Versicherungen für eAutos - Versicherung Empfehlung Skoda Enyaq
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Wenn Du damit beruflich nichts zu tun hast, hat das keinerlei Aussagekraft.
Ich mache das seit 25 Jahren vielfach im Jahr und habe das ständig.
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Wenn Du damit beruflich nichts zu tun hast, hat das keinerlei Aussagekraft.
Ich mache das seit 25 Jahren vielfach im Jahr und habe das ständig.
30 Jahre in der KFZ-Branche als Kundenberater/Betreuer gearbeitet und den Papierkram
erledigt. Wer die Lücken erkennt, kann die auch schließen. Noch nie ist ein Kunde erbost
aufgetreten, weil die zu zahlende Versicherung Abzüge von der Rechnung die ich erstellt
habe, Beträge abgezogen hat.
Einmal brauchte ich privat einen Anwald in Sachen Schmerzengeld. Ein Untersuchungsbefund
war der zu zahlenden Versicherung nicht schlüssig. Es war ein Wegeunfall und die Untersuchung
wurde in einem BG-Krankenhaus gemacht. Mein Chef hat auch Forderrungen gestellt. Die
wurden anstandslos bezahlt.
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30 Jahre in der KFZ-Branche als Kundenberater/Betreuer gearbeitet und den Papierkram
erledigt. Wer die Lücken erkennt, kann die auch schließen. Noch nie ist ein Kunde erbost
aufgetreten, weil die zu zahlende Versicherung Abzüge von der Rechnung die ich erstellt
habe, Beträge abgezogen hat.
Also weißt Du im Zweifel gar nicht, was da sonst noch alles passiert ist. Außerdem geht es nicht um Rechnungen, sondern um die Gutachten.
Und die wenigsten wissen, welche Ansprüche sie überhaupt haben.
Ich frage ja auch nicht meinen Metzger, wenn ich meinen Blinddarm loswerden will.
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Es geht doch hier um eine Abtretungserklärung. Da schreibt die Werkstatt eine
Rechnung. Der Werkstatt liegt doch das Gutachten vor das der Kunde beauftragt hat.
Nicht ich sondern du hast berichtet : Ich warne eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.
Weiterhin schreibst du das die Versicherer in einigen Fällen 10 % vom Nettorechnungsbetrag
abziehen. In solchen Fällen ist dir der Lohn (Streitwert) zu gering solche Kunden die das erleben
Rechtsbeistand zu leisten. Natürlich steht dir frei Rechtsbeistand zu leisten.
PS: Die Rechnung ist immer an den Auftraggeber (Geschädigter) zu stellen.
Eine Abtretungserklärung berechtigt die Werkstatt den Rechnungsendbetrag bei der
in Frage kommenden Versicherung einzureichen. Das ist ein Service den sehr viele
nutzen weil sie halt den Rechnungsbetrag nicht auf Tasche haben und sich nicht auskennen.
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