Beiträge von Selenium

    Bei 52 Wochen pro Jahr und 600 Fahrzeugen pro Woche macht das dann ca. 5 1/2 Jahre. Bis dahin ist auch der Nachfolger fertig.

    Jetzt mal im Ernst: Bei dem Tempo müssen wohl alle hier im Wartesaal mit weiteren deutlichen Verzögerungen rechnen. Letzten Herbst waren wir auch schon mal bei der dreifachen Zahl an Fahrzeugen pro Woche.

    Angeblich wollten sie doch in 2023 die Fertigung auf 500 pro Tag ausweiten. Da ist man gerade bei knappen 25% des Ziels.

    Ganz so dramatisch ist die Lage nicht.


    Skoda hat rund 170.000 Enyaq-Bestellungen eingesammelt, wovon Ende 2022 rund 95.000 bereits ausgeliefert waren. Es bleiben also rund. 75.000 Enyaqs.


    Bei 600 Fahrzeugen pro Woche und 50 Wochen Produktion sind das etwa 2,5 Jahre. Immernoch nicht erbaulich, aber auch nicht ganz so schlimm wie 5,5 Jahre.


    Die Enyaqproduktion sollte bereits 2022 auf 500 pro Tag angehoben werden und perspektivisch auf 800 pro Tag. Dieses Ziel haben sie ja wohl krachend verfehlt und ist unter den gegebenen Umständen absolut unrealistisch.

    Danke für deine rasche Antwort!

    Ich meine, dass mir zu keiner Zeit ein konkreter Händler genannt wurde, was vllt mit meiner aus Faulheit gewählten "Haustürlieferungsoption" zusammen hängen könnte. Hab auch die damals angegebene grobe PLZ leider nicht mehr im Kopf.


    Aber aufgrund der dann fast 2-jährigen Wartezeit und dem, was ich so hier im Forum bereits gelesen habe, gehe ich auch fest von R&G aus.

    In meiner Liste sind noch elf 50er offen. Die älteste Bestellung ist von Anfang Oktober 2021. Du hättest also noch zwei Monate früher bestellt.

    Ich bin gerade ganz scharf drauf irgendwas blau anzumalen. Ich würde Deine Bestellung schonmal mit Datum zum 20.02.2023 einbläuen. Rein vorsorglich.

    Was ist mit dem iv 60 los? Er ist nicht mehr im Konfigurator drin, also nicht mehr bestellbar. Wird jetzt / bald nicht mehr gebaut? Oder nur zeitweise nicht bestellbar?

    Was heißt das für die Leute, die einen iv 60 noch in Bestellung haben. Mein Händler hat mir zuletzt mitgeteilt, dass sich unsere Auslieferung auf Sept 2023 verschieben wird (ULT war März/2023).

    Ich überlege den Online-Vertrag den ich abgeschlossen habe zu widerrufen. Hat jemand damit Erfahrung? Meiner Meinung nach ist eine Widerruf bei Fernabsatzgeschäft möglich bis 14 Tage NACH ERHALT der Ware. Und die Ware habe ich nicht... Mein Online-Händler sagt mir dann muss ich 15% des Fahrzeugpreises zahlen.

    Der 50er und der 60er sind nicht mehr bestellbar (in Deutschland). Der 80x ist auch nicht mehr bestellbar. Für den heißt es aber "vorübergehend"; für 50er und 60er ist das wohl permanent so.


    Das gilt aber nur für neue Bestellungen. Bestehende Bestellungen werden ganz regulär geliefert.


    Sehr viele Leute haben jetzt einen Liefertermin im September 2023 genannt bekommen. Konkret KW 35/2023. Das scheint der aktuelle Platzhalter zu sein; das bedeutet also bnicht viel. Es kann früher aber auch später geliefert werden. Auf diese Lieferaussage kann man keinen Pfifferling setzen.


    Im Fernabsatz sind Liefergegenstände, die extra für Dich angefertigt werden (Maßprodukte) regelmäßig vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ich denke der Enyaq gehört in diese Kategorie, der Tesla eher nicht. Bei Tesla sind alle Autos in zwei drei gleichen Varianten vorproduziert - falls dieser Vergleich jetzt kommen sollte. Insofern hast Du vermutlich kein Widerrufsrecht.


    Dein "Rettungsanker" (falls Du wirklich stornieren möchtest) könnte die Verzugsetzung sein. In Deiner Signatur steht ein ULT März 2023 drin. 6 Wochen später kannst Du den Händler in Verzug setzen und ihn mit einer Nachfrist von z.B. 14 Tagen zur Lieferung auffordern. Liefert er 6+2 Wochen nach ULT nicht, kannst Du den Vertrag ohne Schadenersatzleistung stornieren. Das wird dem Händler natürlich nicht gefallen, insbesondere da mittlerweile Stornos sein Tagesgeschäft sein werden.

    Das hört sich mehr danach an, dass der Händler (und Skoda) den höheren Preis vereinnahmen wollten.


    Wenn keine explizite Klausel wegen der Anmeldung im Vertrag steht, dann würde ich dem Autohaus eine 24stündige Frist zur Herausgabe stellen und darauf hinweisen, dass dann Anwalts- Gerichtskosten und Schadenersatz im Raum stehen.

    Das könnte eine Lösung sein. Auf so eine Diskussion ist man aber besser vorbereitet.


    Bei mir steht in den Verkaufsbedingungen drin, dass Änderungen bei Rechten und Pflichten des Käufers der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers bedürfen.


    Das mag ja noch Bestand haben, wenn ein anderer Käufer in den Kaufvertrag eintreten soll. Wenn aber wie bei nap der ursprüngliche Käufer das Auto auch wirklich kauft und ihn dann lediglich weitergibt, sollte Skoda keinen Einwand mehr vorbringen können.


    Aber wie gesagt: auf so eine Diskussion ist man besser vorbereitet.