Beiträge von Floda

    Ist ok. Ich hatte überdies in meiner ersten Antwort auf das grundsätzliche Risiko eines Selbsteinbaus hingewiesen.

    Um noch einmal auf deinen Einwand Gültigkeit für Gewährleistungsperiode von 1 Jahr und Garantieleistung zurückzukommen. Ersteres ist trivial, weil gesetzlich nach meiner Kenntnis "pro Verbraucher" geregelt. Das hast du ja auch schon dargelegt.

    Beim Garantieanspruch ist man immer auf Kulanz angewiesen, egal ob Fremdeinbau

    oder nicht. Ein schönes Beispiel aus meinem Bekanntenkreis ist das eines führenden Autoherstellers in Wolfsburg.

    Nach 2! Jahren hat das Lenkgetriebe eines neu erworbenen T-Roc Spiel. Der Reparaturvoranschlag für das 2 Jahre alte Modell lag deutlich im 4!stelligen Bereich.

    Die Marken-Werkstatt hat mitgeteilt, dass sie so etwas noch nie gehört bzw erlebt hat. (Schien in diesem Fall sogar glaubwürdig🤔)

    Ein Blick in die Datenbank des Herstellers hat keinen Eintrag ergeben -> no Kulanz..!😡

    MaW. die ersten beissen die Hunde.

    Die Werkstatt hat sich aber sehr bemüht und ein anständiges Angebot gemacht.

    Lange Rede kurzer Sinn. Wenn man nicht über einen Rechtschutz gerne streitet ist man bei der Garantie eigentlich immer der Dumme.

    Und ein Lenkgetriebeschaden nach 2 Jahren ist sicher etwas anderes als ein individuelles Geräuschempfinden, das sich nicht auf einen konkreten Materialdefekt zurückführen ließe.

    Es stellt sich auch die Frage, welche Zahl von Mängelmeldung der gleichen Art zu einer Kulanz führen. Bei mutmaßlich lebensbedrohlichen Mängeln ist "man" ja durch Rückrufaktionen sogar proaktiv.


    Fazit.

    Egal ob eigencodiert oder nicht, man hat je nach Sachlage Probleme. Was ich in meiner ersten Antwort ausdrücken wollte, ist, dass sich ein Hersteller vor Gericht wohl schwerlich mit der Behauptung eine Fremdcodierung wegen Einbaus einer AHK, würde z.B. einen Garantieanspruch einer defekten Rekuperationsbremse außer Kraft setzen aus der Anerkennung eines Sachmangels heraus argumentieren sollte. Ist natürlich für beide Seiten praktisch unmöglich, zu beweisen, dass der Mangel schon versteckt bei der Übergabe vorhanden war.

    Die grundsätzliche Anerkennung des Garantieanspruches bleibt davon unbenommen und müsste eben bei fehlender Kulanz gerichtlich eingeklagt werden.

    SAXI

    Danke für die Klarstellung. Zum Glück gibt es Menschen, die sehr präzise definieren können. Ich kann es nicht, weil es mir eigentlich egal ist, ob es Garantie oder Gewährleistung ist.

    Dein Beispiel "Innengeräusch" hinkt m.M., weil das "zugesicherte Innengeräusch" nicht definiert und damit nicht wirklich zu beanstanden ist. Sorry, wenn ich vielleicht etwas gereizt bin. Ich schätze es eben, wenn konstruktive Kommentare kommen. Aus diesem Motiv habe ich den Beitrag "Einbau einer AHK- und "Codierung der AHK" im Wiki erstellt. Hast du auch schon einen Beitrag im Wiki geleistet.

    Hallo Sagmirquando und Kreadingsda

    Erst mal warum so lange Nick's. Da muss man soviel tippen😒😂

    Nun zur Sache. Ich geh mal davon aus, dass die Werkstatt, die die AHK eingebaut hat, die Neucodierung nicht kostenlos macht.

    Ergo lohnt sich sicher der Erwerb eines OBDEleven mit Pro-Lizenz zum Codieren.

    Das hat viele Vorteile. Nicht nur, dass man viele nervige Fehlermeldungen, die temporär und nichts sagend sind damit zurückstellen kann.

