Beiträge von enopol
-
-
Vor längeren Fahrten lade ich meistens auf 100 % auf und dann steht Mein ENYAQ auch mal einige Stunden damit (z.B. über Nacht). Neulich hatte ich vergessen, die Ladegrenze von 100 % auf 80 % zu reduzieren und mein ENYAQ stand damit 2 Tage. Auch wenn es sicher nicht das Optimalste ist, ein E-Fahrzeug mit 100 % stehen zu lassen, so hält der Akku dennoch ein „immer mal wieder“ ohne wesentlichen dauerhaften Schaden aus.
Genau...und um die recht bescheidene Batteriegarantie nicht in Anspruch nehmen zu müssen, reicht das sicher aus.....
-
Moin,
im Winter war ich froh 250 Km zu schaffen bei 100% Ladung. Im Sommer sind es eher 400 Km bei 100% Ladung. Freue mich auf das Update Mitte 2022.
du hast im Winter häufig mehr als ca 31Kwh/100km Verbrauch?
-
Alles anzeigen
Technische Daten zum Boot von oben (vermutlich Grundausstattung):
Quelle: Leisure - Rafnar Maritime
Da hat der Enyaq in der Ebene mal kurz 3.800 kg gezogen.
Viel wichtiger: Der Enyaq konnte den Anhänger auch vor der Hafenkante wieder bremsen

3800kg vermutlich ohne Motoren, die dann eventuell zusätzlich mit rund 750kg dazu kommen plus dem Trailer.....
So viel habe ich bisher noch nicht gezogen, aber rund 3500kg (Trailer plus kleine Segelyacht) sind für meinen Yeti in der Ebene im Hafenbereich kein Problem.
-
-
Es ist eine Versicherung die bei Erwerb durch Privat auf den neuen Besitzer über geht.
Eben. Die Versicherungsbedingungen bestimmen, dass das beim Privatkäufer so ist. Beim gewerblichen Käufer ist das, laut Versicherungsbedingungen nicht der Fall und daher verbleibt diese Versicherung, im Gegensatz zur echten Werksgarantie, nicht grundsätzlich beim Auto.
-
Damit das gefährliche Halbwissen ein Ende hat, heute kam die Police.
Die Versicherung verbleibt beim Auto. Verkauft man das Auto vor Ende des Versicherungszeitraumes wird das zuviel gezahlte Entgelt erstattet. Ich nehme an, es wird dann dem neuen Besitzer in Rechnung gestellt. Anbei mal zwei Kopien
Das ist doch eine reine Versicherung? Sieht m.E. jedenfalls danach aus.
Hast du dafür einen Versicherungsvertrag unterschrieben oder ist das eine echte Werksgarantie, die du als einen Ausstattungspunkt bei der Konfiguration des Fz gewählt hattest?
Die Versicherung verbleibt nicht unbedingt beim Auto. Wenn das so wäre, gäbe es keinen Grund das man Geld beim Verkauf des Autos an einen gewerblichen Händler vor dem Garantieende bekommt.
Wenn man ein Auto vor Ende der "normalen" 2-jährigen Hersteller-Garantie an einen gewerblichen Händler verkauft, bleibt die Garantie für das Auto ja ebenfalls weiter bestehen.
-
Ist ja auch ganz unterhaltsam.
Selbst bei diesem trockenen Thema, wäre es m.E. nicht verkehrt, zumindest mal ein paar Diagramme o.ä. zu zeigen und nicht nur einen 23-minütigen Monolog aus dem E-Auto zu führen.
-
Ein ganz nettes Video zum WLTP:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Schnarch....aber immerhin ist er auf die o.a. unterschiedlichen Verbräuche eingegangen.
-
bei 76% SOC ist die Ladeleistung bereits 0kW?
So ein E-Auto möchte ich nicht....