Und die Begründung ist welche?
Die Bergündung ist bei vielen, dass die Parkbremse vom Fahrpedal übersteuert werden kann.
Nur die Parkbremse kurz ziehen funktioniert also nicht wenn jemand das Fahrpedal durchtritt. Soweit richtig.
Aber....
Ich kann das verhindern wenn ich den Wahlschalter auf N stelle und dann die Parkbremse aktiviere und zwar nicht nur kurz anziehen wie beim Parken sondern ganz wichtig dauerhaft halten.
Hier ein Auszug aus der Betriebsanleitung zum Thema Notbremsung:
Daraus ergibt sich für mich:
Die Notbremsung funktioniert nur wenn das Fahrpedal nicht (erneut) betätigt wird. Um das auszuschliessen Fahrhebel auf N und dann Parkbremse ziehen und halten. Ich denke das Vorgehen kann man einem Polizisten plausibel darstellen. Das diese nicht jedes Auto (egal ob Verbrenner oder Elektro beide haben inzwischen elektronische Parkbremsen) und deren Bedienung kennen können versteht sich.