    Mit der Pro Lizenz kann man nützliche Gadgets freischalten, zB je nach Ausstattung den Travel Assist, den ich sehr bequem finde. Ist schon fast teilautonomes fahren.

    Das Ärgerliche ist nur die einjährige Pro-Lizenz. Früher, dh zu Beginn war sie wohl lebenslang.

    Andererseits braucht eine Codierung nicht unbedingt jedes Jahr.

    Hinsichtl. des Codierverfahrens der AHK habe ich ein Wiki geschrieben. M.M. nach kann man nix falsch machen. Der guten Ordnung halber aber dennoch der Hinweis, dass jede eigene Codierung auf eigene Gefahr erfolgt. Wer befürchtet, dadurch seine Garantieanspruch zu verlieren, sollte es lassen. Im Übrigen würde dies auch für jede Fremdcodierung durch eine Drittwerkstatt gelten, außer bei einem ausdrücklich von Skoda freigegebenen AHK Fremdanbieter, den es mW bisher dient (ein Schelm, wer Böses dabei denkt!😉)

    Ich denke, das Risiko ist nur theoretisch, weil Skoda bei einer Garantieverweigerung belegen müsste, dass ein Zusammenhang zwischen Garantiefall und Codierung besteht.

    Außerdem nimmt Skoda Fremdcodierung wohl billigend in Kauf, weil es OBDEleven eben die Codierungslizenz für geschützte Bereiche erteilt hat. Ohne die Pro-Lizenz von OBD, kann man vielleicht den entsprechenden Codierpunkt aufrufen und den aktuellen Status einsehen, aber eben keine Änderungen speichern. Sorry für die lange Antwort. Ich hoffe es hilft.

    Grüße Floda

    Danke Kreadingsda. Das ist genau meine Meinung zu dem Konflikt. Skoda/VW ist digital leider noch im letzten Jahrhundert. Der Zugriff auf eine fixe Registry bzw Datenbank ist veraltet, weil so Konflikte unterschiedlicher Ausrüstungszustände vorprogrammiert sind.

    Saxi hat Unrecht. Kein Drittanbieter hat eine Glaskugel und weiß, was Skoda in der Zukunft(mögliche Updates) machen wird.

    Wenn eine alternative AHK richtig codiert wird und klaglos funktioniert, dann hat der Drittanbieter seine Hausaufgaben richtig gemacht.

    Der einzige Weg ist mM nach, dass der Abgleich des Ausrüstungszustandes nicht zentral (Konzernmentalität?🤔) sondern dezentral im jeweils betroffenen KFZ erfolgt.

    Das sollte kein Hexenwerk sein, weil die gesamte Software an PCs oder Mobiltelefonen so strukturiert ist. Ich unterstelle Skoda noch nicht einmal Protektionismus, zumal sie ja Drittanbietern Schnittstellendaten zur Verfügung gestellt haben müssen, wenn diese ihre Controller einrichten.

    Irgendwann werden auch die Autobauer erkennen müssen, dass die aktuelle Lösung eine Sackgasse ist.

    Das Problem ist die mangelhafte Erfahrung in der Digitalisierung und vmtl die Haftungsthematik bei Einbauteilen von in Drittanbietern. Mechanisch betrachtet, ist eine AHK vollkommen gleichwertig zur originalen, wenn die Bauartzulassung/ABE erfolgt ist.

    Bei der Digitalisierung kommt die Interaktion der einzelnen Controller über die Vernetzung dazu. Ich könnte mir vorstellen, dass im VW-Konzern wie auch anderswo mal wieder die Juristen das Sagen haben. Das ist nicht immer kundenfreundlich.

    Über kurz oder lang wird es hoffentlich vergleichbare komfortable Updates geben wie zB bei Mobiltelefonen zumindest, wenn die App's von Drittanbietern zeitnah aktualisiert werden. Bei einem neuen Android-Update muss man schließlich auch nicht alle Apps neu einrichten. Allerdings ist ein Mobiltelefon im Betrieb nicht sicherheitsrelevant, ein Auto schon. Daher verstehe ich die Zurückhaltung, habe mich aber auch schon darüber geärgert.


    Auch beim Handy hakelt es mitunter.

