Also ich habe einen Leasingvertrag mit Skoda, und der Händler ist als Vermittelnder Betrieb dazwischen geschaltet. Verzugsetzung liegt bei §286 BGB.
Gleichwohl du quasi alles anzweifelst wird es so sein. Aber ich will mich da auf keine Diskussion einlassen. Kann ja jeder machen wie er will.
LG
Die Frage ist, wer Schuldner ist. Der Leasinggeber ist ja lediglich Eigentümer der Sache. Der Kunde hat das Auto beim Händler und dieser hat das Auto wiederum beim Hersteller bestellt. Der Händler als Ansprechpartner für den Hersteller hat also lediglich den Leasingvertrag vermittelt. Du hättest ja auch in Bar zahlen können. Bei der Gewährleistung ist dann auch der Händler bei Sachmängeln verantwortlich und nicht der Leasinggeber.
Desweiteren liefert Dir auch der Händler das Auto aus, nicht der Leasinggeber. Das ist ja bei jedem Geschäft so, auch beim Kauf eines Fahrrads oder eines Möbelstücks, egal ob geleast oder finanziert oder in Bar bezahlt.
Ich habe gerade kurz meine Frau dazu interviewt, sie würde auf die Schnelle auch den Händler als Schuldner für den Verzug des Herstellers sehen, nicht den Leasinggeber