Beiträge von enopol

    Während des Ladevorgangs wird der 12V Akku sehr wohl von der HV-Batterie nachgeladen (sehe ich an meinem Ladegerät, wenn die Eingangsspannung bei über 14V liegt), aber nur wenn

    eben, "aber nur wenn"......

    und dann handelt es sich nicht um eine Nachladung, sondern der DC-DC-Wandler (400 auf 12V) übernimmt, genau wie während der Fahrt, die 12V Versorgung vollständig/konstant, ohne dass die 12V-Batterie selbst Energie abgeben muss.


    Hier wurde aber von dem Fall ausgegangen, dass die 3 Punkte unter "aber nur wenn" nicht vorkommen und dann muss die 12V-Batterie liefern. Die wird halt notfallmäßig, erst nachgeladen, wenn die Spannung schon recht weit abgesunken ist und auch dann wird sie, soweit ich es von anderen mitbekommen habe, keineswegs, so wie bei den Punkten unter "aber nur wenn", tendenziell nicht voll geladen.


    Zwei recht unterschiedliche Szenarien....

    Was genau erkennt das Auto denn, wenn zwar der Dongle noch aktives, empfangsbereites BT hat, es aber zu keinem Aufwecken des Fz-Bus-Systems kommt?

    deswegen gehe ich davon aus, dass ich die größten Ströme über den 13poligen Anschluss der Anhängerkupplung ziehen kann.

    tendenziell nein, denn auch der max. zul Strom über die 13-pol-Verbindung ist ja begrenzt, bzw. sind für das Anhängersteuergerät 2 Sicherungen für die 12V-Stromversorgung des Anhängers vorgesehen, wobei nur eine (und daher maximal ca 200W) ohne eingeschaltete Zündung funktioniert.

    Zudem gibt das Anhängersteuergerät nur dann Spannung an die beiden 12V-Anschlussmöglichkeiten, wenn (normalerweise) auch ein Anhänger angeschlossen ist, denn es wird vorher überprüft, ob sich an bestimmten STVZO-PINs der 13-pol-Verbindung Lampen befinden.


    Zudem:

    Die 12V-(EFB-)Batterie wird nur zur Verhinderung eines akuten Notfalls nach geladen......also definitiv nicht rechtzeitig und somit schädigt man die 12V-Batterie durch einen solchen zyklischen Betrieb mit relativ tiefer Entladung.

    Dafür ist eine Blei-Starterbatterie eindeutig nicht konzipiert....und zudem kann das geringe Spannungsniveau zu Funktionsstörungen im 12V-Bereich führen.

    theoretisch mögliche 600Wh sollte man nicht mal einer speziellen 12V-Deep-Cycle-Blei-Batterie mit rund 50Ah Nennkapazität entnehmen....einer Blei-Starterbatterie, sollte man maximal 30% der Nennkapazität entnehmen.

    Wenn es eine AGM-Ausführung wäre: max 50%.


    Ich habe für ähnliche Zwecke schlichtweg eine Powerstation mit 2kWh......dann muss auch das Auto nicht in unmittelbarer Nähe zu den Verbrauchern stehen und es können auch mal für kürzere Zeit Verbraucher mit über 2kW-Anschlussleistung betrieben werden.

    Ist daher viel universeller einsetzbar.


    Irgendwelche Wechselrichter mit entsprechend dicken 12V-Zuleitungen inkl.Absicherung und sonstige Bastelleien benötigt man dann auch nicht.

    Die Powerstation kann übrigens, auch wenn die angeschlossenen Verbraucher aktiv sind, immerhin mit gut 100W vom Auto geladen werden und 100W schafft auch die werkseitige 12V-Steckdose inkl. der i.d.R. wenig überzeugenden/betriebssicheren Steckverbindung.

    aber der startet beim Aufwecken das Fz-Bus-System neu und es gibt dabei einen Spannungsabfall an der 12V-Batterie...

    Welche Auswirkung das auf die Alarmanlage haben könnte, weiß ich, mangels Alarmanlage, allerdings nicht....

    Und wenn das Auto sonst leer ist, wiegt es doch auch "nur" 2,1 - 2,2 Tonnen. Da kann man dann sogar die 1000kg am Haken haben...

    Das stimmt bezüglich Führerschein leider nicht.....

    Für den Führerschein zählt das zulässige Zug-Gesamtgewicht und nicht unbedingt die Summe der realen Gewichte von Zug-Fz und Anhänger.

