Lässt sich mangels veröffentlichter detaillierter Regelungen derzeit nicht beantworten.
Doch. Zu versteuerndes Einkommen lässt sich ganz einfach im Steuerbescheid nachlesen. Das, was nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben etc. übrig bleibt.
Wenn man auf die Steuererklärung des Antragstellers abstellt, wäre das für eine Prüfung der Anträge aber kontraproduktiv.
Wieso? Die gleiche Prüfung erfolgt bei Millionen Bausparverträgen jedes Jahr völlig geräuschlos. Da ist 70.000 € p.a. Die Grenze...