Also ich habe meinem Händler sogar gesagt, dass die Felgen repariert wurden....
war da kein Thema
Also ich habe meinem Händler sogar gesagt, dass die Felgen repariert wurden....
war da kein Thema
Ich habe jetzt die 731€ für eine neue Felge bezahlt, angeblich sind die Bordsteinkratzer "sicherheitsrelevante Beschädigungen" und da die glanzgedrehten nicht aufarbeitbar sind, wurde eine komplett Neue berechnet. Es wird keiner Schlichtungsstelle zugestimmt, eine Begutachtung eines unabhängigen Sachverständigen und die Herausgabe der "defekten" Felge wurde auch verweigert. Nichtmal ein Tagesgeld mach ich mehr in dem Saftladen, sowas von hohem Ross hat man selten. Ja ich könnte noch klagen, jedoch ist zumindest ein Teilschaden (optischer Mangel) ja wirklich vorhanden + SB bei der Rechtsschutz macht dann eben wenig Sinn. Man(n) lernt eben nie aus.
Also ich habe meine Felgen (damaliger name Betria) 2 mal reparieren lassen, wegen Macken...
1. gar kein Problem
2. keine Fragen oder Anmerkungen bei der Rückgabe
Es war ein Leasingfahrzeug, nicht sein Eigentum.
Wenn von der Leasinggesellschaft verlangt wird, er soll eine neue Felge zahlen, kann er durchaus die alte Felge verlangen. Hätte
er den Austausch vor der Rückgabe durchgeführt, wäre die Felge ja auch bei Ihm geblieben.
mausschubser ICH würde auf die herausgabe der Felge pochen.... Mails kosten maximal nerven, sonst nix
ich hatte Sommerreifen mit 21 Zoll und Winterreifen mit 19 Zoll bei meinem ertsen Enyaq.
Für mich war der Unterschied eklatant.
Ist auch einfach erklärt.
Die Reifenflanken sind bei 19 Zoll Felgen höher, dadurch hast du mehr "FederunG" in den Reifen.
Bei sportlicher Fahrweise natürlich eher unerwünscht... ![]()
Mein neuer Enyaq hat ab Werk nur noch 19 Zoll Sommer wie Winter.
Zwischen den Reifen an sich, also Sommer oder Winter,, denke ich wird
es vom Komfort wenig Unterschiede geben.
Muss da mal meine Meinung loswerden.....
Ich würde nie wieder 21 Zoll fahren.
EInziger Grund... Komfortverlust.
Aber bekehren will ich da auch niemanden ![]()
Wäre für mich schon spannend, ob ich den Netzbetreiber zwingen kann einen Rundsteuerempfänger einzubauen. Das hiesige Stadtwerk ist da nicht sehr auskunftsfreudig.
So blockiert man m.E. auch die E-Mobilität oder "fördert" die Lösung mit Stecker.
Ob ein TRE oder ein iMsys.. ein Schaltkontakt muss vom Netzbetreiber vorhanden sein, sonst kann er die Steuerung auch nicht umsetzen.
Die vor Ort ansässigen Installateure sollten das kennen.
Ansonsten machst du beim Netzbetreiber mal die Tür auf, sagst Hallo und fragst jemanden live. Meist bekommt man dann auch eine Antwort.
Wenn du in Zukunft zwei E-Fahrzeuge hast, dann nimm doch lieber zwei WB mit 11 kW.
Ich habe nun seit fast 5 Jahren E-Fahrzeuge und je Fahrzeug eine WB mit 11 kW.
Bisher haben wir damit die Fahrzeuge immer passend geladen bekommen.
Der Enyaq kann eh nur mit 11 kW.
Von daher würde ich eine zweite WB setzen,beide innen platzieren und eine Durchführung nach aussen setzen.
Da beide dann, nach meiner Vorstellung, mit 11 kW eingerichtet sind, musst du auch da nichts melden, da die Leistung in Summe gleich bleibt.
Also mir gefällt der Wagen besser mit den Felgen von VW.
Was die Teilenr. angeht, schon mal geprüft/nachgefragt, ob evtl. die Teilenr. VW/Skoda identisch ist?
Mr.StickBreaker du sagtest: Auch wenn im Falle EnBW CPO und Energieversorger zumindest im gleichen Hause sitzen . . .
Der CPO ist der Energieversorger.... du meinst wahrscheinlich den Netzbetreiber. Ja, die sitzen womöglich in einem Hause, aber durch das
Unbundling-Gestz in Deutschland ganz schön hart getrennt. Somit wird der Anschluss ganz normal nach Leistung abgerechnet u. A.
Bedeutet 15 Minuten in einem Jahr zu hohe Last, 12 Monate hohe Grundkosten für den Anschluss. Sollte es, wie in einem anderen
Beitrag genannt, daran liegen, dass die Trafos zu heiss geworden sind, dann ist die Abregelung einem defekten Trafo jederzeit vorzuziehen.
Joltawan_Barodscheff muss ich recht geben mit dem Satz
Nun ja. Ich denke da würde dem Controller was um die Ohren gehauen gehören. Denn wenn schon so eine seltene Vollauslastung zu erwarten ist: Warum dann überhaupt 16 Säulen aufstellen? Die kosten ja schließlich in Anschaffung und Unterhalt auch ein paar Euro fuffzig. Dann doch lieber weniger Säulen, die dann aber auch vernünftig performen.
Dann lieber tatsächlich weniger Säulen, mit höherer Leistung. Generiert dann unterm Strich auch die gleichen
Erträge, weil mehr Kunden in kurzer Zeit.
Die Verkäufer sind nicht verpflichtet die Fahrzeuge voll auszustatten, war ja schon öfters genannt.
Sie dürfen dir deswegen das Fahren nicht verbieten. Sie dürfen dich darauf hinweisen und vielleicht die Polizei darauf aufmerksam machen.
Allerdings würde das wohl niemand tun, da nicht zwingend eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu erwarten ist.
Nicht so, als wenn du dein Fahrzeug betrunken abholst, da sieht es anders aus.
wenn sich die Frage nur um Mamba Green dreht, ja, sofort.