Beiträge von Rumpelkammer

    Ich bin auch kein Jurist. Aber was soll denn ein Richter entscheiden, der sich an die Gesetze halten muss? Der Preis je Einheit wurde angezeigt und durch Starten des Ladevorgangs akzeptiere ich die Geschäftsbedingungen. So what, you get what you ordered!

    An die offensichtlichen Regeln halten die sich. Sonst wäre da schon lange jemand gekommen.

    Die Frage ist, ob der Preis bei EC-Kartenzahlung (also ein ganz normales Bezahlmittel) so viel höher sein darf bzw. ob für den Verbraucher eindeutig sichtbar ist, dass er dann einen solchen Aufschlag zahlen muss.


    Daher wird die Anzeige des Hr. Schmitt den Rechtsanwälten vom EnBW nur ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern.

    Ich kann als Unternehmen erstmal alles in meine AGBs reinschreiben, was ich will und auch handeln. Solange ich nicht gegen Gesetze verstoße, wird der Staat nicht kommen und mir auf die Finger hauen. Wenn ein Verbraucher meint, dass eine meiner AGBs nicht erlaubte Passagen enthält, kann er dagegen klagen.

    Wahrscheinlich hat es einfach noch niemand durchgezogen. Der Einsatz von Microsoft Office 365 ist unter Datenschutzgesichtspunkten sehr kritisch zu sehen, gerade wenn damit Daten von Kindern (Krankheiten, Noten, Sozialverhalten usw.) verarbeitet werden. Die Schulen haben das Zeug einfach eingesetzt, obwohl gerade in der Anfangszeit die Aussage der Landesdatenschutzbeauftragten war, dass O365 nicht DSGVO-konform eingesetzt werden kann. Auch heute ist das nur mit Turnübungen machbar. Ob da alle die entsprechenden Vorgaben einhalten?!

    An Stelle des Michael Schmitt hätte ich wahrscheinlich doch eher ne ganze Ladung durchgeführt, wenn ich beabsichtige, eine Klage einzureichen. Ein Streitwert von 23 Cent zieht das Ganze eher ins Lächerliche.

    Ob der Streitwert 1ct oder 1 Mrd. € ist, spielt für die Frage der Zulässigkeit keine Rolle. Ob der Streitwert im konkreten Fall 29ct oder bei einer vollen Ladung vllt. 20 € beträgt, wäre auch egal, da die Gerichtskosten bleiben gleich, weil die in beiden Fällen so gering sind.

    Außerdem kann man gegenüber dem Gericht begründen, dass man sich nicht wegen einer 29ct Dichtung streitet, sondern dass es ein genereller Fall ist. Ist ja auch bei Sammelklagen so, dass ein Musterfall genommen wird. Hier hätte man zwei Ladevorgänge, die unterschiedlich hohe Kosten verursachen.

    Beim Reifen würde ich in jeden Fall auf einen bzw. dann zwei neuen bestehen. Mit Schäden an der Flanke wäre ich sehr vorsichtig. Falls es das Auto wird und der Reifen bleibt, den Schaden in den Kaufvertrag aufnehmen und die schriftliche Zusicherung, dass der Reifen nach Rücksprache mit einem Kfz-Meister oder Sachverständigen in Ordnung ist. Damit wäre er auch weiter drin.


    Weitere Untersuchungen hängen auch auf Schadenshergang ab. Wenn es ein Bordsteinschaden ist, dürfte die Felge Kosmetik sein und auch das Fahrwerk sollte nichts abbekommen haben. Man steckt aber nie drin. Im schlimmsten Fall hat die Lenkung auch etwas abbekommen.


    Wenn er die Reifen neu macht, kann er auch gleich die Felge auf Höhenschlag prüfen.

    Der Michael hat vom Petitionsauschuss leider keine Ladekarte bekommen. Er hat sich die Begrünung gut durchgelesen und einen neuen Ansatzpunkt gefunden: Klage nach BGB!


    Er hat bei EnBW sowohl Adhoc als auch als registrierter Kunde geladen. Unterschiedliche Ladepreise und ein kleiner Rant gegen EnBW.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Die Differenz ergeben 29ct. Diese überlegt er einzuklagen:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    (gleiches Video, aber Timestamps zum Springen).


    Der Typ ist zwar kein Diplomat, aber auch nicht auf den Kopf gefallen. Streitwert klein halten, so dass bei einer Niederlage die Kosten gering bleiben. Gleichzeitig dadurch auch Klage vor AG möglich, so dass er sich selbst vertreten kann.

    Ich schätze den auch so ein, dass er einem Vergleich (z.B. lebenslanges kostenloses Laden bei EnBW) ablehnen wird, sondern ein erstinstanzliches Urteil. Da ich kein Jurist bin, kann ich sagen, ob EnBW als Beklagte durch Zahlung der Summe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit Zustimmung des Gerichts die Klage abwenden kann.

    Benötigt für Videos (nur Auto im Video, mehrheitlich statische Aufnahmen ohne fahren)

    Bereitschaft "Dinge auszuprobieren".

    Ich habe Bilder im Kopf 8)


    Würde vom Content dann auch auf andere Plattformen passen und die Werbeeinnahmen sollen auch höher sein. Wenn es dann auf YouTube nicht mehr läuft, haste direkt ein zweites Standbein :D

    Filterblasen ade: Lernvideos kommen auf Pornhub gut an
    Auf Pornhub lässt sich für Lernvideos bei einer gleichen Zahl von Abrufen deutlich mehr verdienen als auf YouTube.
    www.heise.de

    Ich habe ein Samsung Galaxy A71 mit einer nachgerüsteten Qi-Matte zwischen Handy und Schutzhülle. Beim Laden in der Schale wird es gut warm und wenn Last auf dem Gerät ist, wird noch nichtmal der Akkustand gehalten.

    Im Thread zur AHK-Nachrüstung findest du die wichtigsten Antworten, u.a. Problemberichte zu nicht-originalen AHK-Nachrüstungen. Falls im Auto keine AKH-Vorrüstung verbaut ist, wird es teuer.

    Kosten, Aufwand und Nutzen musst du dir selber beantworten. Seine 9kg Rennräder kann man für 2 Wochen Sommerurlaub aufs Dach wuchten. Bei E-Bikes (Gewicht) oder Mountainbikes (Dreck, Gewicht), gerade wenn man regelmäßig mit den Rädern unterwegs ist, würde ich mir das überlegen.

    Der Unfallgegner unserer Tochter hat fest und steif behauptet, das unsere Tochter bei Rot in die Kreuzung gefahren ist. Er hat unsere Tochter massiv beleidigt und zur sofortigen Barzahlung seines Unfallschadens aufgefordert.

    Aus dem Grund habe ich auch eine Dashcam. In dem Fall war es ja "nur" die Situation Aussage gegen Aussage. Lass da mal einen Beifahrer im Auto sein, der eine Gefälligkeitsaussage macht.


    Ich habe meine Dashcam rechts neben der Innenspiegelkonsole befestigt. USB-Kabel ließ sich einfach hinter die Verkleidung (Dachhimmel, A-Säule). Im weiteren Verlauf ließ sich das Kabel wunderbar einklemmen und fast unsichbar zum USB-Anschluss führen.

    Bei einer Montage am Monitor hast du nach vorne einen relativ toten Bereich und A-Säule und Spiegel verdecken auch viel.