Beiträge von rpr
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...In der App steht nix, wann die Punkte verfallen, da muss man in die AGB sehen...
auf https://collect.enbw.com/faq steht:
"Ihre gesammelten Punkte sind ab Erhalt für zwei Jahre gültig. Wurden gesammelte Treuepunkte nach zwei Jahren nicht eingelöst, verfallen diese. Das Verfallsdatum gesammelter Punkte kann im EnBW collect Portal eingesehen werden."
und:
"... Die Gutscheincodes können Sie wie gewohnt in der EnBW mobility+ App einlösen. Sie sind ab Erhalt 3 Jahre gültig und nutzbar für Ladevorgänge an EnBW-Ladestationen..."
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Auf http://www.skoda-auto.de gibt es keine neuere Liste für die Serienbereifung als diese vom 19.11.2025: https://www.skoda-auto.de/_doc…fa-41d2-9cb7-0b69efd39648
Deshalb gehe ich davon aus, dass diese auch für das Modelljahr 2027 gilt.
Bei den 19 Zöllern hat dein fAH recht: Felgen vorne und hinten sind gleich.
Bei den 20 und 21 Zöllern sind sie aber unterschiedlich breit:
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Hallo, was ist denn der aktuelle SW-Stand für einen Enyaq BJ2024 VFL? Bei mir ist aktuell 5.4.3 installiert und es kam noch kein OTA Update bisher. Danke
aktuell ist 5.4.4 bzw.
5.6.4 wird gerade ausgerollt per OTA
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... Kam das schon öfter vor, dass keine Prämien angezeigt wurden?...
Bei mir (DE) wurden noch nie Prämien angezeigt.
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Eigentlich konnte man immer nur 1 Challenge aktivieren.
Nur die beiden zuletzt hinzugefügten kann man offenbar gleichzeitig aktivieren.
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Was. Bedeutet es eigentlich,, wenn die IONITY Säule rosa statt weiß leuchtet, wie hier?
IONITY Support — Halo-Farben der IONITY-LadesäulenAktualisiert am Jun 16, 2025 - Finden Sie Antworten zu "General questions". Dieser Artikel erklärt alles, was Sie über "Halo-Farben der IONITY-Ladesäulen"…support.ionity.eu -
Das stimmt. Die App zeigt knapp 10% weniger Strommenge an als der MID Zähler meiner Wallbox. (Ladeverluste?).
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Ich habe aber schon mehrfach gelesen, dass die in der Fahrzeug-App aufgeführten zuhause geladenen kWh abgerechnet werden können und nicht unbedingt ein Zähler in/vor der Wallbox notwendig ist.
Im Schreiben des Finanzministeriums steht:
3.1 Ermittlung der tatsächlichen Stromkosten:
Bei der Ermittlung der vom Arbeitnehmer für das Aufladen des betrieblichen Kraftfahrzeugs selbst getragenen Stromkosten aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung ist die Strommenge mittels eines gesonderten stationären oder mobilen (beispielsweise wallbox- oder fahrzeuginternen) Stromzählers nachzuweisen.