Alles anzeigenHast du eine belastbare Quelle für deine Behauptung im ersten Satz?
Nein, hast du nicht, du bist definitiv nicht daneben gesessen, als die Verträge/Aufträge etc. unterschrieben wurden - ich sollte das zweifelsfrei wissen
Interessant ist, dass du danach das beschreibst, was in meinen Fällen (insgesamt 4x die "Mehrausstattung" für 4 Skoda Neuwagen, ausgewiesen auf der AB) zutrifft, obwohl du zunächst . . . s.o.
In meinem Umfeld wird sowas gerne als Dampfplaudern bezeichnet, mir fehlt aktuell ein etwas freundlicherer Begriff.
Wichtig ist: es hat immer reibungslos funktioniert, bei irgendwelchen Reparaturen nach den ersten zwei Jahren hat meine Werkstatt (Kommentar immer der gleiche: "Das läuft ja wie immer auf Garantieverlängerung") direkt mit dem Skoda Versicherungsdienst abgerechnet, die wiederum haben mich innerhalb von 3 Wochen darüber informiert, was in welcher Höhe reguliert wurde - solange es da keine Auseinandersetzung juristischer Natur gibt, ist es mir schnuppe, welcher Begriff dafür benutzt wird.
Aber gedanklich behandle ich es wie eine Versicherung, also eine Wette: iss nix, hat man das Geld umsonst ausgegeben - tritt der "Versicherungsfall" ein, kann es jeden Cent wert sein, was zwei Mal der Fall war, die beiden anderen Neuwagen sind noch innerhalb der gesetzlichen Garantie.
Du hattest geschrieben:
ZitatIch habe bei beiden Fahrzeugen die Auszahlung bekommen, abgeschlossen hatte ich beim Neuwagenkauf, sprich das Geld gibts immer, egal, wann man abschließt.
Beim Neuzwagenkauf (dann holst du m.E. das Fz ab) kannst du eine echte Werksgarantie nicht "abschließen".
"Abschließen" kannst du nur noch einen Versicherungsvertrag.
Die Werksgarantie musst du als Fz-Ausstattung bei der Bestellung als einen unter meist mehreren Punkten "wählen" und die Fz-Bestellung unterschreiben.
U.a. deswegen hatte ich mir erlaubt, davon aus zu gehen, dass du in dem Fall keine echte Werksgarantie hattest.
Zur Rückzahlung:
Ich habe u.a. meinen ehemaligen Skoda Octavia 3, ebenfalls mit auf insgesamt 5 Jahre und 100tkm erweiterter "echter" Werksgarantie bei einem Händler in Zahlung gegeben und diesbezüglich nichts von einer Versicherung erstattet bekommen, obwohl noch mehr als 1 Jahr übrig war.
War ja auch keine Versicherung...,.
Beim ehemaligen Golf 6 hatte ich keine "Werksgarantie" als Fz-Ausstattung gewählt, sondern explizit einen Garantie-Versicherungsvertrag beim Verkäufer ( Volkswagen Versicherungsservice) über 3 Jahre bzw. 100tkm abgeschlossen (mit gesondertem schriftlichen Vertrag).
Diesen Wagen hatte ich vor Ablauf des Vertrages beim selben Händler in Zahlung gegeben. Danach habe ich eine Rückzahlung der Versicherung erhalten.