Es ist aus meiner bescheidenen juristischen Sicht schon eindeutig. Es ist „für den persönlichen Gebrauch“ und das Angebot richtet sich an Privatkunden, ergo den Vertragspartner. Der wird entweder Frau Enyaqfahrerin oder Herr Enyaqfahrer sein, aber nie Familie Enyaqnutzer.
Dann sollen sie das Ganze an das Auto binden, dann ist das eindeutig. Oder sie sollen es so formulieren, dass es an Benutzer UND Auto gebunden ist. Aber so ist das doch alles viel zu schwammig und kann nach Belieben ausgelegt werden. Und das Beliebige ist doch der eigentliche Knackpunkt.