Nun, die Versteuerung von 0.25% ist ja nicht aus Spaß eingeführt worden, sondern diente dazu den Umstieg auf nachhaltige Mobilität zu fördern.
Da BEV nun mal deutlich teurer sind als Verbrenner, ist das also nur logisch das darüber zu steuern. Sonst würde ja freiwillig keiner umsteigen, wenn er draufzahlt.
Ohne die Regelung würden nach drei Jahren auch keine gebrauchten BEV auf den Markt kommen.
Zum Thema "Warum soll der Steuerzahler das quersubventionieren?"
Weil Steuern genau das machen: steuern. Der Gesetzgeber will mehr BEV auf den Straßen, also muss er das über Steuern attraktiv machen. Davon profitiert am Ende auch ein beliebiger Käufer eines gebrauchten BEV, der gerade aus dem Gewerbeleasing kommt. Die Allgemeinheit profitiert von sauberer Luft, günstigeren Gebrauchten (da es ja recht viele gibt) etc. pp.
Außerdem zahlt man immer noch Steuern direkt an das Finanzamt. Der privat gekaufte PKW bringt dem Finanzamt in dieser Hinsicht 0 €.
Ja, könnte man auch anders regeln. Aber der Gesetzgeber regelt das über die Steuern. Von mir aus kann die pauschale Besteuerung auch wegfallen, dann muss man halt Fahrtenbuch schreiben. Da werden dann die meisten Dienstwagenfahrer günstiger davonkommen. Ist aber aufwändig und das Finanzamt muss das auch mit größerem Aufwand prüfen.