Versicherungen für eAutos - Versicherung Empfehlung Skoda Enyaq
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Wenn Du damit beruflich nichts zu tun hast, hat das keinerlei Aussagekraft.
Ich mache das seit 25 Jahren vielfach im Jahr und habe das ständig.
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Wenn Du damit beruflich nichts zu tun hast, hat das keinerlei Aussagekraft.
Ich mache das seit 25 Jahren vielfach im Jahr und habe das ständig.
30 Jahre in der KFZ-Branche als Kundenberater/Betreuer gearbeitet und den Papierkram
erledigt. Wer die Lücken erkennt, kann die auch schließen. Noch nie ist ein Kunde erbost
aufgetreten, weil die zu zahlende Versicherung Abzüge von der Rechnung die ich erstellt
habe, Beträge abgezogen hat.
Einmal brauchte ich privat einen Anwald in Sachen Schmerzengeld. Ein Untersuchungsbefund
war der zu zahlenden Versicherung nicht schlüssig. Es war ein Wegeunfall und die Untersuchung
wurde in einem BG-Krankenhaus gemacht. Mein Chef hat auch Forderrungen gestellt. Die
wurden anstandslos bezahlt.
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30 Jahre in der KFZ-Branche als Kundenberater/Betreuer gearbeitet und den Papierkram
erledigt. Wer die Lücken erkennt, kann die auch schließen. Noch nie ist ein Kunde erbost
aufgetreten, weil die zu zahlende Versicherung Abzüge von der Rechnung die ich erstellt
habe, Beträge abgezogen hat.
Also weißt Du im Zweifel gar nicht, was da sonst noch alles passiert ist. Außerdem geht es nicht um Rechnungen, sondern um die Gutachten.
Und die wenigsten wissen, welche Ansprüche sie überhaupt haben.
Ich frage ja auch nicht meinen Metzger, wenn ich meinen Blinddarm loswerden will.
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Es geht doch hier um eine Abtretungserklärung. Da schreibt die Werkstatt eine
Rechnung. Der Werkstatt liegt doch das Gutachten vor das der Kunde beauftragt hat.
Nicht ich sondern du hast berichtet : Ich warne eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.
Weiterhin schreibst du das die Versicherer in einigen Fällen 10 % vom Nettorechnungsbetrag
abziehen. In solchen Fällen ist dir der Lohn (Streitwert) zu gering solche Kunden die das erleben
Rechtsbeistand zu leisten. Natürlich steht dir frei Rechtsbeistand zu leisten.
PS: Die Rechnung ist immer an den Auftraggeber (Geschädigter) zu stellen.
Eine Abtretungserklärung berechtigt die Werkstatt den Rechnungsendbetrag bei der
in Frage kommenden Versicherung einzureichen. Das ist ein Service den sehr viele
nutzen weil sie halt den Rechnungsbetrag nicht auf Tasche haben und sich nicht auskennen.
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Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen:
Ich bin mit allen Fahrzeugen von der HUK zur LVM gewechselt.
Hintergrund ist das begleitete Fahren ab 17, was bei der HUK nur geht, indem für alle Fahrzeuge der Fahrerkreis auf unter 25 erweitert wird.
Das hätte für unsere Autos 1350€ mehr gekostet im Jahr.
Bei der LVM ist der ENYAQ jetzt 10€ günstiger und insgesamt zahlen wir mit begleiteten Fahren 220€ mehr. (im Vergleich zur HUK mit Fahrer >25 Jahre)
Zur Auswahl standen noch andere Versicherungen, die jedoch wegen Preis-Leistungsverhältnis raus gefallen sind.
Ich habe die Versicherungsbedingungen im Detail verglichen (o.k. von Gemini vergleichen lassen), die sich doch teilweise sehr stark unterscheiden.
Die Leistungen der LVM und HUK sind nahezu identisch und unterscheiden sich nur in den Folgekosten eines Kurzschluss.
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Es geht doch hier um eine Abtretungserklärung. Da schreibt die Werkstatt eine
Rechnung. Der Werkstatt liegt doch das Gutachten vor das der Kunde beauftragt hat.
Nicht ich sondern du hast berichtet : Ich warne eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.
Weiterhin schreibst du das die Versicherer in einigen Fällen 10 % vom Nettorechnungsbetrag
abziehen. In solchen Fällen ist dir der Lohn (Streitwert) zu gering solche Kunden die das erleben
Rechtsbeistand zu leisten. Natürlich steht dir frei Rechtsbeistand zu leisten.
PS: Die Rechnung ist immer an den Auftraggeber (Geschädigter) zu stellen.
Eine Abtretungserklärung berechtigt die Werkstatt den Rechnungsendbetrag bei der
in Frage kommenden Versicherung einzureichen. Das ist ein Service den sehr viele
nutzen weil sie halt den Rechnungsbetrag nicht auf Tasche haben und sich nicht auskennen.
Ich gebe es auf. Du verstehst nicht einmal, was ich schreibe. Und ich will das OT hier jetzt beenden, denn letztlich interessiert es keinen. Du weißt nicht, wovon Du schreibst, und im Gegensatz zu Dir ist Unfallabwicklung mein Kerngeschäft.
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Ich zahle etwa 1000,- EUR für einen Vertrag bei der Dialog, SB 150/1000, SFK 33/34, ohne jede Einschränkung hinsichtlich Fahrleistung, Fahrer etc. und ohne Werkstattbindung. Und inkl. Rabattschutz.
Den Vertrag habe ich über einen Makler abgeschlossen, mit dem wir auch seit Jahrzehnten in der Firma gearbeitet haben. Falls mal was passiert, kümmert der sich um alles (tatsächliche Erfahrung, kein Werbetext ;)) und das ist mir sehr wichtig. Ich habe keine Lust, mich im Schadensfall mit der KI des Versicherers zu unterhalten.
Stefan
Guten Morgen,
das ist zu viel. Kommt natürlich auch auf die Schadensfreiheitsrabatte an. Ich zahle beim ADAC 414,00 €, habe aber SFR 38.
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Hintergrund ist das begleitete Fahren ab 17, was bei der HUK nur geht, indem für alle Fahrzeuge der Fahrerkreis auf unter 25 erweitert wird.
Das ging bei unserem Enyaq klaglos und für überschaubare Taler ohne dass ich das auf den flat six Oldie erweitern musste.
Liegt bei uns ca. 3 Jahre zurück. Ob sich etwas an den Bedingungen geändert hat?
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Oberleinsiedler Ja scheinbar. Dadurch ist die sonst günstige HUK für uns leider raus. Ich war eigentlich immer zufrieden, aber über 1300€ ist mir der Spaß dann auch nicht wert.
ZitatWas gilt für die HUK-COBURG?
Wenn das Auto bei uns versichert ist, informieren Sie uns, dass es von einem Führerscheinneuling für Begleitetes Fahren benutzt wird.
Wir berechnen den Versicherungsbeitrag dann neu. Da das Unfallrisiko bei jungen Fahrern erhöht ist, wird es teurer.
Begleitetes Fahren - BF 17 in der Kfz-VersicherungWie funktioniert Begleitetes Fahren, wo muss ich BF 17 beantragen & was gilt für die Versicherung? ► Jetzt informieren!www.huk.de
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