Es ist durchaus möglich, dass es nie (oder nur zu Test-/Demozwecken) zu diesen Abregelungen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG kommt, es erscheint mir eher als eine Art "Wallboxinstallationserschwernismaßnahme". (ja, Wärmepumpen und Speicher mit Netzanschlussleistungen >4,2kW sind auch betroffen)
So in der Art von: "Laden sie doch lieber an unserer öffentlichen Ladesäule, wir verkaufen ihnen gern die Energie". Aber das sehe ich bestimmt zu schwarz.
Öffentliche Ladepunkte (auch privat betriebene, öffentliche) werden btw nicht abgeregelt, falls das wirklich mal passieren sollte.
hallo tom-1
Einen Punkt muss ich korrigieren.
Der Netzbetreiber verkauft keinen Strom. Deshalb wird er als Netzbetreiber und nicht als Lieferant bezeichnet.
Was die Steuerbarkeit angeht, ist das Problem heutzutage sehr viel komplexer geworden als von 20 Jahren.....
Die Netze haben gewisse Kapazitäten. Früher nur in Richtung verbraucher geplant, müssen diese heute in beide
Richtungen "arbeiten". Damit die Kosten nicht explodieren, ist es eben notwendig und sinnvoll größere
Verbraucher oder Erzeuger zu regeln.
Grundsätzlich geht es dabei ja nur um neu eigebaute Geräte. Bestand kann umrüsten, muss aber nicht.
und wie HAL01 schon gesagt hat, ist die Dauer begrenzt und die Wahrscheinlichkeit der Abregelung (noch)
gering.