    Falls das Fz selbst 2650kg zul Gesamtgewicht laut Zulassungsbescheinigung (da sollte man auch die Angaben unter Punkt 22 beachten) haben sollte, darf der Anhänger bei Führerschein B nur ein zul. Gesamtgewicht (ebenfalls laut Zulassungsbescheinigung) von maximal 850kg haben. Egal wie das Fz oder der Anhänger real beladen ist.


    Für Leute, die nur Führerschein B haben, ist die geringe zul Anhängelast von nur 1000kg (oder 1200kg bis max. 8% Steigung) daher prinzipiell kein Problem....das Problem ist da die Übergewichtigkeit vieler E-Fz mit Anhängelast.


    Wenn man den Zusatz B96 bei einer Fahrschule (ohne Prüfung, im Gegensatz zum teureren BE) macht, dürfte der Anhänger, den der Enyaq ziehen darf bereits ein zul Gesamtgewicht von bis zu 1600kg haben, die man aufgrund der geringen Anhängelast des Fz allerdings nicht annähernd ausschöpfen dürfte.


    Hab auch gemerkt, dass der Enyaq 85 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2650kg dann mit den eh schon mageren 1000kg Zuglast mit einem normalen Führerschein nicht mehr bewegt werden darf. Da wäre meine Frau raus, ist dagegen und die Kupplung darf nicht bestellt werden.

    Kommt halt drauf an, wie man die AHK nutzen will. Der VW ID.3 hat m.E. werkseitig gar keine Anhängelast, aber man kann eine AHK bestellen.....mit der dann allerdings nur Transportaufgaben bewältigt werden dürfen.

    Das reicht vielen Leuten offenbar.

    Fahre den 85 Sportline auf 20" ohne DCC. Ich finde das Fahrwerk OK, es ist nicht unkomfortabel aber man bekommt schon sehr gut mit, wie die Straße unter einem beschaffen ist. Habe aber auch 1" mehr Gummi, bei 21" könnte das nochmal mehr Grund ...

    Bei 21Zoll hast du eher 1 Zoll weniger Gummi...

    Wie schon mehrfach geschrieben:

    Es gibt leider keine Norm für SOH-Tests bei Batterien, die Fz eingebaut sind. Das "eigentlich" (Garantie-)relevante Verfahren legt der Fz-Hersteller fest.

    Jeder kann sich ansonsten (irgend-)einen Test ausdenken.....wird hier im Forum ja auch gemacht.


    Aviloo hatte zumindest anfangs mit der Annahme getestet, dass lediglich 72kWh des 82kWh-Akkus nutzbar sind und kamen dadurch teilweis auf "fantastische" SOH-Werte.

    Später wurde das meines Wissens etwas nach oben korrigiert (74kWh o.ä.).


    Relevant ist für mich dagegen ausschließlich das, was der Hersteller des Fz nennt.

    Das ist die Referenz, denn den "echten" SOH, der sich auf 82kWh bezieht, kann man nicht ohne weiteres im eingebauten Zustand, "verfälscht" durch progarmmierte Sicherheitspuffer usw, messen.


    Als nutzbare Energie des Akkus im eingebauten Zustand nennt der bei meinem Fz 77kWh und für die Energie, die bei 100% SOH in den ausgebauten Zellen vorhanden sein soll: 82kWh.

    Diese Werte gilt es zu testen und sonst nichts....


    Leider nennt der Hersteller nicht, unter welchen Bedingungen er bei 100%-SOH, nach seiner Test-Version, auf 77kWh kommt.


    ich finde, dass diese ganzen unterschiedlichen Ansätze der Test-Firmen, den Kunden nur verwirren, da sie untereinander nicht vergleichbar sind und zudem i.d.R. nicht mal offen gelegt wird, wie denn genau getestet wird.

    Einen großen Teil der "Schuld" daran trägt natürlich der Fz-Hersteller, der sich ebenfalls nicht näher zu seinem Verfahren äußert und natürlich die Stellen, die im Fz-Bereich ja sonst immer so gerne alles im Sinne der Verbraucher meinen regeln zu müssen......


    Nach dem unregulierten Ladewirrwarr, kommt jetzt bei den E-Autos das SOH-Wirrwarr hinzu....


    Alles, was mit der E-Auto-Batterie direkt oder indirekt zu tun hat, hat noch sehr viel Verbesserungspotential...ansonsten ist ein E-Auto m.E. schon ziemlich ok.... :)