Einzelne Autohäuser in der Öffentlichkeit hier zu nennen, halte ich nicht für clever.
Ansonsten in Rechtsfragen ab zum Anwalt!
Alles, was nicht schriftlich vorliegt ist, musst du beweisen. Und in der Auftragsbestätigung steht 2. Quartal bzw. Juli 2024.
Du wusstest aber bereits, dass du ab Anfang April ein Auto brauchst. Da hätte ich einen Anwalt kontaktiert, ob ein Widerruf oder Kündigung des Leasingvertrages möglich ist, und/oder mit dem Autohaus gesprochen, wie es mit der Mobilität bis zur Lieferung aussieht.
Zum Thema keine Lieferung trotz unverbindlichem Liefertermins gibt es entsprechende Threads. Oder auch hier einen Anwalt gehen, so dass er den Schriftkram macht,
Zum Thema BAFA gibt es hier einen Thread. Von Skoda gibt es eine Kulanzregelung (https://www.skoda-media.de/press/detail/4238). Voraussetzung ist, dass der Händler teilnimmt, ergo Geld dazuschießt bzw. abgibt.