Beiträge von Rumpelkammer

    Tank&Rast selbst ist ja schon ein unsägliches Kapitel (staatliches Unternehmen, das privatisiert wurde; Kunden zahlen überteuerte Preise aka Abzocke mit Essen, Tanken und WC).


    Das Laden an den Autobahn kam durch das Schnellladegesetz, was die Koalition aus Union und SPD 2021 verabschiedet haben. Die hätten Ladesäulen an Raststätten neu ausschreiben können. Pächter der Flächen ist Tank&Rast. Der Anbieter hätte dann wieder einen Nutzungsvertrag mit Tank&Rast machen müssen. Ob Tank&rast das so einfach geduldet hätte, keine Ahnung. Vllt. hätte es dann einen Rechtsstreit mit Tank&Rast vs. BRD gegeben. Deshalb war die Idee, die Konzession von Tank&Rast zu erweitern, eigentlich nicht schlecht. Allerdings hätte man dort Vorgaben machen müssen.

    - Lose wie beim Deutschlandnetz (keine lokalen Kartelle)

    - ein Anbieter darf maximal 30% der Ladepunkte betreiben


    Aber was wäre das Zuschlagskriterium gewesen? Aus Nutzerperspektive wäre der niedrigste Ladepreis wünschenswert. Aber wie soll ein Anbieter das garantieren.

    Sollte Tank&Rast am Ende freie Hand bekommen, würde es mich nicht wundern, wenn die einem oder zwei Anbietern den Zuschlag geben, der ihnen pro kWh am meisten zahlt. Und am besten dann quasi Kartell. EnBW und Aral.

    Daran sollte doch auch der Generalanwalt ein Interesse haben!? Nur gut, dass sie darauf nicht eingegangen sind. Oder übersehe ich etwas? Womöglich hätte es dann noch weitere Klagen gegeben... 🤔

    Es gibt in dem Fall zwei verschiedene Konstellationen.

    Die aktuelle Konstellation dürfte sein, dass eine Konzessionen über eine öffentliche Ausschreibung vergeben wird. Hier dürfen im Nachgang Änderungen vorgenommen werden, wenn sich dadurch keine größeren Änderungen am Gesamtvertrag ergeben.

    Im Falle der Konzessionen der Autobahn GmbH an Tank&Rast handelt es sich aber um solche, die niemals ausgeschrieben werden mussten, weil das damals eine Inhouse-Vergabe war, die weder damals noch heute dem Vergaberecht unterlagen. Die Entscheidung, grundsätzlich eine Konzessionsänderung auch bei diesen Vergaben zu erlauben, ist erlaubt und halte ich auch für richtig. Allerdings will der EuGH die Spielregeln für heutige Vergaben angewendet sehen. Ansonsten könnte man damit verschiedene Sachen ausdribbeln.


    Das Ergebnis dürfte sein, dass das OLG Düsseldorf tiefer prüfen muss und für alle Beteiligten keine Rechtssicherheit herrscht. Ergebnis dürfte weiter sein, dass an Autobahnraststätten weiter keine neuen Ladesäulen aufgestellt werden.

    Als Gericht würde ich schauen, ob einer der drei Punkte nicht erfüllt ist.

    Wenn man sich die Aktualisierungsintervalle vom Skoda Navi anguckt, dürften die Daten bei 25/01 nicht weiter als Anfang Dezember gehen. Die BNetzA listet in ihrer Datenbank ca. 2200 neue Ladepunkte (AC, DC), die im Zeitraum 1.12.2024-20.2.2025 in Betrieb gingen.

    Ich profitiere von niedrigen Netzentgelten ja nur, wenn ich Last (WP, WB) in diese Zeit verschiebe. Ich profitiere aber nur dann, wenn ich enen festen Energiepreis oder der dynamische Stromtarif dann auch günstig ist.

    Die Frage ist, ob ich nicht von einem dynamischen Stromtarif mehr profitieren? Oder übersehe ich etwas und dynamisches Netzengelt heißt automatisch dynamischer Stromtarif?

    Der CEO von Ionity wird ja nicht selber mit einer Schüppe buddeln oder mit Lüsterklemmen die Ladesäule verdrahten. Die geben das bei Firmen in Auftrag und hoffen, dass die schnell einen Termin bekommen und der dann auch eingehalten wird. Ionity selbst hat ein Interesse, dass von Order der Ladesäulen bis zur Inbetriebnahme möglich wenig Zeit vergeht.

    Versuch aber heute mal Handwerker zu bekommen, die auch noch rechtzeitig erscheinen (oder eine kurze Info geben) und mitdenken (z.B. Blick darauf werfen, ob alles da und richtig geliefert wurde). Entweder machst du die Aussage von Ionity (Fertig, wenn fertig) oder machst einen Fixtermin (z.B. 15. Juni 2025) mit den Firmen aus. Dann musst du aber die ganzen Fremdfirmen penetrieren, damit die den Arsch hochbekommen.

    Strom ist grundsätzlich mal Strom. Egal ob Haushalts-, Industrie- oder Fahrstrom. Die Problematik findet nach Ende des eigentlichen Stromnetzes stand. Die Ladesäulenverordnungen und jetzt die AFIR sind der erste Aufschlag der gesetzlichen Regulierung. Es wäre nicht das erste Mal, dass man entsprechend nachsteuern muss.


    Das Bundeskartellamt ist eine selbstständige Behörde und kann alleine ermitteln. Bislang ging es ja "nur" um die Strompreise allgemein. Jetzt könnte es um eine ganz andere Sache gehen. Darf EnBW als CPO mit einem Marktanteil von 31% bei DC (laut Elvah) unterschiedliche Konditionen den verschiedenen EMPs anbieten?

    Hab das Video nicht ganz angesehen. Aber bei mir steht im der App die EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Impressum. Von daher wären die mein Ansprechpartner.


    mobility+ hatte ich immer nur als „Marketing-Name“ für die App im Kopf. Aber nicht als Firma.

    Das ist ja anscheinend der Trick. Ich schreibe überall EnBW und vllt. auch noch "mobility+" rein und drauf. Erst im Impressum sieht man an der Rechtsform und/oder HRB-Nummern, dass es sich um verschiedene Unternehmen handelt.


    Der CPO der umgangssprachlich EnBW genannten Ladesäulen ist die "EnBW mobility+ AG und Co.KG". Die Tarife S, M und L über die App (EnBW mobility+ App) oder Karte werden von der "EnBW Energie Baden-Württemberg AG" angeboten. Man kann wegen des Namen "mobility+" auf die Idee kommen, dass es ein Unternehmen ist.

    Das wirkt für mich, dass ein paar findige Juristen ein Konstrukt aus Firmen und Namen gebaut haben, um so etwas möglich zu machen. Ob das legal ist? Das müssen im Zweifelsfall Gerichte klären. Legitim? Nein.


    Warum sollte das nicht statthaft sein? Du kannst doch deine Verträge selber individuell kalkulieren.

    Wenn es die Gegenseite unterzeichnet, ist alles OK.

    Als Privatunternehmen ja, aber EnBW ist in staatlicher Hand. 46,75% gehören direkt BW und weitere 46,75% gehören Kommunen.

    Gefühlt hat jeder CPO staatliche Förderung für den Aufbau der Ladeinfrastruktur mitgenommen. EnBW hat ja immer betont, dass sie das nicht brauchten/wollten. Für mich wird klar, warum sie das wahrscheinlich nicht gemacht haben. Mit staatlicher Förderung wäre das ganz sicher nicht erlaubt.