    Ich hatte zB. das Problem dass die App von Truma mit dem neuesten Android ca. 1!!! Jahr nicht kompatibel war. Wer's nicht kennt, mit der Truma-App steuert man diverse Geräte im Wohnmobil. War auch sehr ärgerlich, zumal Truma die i-net Box extra wegen des Komforts der Handy-Steuerung für viel Geld anbietet und dann im Support schwächelt.


    Ich hoffe, dass die OTA-Updates beim Eny künftig konfliktärmer sind. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Der ist und bleibt mM dennoch ein klasse Auto.

    Genau das ist das Problem. Das Problem ist aber die mangelnde Erfahrung der Skoda Werkstätten. Meine Werkstatt war auch ratlos. Licht im Tunnel gab es erst als sich der Skoda Support aufgeschaltet hat und erklärte, dass eine "nicht autorisierte" Einrichtung vorhanden ist.

    Deshalb sollten alle Nachrüster egal ob Selbsteinbau oder ATU etc. vor einem Update IMMER das nachgerüstete Gerät abklemmen.

    Nach dem Update dann am besten mit OBD selbst codieren. Hat auch den Vorteil, versteckte Funktionen zu aktivieren. Dazu gibt's ja bekanntlich auch ein Wiki.

    Hallo Andeu

    Ich hatte ein ähnliches Problem beim letzten großen Update. Das Problem ist folgendes:

    Die Software des Enyaq erkennt nur Original-Ausrüstung und speichert diese. Alle anderen sind quasi nicht existent, autorisiert oder was auch immer. Beim Update entstehen deshalb Fehler, weil die neue Software auf ihr unbekannte Ausrüstungen zugreift. Ist ärgerlich, aber nicht zu ändern.

    Abhilfe: Zuerst die Anhängerkupplung vom Datenbus abklemmen, dh Stecker lösen( hinter linken Verkleidung im Kofferraum, nahe der Rücklichter. Anschl. Original-Update durchführen. Dieses überschreibt leider deine AHK-Codierung, so dass du nach erfolgreichem Update deine AHK-Codierung neu durchführen musst. Eigentlich sollte dies ATU auch wissen.

    Die Codierung für die Enyaq-AHK sollte in den Papieren des Herstellers des E-Satzes (z.B. Jaeger) enthalten sein, die du von ATU hoffentlich erhalten hast. Falls nicht am besten Tante Google fragen.

    Nach der Neucodierung sollte wieder alles funktionieren. War zumindest bei mir so. Du kannst auch in meiner Selbsteinbau-Anleitung hier im Wiki des Forums nachschauen. Würde mich wundern, wenn sich die Codierungen unterscheiden. Das Problem liegt eben nur in der Registry der Enyaq Software. Viel Erfolg.

    Grüße aus Norwegen.

    Versuch macht klug. Aber ganz so einfach sind solche "Upgrades" nicht. Die Codierung wird aber mit hoher Sicherheit nicht funktionieren. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Verkabelung zum Sensor bereits liegt, sofern es eine Kombi-Kabelbaum mit weiteren Funktionen ist. Aber die Sensoren kommst du bestenfalls über schrottreife Unfallwagen ran (ohne Funktionsgarantie) of 😉.

    Nachcodierung hat funktioniert.


    SAXI

    Dasselbe Problem nachgerüsteter Komponenten haben auch Computerbetriebssysteme. Mit dem Unterschied, dass dort offensichtlich alle Komponenten nach einem Update erkannt werden. Wenn in einem Bussystem neue Schnittstellen aktiviert sind, sollte eigentlich das Betriebssystem diese erkennen, sonst gäbe es ja permanent Fehlermeldungen. Da ich den AHK Controller vor dem Update ordnungsgemäß codiert hatte, waren alle Funktionen ok.
    Skoda macht es sich eben einfach und sieht nur die Skoda-Welt. Alles andere wird ignoriert oder zumindest beim Update 3.0 platt gemacht. Ob sich das Verhalten auszahlt, muss man abwarten.

    Bei einem PC-Update werden erst mal aus einer Registry alle Komponenten weggeschrieben, damit diese nach dem Update wieder verfügbar sind.