Die Preise für den Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten variieren aktuell stark. Zu-
dem sind die Zugänge über das ad-hoc-Laden und das vertragsbasierte Laden unter-
schiedlich komfortabel ausgestaltet und auch in der Preissetzung unterschiedlich. Dies
führt zu einer großen Intransparenz und damit Verunsicherung für die Nutzerinnen und
Nutzer. Da dies ein grundlegendes Hemmnis für den Hochlauf der Elektromobilität
darstellt, soll einer solchen Preisintransparenz beim Deutschlandnetz entgegengewirkt
werden. Im Gegensatz zur heute gängigen Praxis ist vorgesehen, dass jeder Lade-
stromanbieter den gleichen diskriminierungsfreien B2B-Preis für den Strombezug be-
kommt. Auch soll das ad-hoc-Laden gegenüber dem vertragsbasierten Laden nicht
künstlich verteuert werden.
Zu unterstreichen ist, dass das BMVI nicht das Ziel verfolgt, eine Preisregulierung für
die gesamte Schnellladeinfrastruktur in Deutschland herbeizuführen. Die im Rahmen
der Ausschreibung errichteten Schnellladestandorte müssen deshalb sorgfältig in den
bestehenden und dynamischen Markt eingepasst werden. Dabei gilt es, einerseits ei-
ne Bevorteilung der Betreiber der Standorte des Deutschlandnetzes gegenüber Markt-
teilnehmern außerhalb der Ausschreibung zu vermeiden. Gleichzeitig muss verhindert
werden, dass überhöhte Preise vom Umstieg auf elektrische Pkw abhalten. Um dies
zu erreichen, ist ein Preismodell Teil der Ausschreibung. Dabei wird ein Sockelbetrag
mit den Stromkosten, ein an den Bund zurückzuführender Einnahmenanteil und eine
flexible Obergrenze festgelegt. Da der Bund einen Großteil des Betriebsrisikos über-
nimmt, soll ein Teil der Einnahmen an ihn zurückgeführt werden. Den Betreibern bleibt
ein Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Preise, auch wenn dieser gegenüber
anderen, nicht finanzierten Marktteilnehmern geringerer ist