Beiträge von enopol

    damals unter 3.0 hieß es noch, dass das starten der Klima per App aus der 12V erfolgt

    genau und das dürfte aktuell immer noch so sein....


    Folgendes Szenario, um einfach mal konkreter zu werden:


    mein Fz steht draußen, ist verriegelt.

    Die HV-Schütze sind nicht aktiv. Kein HV-Verbraucher ist aktiv.

    Jetzt nutze ich die App, gehe auf "Zieltemperatur" und betätige "Sofort starten", um die Innenraumheizung zu starten.


    bei meinem Enyaq mit 3.7 ist es dann so, dass man am Auto kurze Zeit nach der Wahl von "Sofort starten" ein Klacken hört.


    Dieses Klacken ist das Geräusch der HV-Schütze und es geschieht mithilfe der 12V-Bordspannung, also über die 12V-Batterie.

    Erst dann ist die HV-Batterie mit den HV-Verbrauchern verbunden und erst dann kann irgendein x-beliebiger HV-Verbraucher (in dem konkreten Fall die PTC-Innenraumheizung), ausgelöst durch ein Steuergerät, in Aktion treten.


    Dieser Ablauf ist das Grundprinzip bei wohl nahezu allen E-Autos:

    HV ist grundsätzlich abgeschaltet und zum Einschalten braucht man die 12V-Batterie.....


    Der DC-DC-Ladewandler, also quasi das einzige Fz-interne-Ladegerät der 12V-Batterie und damit letztendlich auch die einzige Versorgung des 12V-Stromkreises, ist ebenfalls ein HV-Verbraucher (weil es um zu funktionieren, eingangsseitig an 400V angeschlossen werden muss) und kann daher nicht eher in Aktion treten, bis die Schütze mithilfe der 12V-Batterie, eine Verbindung zur HV-Batterie hergestellt haben.

    bei der Konzeption spielt gewichtsmässig eigentlich nur das zul Zug-Gesamtgewicht des Fz eine Rolle und das beträgt bei meinem Enyaq z.b. 3657kg.

    Das ist die maximale Masse, die mein Antrieb den Berg hoch wuchten muss.

    Mit dieser Gesamtmasse muss das Auto auch mehrfach hintereinander an einer 12%-Steigung in der Lage sein, an zu fahren.

    Da könnte z.b. auch eine Disziplin sein, an der Fz mit E-Antrieb manchmal scheitern.

    Steigungs- und Rollwiderstand sollten zusammen ca 4800N nicht übersteigen, so dass direkt beim Anfahren geschätzt max 5500N zu überwinden sind. Der Enyaq iV80 kann max. bis ca 46km/h ungefähr 11000N. Das sollte daher theoretisch gut möglich sein.


    Die zul. Dauerleistung ist sicherlich ein grundsätzlicher Hinweis darauf, wie es um die Auslegung des Fz als Zug-Fz bestellt ist,


    Das kann man ziemlich einfach überschlagen, wenn man die zul Zug-Gesamt-Masse einsetzt und die benötigte Leistung an einer 12%-igen Steigung bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten kalkuliert:

    Wenn man nur die zul Dauerleistung bei vollem Zug-Gesamtgewicht ausnutzen würde, wären beim iV80 max rund 50km/h drin.

    Bei Ausnutzung der vollen Leistung auf einer kürzeren Steigung ginge das denn bis gut 80km/h, denn ab ca 80km/h gibt der Motor ohnehin nicht mehr die volle Leistung ab...

    Ich glaube worauf matze-pe hinaus will, ist, dass vor ME3.5 die 12V-Batterie beim Betrieb der Standklimatisierung nicht nachgeladen wurde

    ist das so gewesen?


    dann wäre die 12V-Batterie, da das ganze ja auch im tiefsten Winter der Fall wäre, nach einer halben Stunde aber schon ziemlich hinüber gewesen.


    Daran kann ich mich unter 3.2 nicht erinnern und mit 3.2 bin ich immerhin 1,5 Jahre gefahren.


    matze-pe hatte geschieben:

    Zitat

    Seit 3.5 wird die Energie für das Starten der Remote Funktion für den Klimastart aus der HV-Batterie entnommen und nicht mehr aus der 12V.

    Da ging es also nur um den "Start" und dass der Start der HV-betriebenen Innenheizung im Stand seit Umstellung von 3.2 auf 3.7 ohne Energie aus der 12V-Batterie erfolgt, kann ich gefühlt nicht bestätigen.

    Habe mein Auto jetzt nicht zur Verfügung, aber das wäre mit Aktivieren der Standheizung per Fernbedienung anhand des Spannungsdatenloggers sehr einfach heraus zu finden.

    Während des Ladevorgangs wird der 12V Akku sehr wohl von der HV-Batterie nachgeladen (sehe ich an meinem Ladegerät, wenn die Eingangsspannung bei über 14V liegt), aber nur wenn

    eben, "aber nur wenn"......

    und dann handelt es sich nicht um eine Nachladung, sondern der DC-DC-Wandler (400 auf 12V) übernimmt, genau wie während der Fahrt, die 12V Versorgung vollständig/konstant, ohne dass die 12V-Batterie selbst Energie abgeben muss.


