Moin
...oder auch nicht. C1 und C1E verlangt für alte Säcke (>= 50) eine Gesundheitsprüfung. Sonst reduziert es sich wieder auf BE.
Das gilt m.E. aber erst für C1/E-Fahrerlaubnisse, die ab Januar 2013 erteilt wurden. Mit „alten Säcken“ waren wohl eher die Leute gemeint, die vor 1999 die alte Führerscheinklasse 3 erhielten.
Auch bei deren Umschreibung gab es eine Befristung (bis zum o.g. 50. LJ), die betraf aber nur die Besitzstände, die über die heutige C1E hinausgingen (im Wesentlichen also die Berechtigung, Züge mit Einachsanhänger bis zu einer Zuggesamtmasse von 18.75t zu führen), was dann mit Schlüsselnummer 79 unter CE eingetragen wurde.
Kompliziert ist es indes :-/ und nur mäßig übersichtlich.
Gruß
K.R.