Und wenn das Auto sonst leer ist, wiegt es doch auch "nur" 2,1 - 2,2 Tonnen. Da kann man dann sogar die 1000kg am Haken haben...
Das stimmt bezüglich Führerschein leider nicht.....
Für den Führerschein zählt das zulässige Zug-Gesamtgewicht und nicht unbedingt die Summe der realen Gewichte von Zug-Fz und Anhänger.
Falls das Fz selbst 2650kg zul Gesamtgewicht laut Zulassungsbescheinigung (da sollte man auch die Angaben unter Punkt 22 beachten) haben sollte, darf der Anhänger bei Führerschein B nur ein zul. Gesamtgewicht (ebenfalls laut Zulassungsbescheinigung) von maximal 850kg haben. Egal wie das Fz oder der Anhänger real beladen ist.
Für Leute, die nur Führerschein B haben, ist die geringe zul Anhängelast von nur 1000kg (oder 1200kg bis max. 8% Steigung) daher prinzipiell kein Problem....das Problem ist da die Übergewichtigkeit vieler E-Fz mit Anhängelast.
Wenn man den Zusatz B96 bei einer Fahrschule (ohne Prüfung, im Gegensatz zum teureren BE) macht, dürfte der Anhänger, den der Enyaq ziehen darf bereits ein zul Gesamtgewicht von bis zu 1600kg haben, die man aufgrund der geringen Anhängelast des Fz allerdings nicht annähernd ausschöpfen dürfte.
Hab auch gemerkt, dass der Enyaq 85 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2650kg dann mit den eh schon mageren 1000kg Zuglast mit einem normalen Führerschein nicht mehr bewegt werden darf. Da wäre meine Frau raus, ist dagegen und die Kupplung darf nicht bestellt werden.
Kommt halt drauf an, wie man die AHK nutzen will. Der VW ID.3 hat m.E. werkseitig gar keine Anhängelast, aber man kann eine AHK bestellen.....mit der dann allerdings nur Transportaufgaben bewältigt werden dürfen.
Das reicht vielen Leuten offenbar.