen und mit einer mobilen WB da dran. Wenn selbige nur sporadisch und nicht dauerhaft betrieben wird, ist sie auch nicht meldepflichtig.
    Wenn deine Sicherungen sich verabschieden, bist halt in Erklärungsnot.... :)

    bist Du Dir da sicher? Zumindest in der bei mir gültigen TAB müssen auch mobile Verbraucher, ich meine mich zu erinnern über 4 kW gemeldet werden.

    Ob fest angeschlossen oder angesteckt spielt da keine Rolle. Und der Ladevorgang des BEV ist auf jeden Fall kein Kurzzeitbetrieb, also z B nicht vergleichbar mit einer Kreissäge oder Holzspalter oder so.


    Ich war auch überrascht das zu lesen, weil ich dachte, es gelte nur für Festinstallationen und die Installation einer Ceekon wäre der Trick um dem Formalismus zu entkommen…

    Bestellt: KW24/2021: gebaut KW36/2021; geliefert KW42/2021

    ENYAQ iV SPORTLINE 80, Arctic-Silber Metallic, Design Selection SPORTLINE: Sitzbezüge in L/S/M schwarz mit Ziernaht in grau, 20" Vega, AHK. Ausstattungspakete: Convenience PLUS, Drive Sport PLUS, Fahrassistenz PLUS, Family BASIC, Infotainment PLUS, Klimatisierung PLUS, Parken PLUS, Sitzkomfort PLUS


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  • Also ich würde dir ganz klar die Empfehlung geben das Gespräch mit dem Netzbetreiber (Der Energieversorger hat damit nix zu tun) zu suchen.

    Dazu empfehle ich das persönliche Gespräch, nicht am Telefon.

    Bei unserem Netzbetreiber gibt es Sewrvicepunkte, wo der Kunde hingehen kann.

    Wie das bei Euch geregelt ist, weiß ich natürlich nicht.

    Evtl. kann dann vor Ort anhand der Pläne und Kabelstärken geprüft werden,

    was an eurem Hausanschluss möglich ist.

  • bist Du Dir da sicher? Zumindest in der bei mir gültigen TAB müssen auch mobile Verbraucher, ich meine mich zu erinnern über 4 kW gemeldet werden.

    Mag in der Theorie so sein, aber glaubst du wirklich, dass jeder Ladeziegel, jeder JuiceBooster, NRGkick, Go-e, etc. an jedem der zahlreichen Einsatzorte angemeldet wird?
    Ich melde meinen NRGkick jedenfalls nicht im Ferienhaus an, sondern sage das nur dem Vermieter und bespreche den finanziellen Ausgleich.

    Wenn man das zuhause macht und bereits 2 WBen hat, dann setze ich voraus, dass man nicht alle 3 auf 11kW gleichzeitig laufen läßt, sondern ein vernünftiges Lastmanagement hat.
    Trotz kurzfristig 3 E-Autos im Haushalt sehe ich persönlich bei mir auch keinen Bedarf für mehr als 2 WBen, aber jeder individuelle Fall ist anders.

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  • So habe mit den örtlichen Stadtwerken (unser Versorger) gesprochen.

    War ausreichend Informativ für mich.


    Also wenn auf einem Anschlusspunkt bereits eine Wallbox gemeldet ist (egal ob 11kw (meldepflichtig) oder größer 11kw (genehmigungspflichtig)) muss jede weitere Wallbox genehmigt werden.

    Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, wird bei Antragsstellung entschieden und dieser darf nur von einem gemeldeteten und eingetragenen Elektriker kommen.


    Nach dem Gespräch mit dem Elektriker:

    Heißt für mich, ich bräuchte eine Wallbox mit Loadsharing, dann wär alles in Ordnung. Warum, einfach damit in keinem Fall die SLS-Ausgelöst werden. Eine EVU-Überwachung nur von einer Wallbox wäre Ihm zu unsicher, auch weil die Wärmepumpe nicht geregelt werden kann/sollte. Und im Haus ja auch noch andere "Kleinverbraucher" sich summieren könnten, im Worst-Case als Schieflast...

  • Hallo zusammen, habe die Diskussion in Abschnitten verfolgt. Ich werde für die mobile Ladelösung eine 400V Steckdose im Carport nutzen, diese muss nur um 3m versetzt werden. Diese anzumelden, weil eben Dauerlast, ist für mich kein Problem. Allerdings wenig später mal auf eine Wallbox für PV überschussladen umrüste, könnte das Förderschädlich sein?

    Was meint ihr, war bisher die KFW Förderung von einer Anmeldung (nicht Genehmigung) abhängig?

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