    Hier wurde aber von dem Fall ausgegangen, dass die 3 Punkte unter "aber nur wenn" nicht vorkommen und dann muss die 12V-Batterie liefern. Die wird halt notfallmäßig, erst nachgeladen, wenn die Spannung schon recht weit abgesunken ist und auch dann wird sie, soweit ich es von anderen mitbekommen habe, keineswegs, so wie bei den Punkten unter "aber nur wenn", tendenziell nicht voll geladen.


    Zwei recht unterschiedliche Szenarien....

    Was genau erkennt das Auto denn, wenn zwar der Dongle noch aktives, empfangsbereites BT hat, es aber zu keinem Aufwecken des Fz-Bus-Systems kommt?

    deswegen gehe ich davon aus, dass ich die größten Ströme über den 13poligen Anschluss der Anhängerkupplung ziehen kann.

    tendenziell nein, denn auch der max. zul Strom über die 13-pol-Verbindung ist ja begrenzt, bzw. sind für das Anhängersteuergerät 2 Sicherungen für die 12V-Stromversorgung des Anhängers vorgesehen, wobei nur eine (und daher maximal ca 200W) ohne eingeschaltete Zündung funktioniert.

    Zudem gibt das Anhängersteuergerät nur dann Spannung an die beiden 12V-Anschlussmöglichkeiten, wenn (normalerweise) auch ein Anhänger angeschlossen ist, denn es wird vorher überprüft, ob sich an bestimmten STVZO-PINs der 13-pol-Verbindung Lampen befinden.


    Zudem:

    Die 12V-(EFB-)Batterie wird nur zur Verhinderung eines akuten Notfalls nach geladen......also definitiv nicht rechtzeitig und somit schädigt man die 12V-Batterie durch einen solchen zyklischen Betrieb mit relativ tiefer Entladung.

    Dafür ist eine Blei-Starterbatterie eindeutig nicht konzipiert....und zudem kann das geringe Spannungsniveau zu Funktionsstörungen im 12V-Bereich führen.

    theoretisch mögliche 600Wh sollte man nicht mal einer speziellen 12V-Deep-Cycle-Blei-Batterie mit rund 50Ah Nennkapazität entnehmen....einer Blei-Starterbatterie, sollte man maximal 30% der Nennkapazität entnehmen.

    Wenn es eine AGM-Ausführung wäre: max 50%.


    Ich habe für ähnliche Zwecke schlichtweg eine Powerstation mit 2kWh......dann muss auch das Auto nicht in unmittelbarer Nähe zu den Verbrauchern stehen und es können auch mal für kürzere Zeit Verbraucher mit über 2kW-Anschlussleistung betrieben werden.

    Ist daher viel universeller einsetzbar.


    Irgendwelche Wechselrichter mit entsprechend dicken 12V-Zuleitungen inkl.Absicherung und sonstige Bastelleien benötigt man dann auch nicht.

    Die Powerstation kann übrigens, auch wenn die angeschlossenen Verbraucher aktiv sind, immerhin mit gut 100W vom Auto geladen werden und 100W schafft auch die werkseitige 12V-Steckdose inkl. der i.d.R. wenig überzeugenden/betriebssicheren Steckverbindung.

    aber der startet beim Aufwecken das Fz-Bus-System neu und es gibt dabei einen Spannungsabfall an der 12V-Batterie...

    Welche Auswirkung das auf die Alarmanlage haben könnte, weiß ich, mangels Alarmanlage, allerdings nicht....

    Und wenn das Auto sonst leer ist, wiegt es doch auch "nur" 2,1 - 2,2 Tonnen. Da kann man dann sogar die 1000kg am Haken haben...

    Das stimmt bezüglich Führerschein leider nicht.....

    Für den Führerschein zählt das zulässige Zug-Gesamtgewicht und nicht unbedingt die Summe der realen Gewichte von Zug-Fz und Anhänger.

    Falls das Fz selbst 2650kg zul Gesamtgewicht laut Zulassungsbescheinigung (da sollte man auch die Angaben unter Punkt 22 beachten) haben sollte, darf der Anhänger bei Führerschein B nur ein zul. Gesamtgewicht (ebenfalls laut Zulassungsbescheinigung) von maximal 850kg haben. Egal wie das Fz oder der Anhänger real beladen ist.


    Für Leute, die nur Führerschein B haben, ist die geringe zul Anhängelast von nur 1000kg (oder 1200kg bis max. 8% Steigung) daher prinzipiell kein Problem....das Problem ist da die Übergewichtigkeit vieler E-Fz mit Anhängelast.


    Wenn man den Zusatz B96 bei einer Fahrschule (ohne Prüfung, im Gegensatz zum teureren BE) macht, dürfte der Anhänger, den der Enyaq ziehen darf bereits ein zul Gesamtgewicht von bis zu 1600kg haben, die man aufgrund der geringen Anhängelast des Fz allerdings nicht annähernd ausschöpfen dürfte.


    Hab auch gemerkt, dass der Enyaq 85 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2650kg dann mit den eh schon mageren 1000kg Zuglast mit einem normalen Führerschein nicht mehr bewegt werden darf. Da wäre meine Frau raus, ist dagegen und die Kupplung darf nicht bestellt werden.

    Kommt halt drauf an, wie man die AHK nutzen will. Der VW ID.3 hat m.E. werkseitig gar keine Anhängelast, aber man kann eine AHK bestellen.....mit der dann allerdings nur Transportaufgaben bewältigt werden dürfen.

    Das reicht vielen Leuten offenbar.