Ich bin auch kein Jurist. Aber was soll denn ein Richter entscheiden, der sich an die Gesetze halten muss? Der Preis je Einheit wurde angezeigt und durch Starten des Ladevorgangs akzeptiere ich die Geschäftsbedingungen. So what, you get what you ordered!
An die offensichtlichen Regeln halten die sich. Sonst wäre da schon lange jemand gekommen.
Die Frage ist, ob der Preis bei EC-Kartenzahlung (also ein ganz normales Bezahlmittel) so viel höher sein darf bzw. ob für den Verbraucher eindeutig sichtbar ist, dass er dann einen solchen Aufschlag zahlen muss.
Daher wird die Anzeige des Hr. Schmitt den Rechtsanwälten vom EnBW nur ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern.
Ich kann als Unternehmen erstmal alles in meine AGBs reinschreiben, was ich will und auch handeln. Solange ich nicht gegen Gesetze verstoße, wird der Staat nicht kommen und mir auf die Finger hauen. Wenn ein Verbraucher meint, dass eine meiner AGBs nicht erlaubte Passagen enthält, kann er dagegen klagen.
Wahrscheinlich hat es einfach noch niemand durchgezogen. Der Einsatz von Microsoft Office 365 ist unter Datenschutzgesichtspunkten sehr kritisch zu sehen, gerade wenn damit Daten von Kindern (Krankheiten, Noten, Sozialverhalten usw.) verarbeitet werden. Die Schulen haben das Zeug einfach eingesetzt, obwohl gerade in der Anfangszeit die Aussage der Landesdatenschutzbeauftragten war, dass O365 nicht DSGVO-konform eingesetzt werden kann. Auch heute ist das nur mit Turnübungen machbar. Ob da alle die entsprechenden Vorgaben einhalten?!