Petition: Stoppen Sie den Preiswucher an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektroautos!

  • Hab das Video nicht ganz angesehen. Aber bei mir steht im der App die EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Impressum. Von daher wären die mein Ansprechpartner.


    mobility+ hatte ich immer nur als „Marketing-Name“ für die App im Kopf. Aber nicht als Firma.

    Das ist ja anscheinend der Trick. Ich schreibe überall EnBW und vllt. auch noch "mobility+" rein und drauf. Erst im Impressum sieht man an der Rechtsform und/oder HRB-Nummern, dass es sich um verschiedene Unternehmen handelt.


    Der CPO der umgangssprachlich EnBW genannten Ladesäulen ist die "EnBW mobility+ AG und Co.KG". Die Tarife S, M und L über die App (EnBW mobility+ App) oder Karte werden von der "EnBW Energie Baden-Württemberg AG" angeboten. Man kann wegen des Namen "mobility+" auf die Idee kommen, dass es ein Unternehmen ist.

    Das wirkt für mich, dass ein paar findige Juristen ein Konstrukt aus Firmen und Namen gebaut haben, um so etwas möglich zu machen. Ob das legal ist? Das müssen im Zweifelsfall Gerichte klären. Legitim? Nein.


    Warum sollte das nicht statthaft sein? Du kannst doch deine Verträge selber individuell kalkulieren.

    Wenn es die Gegenseite unterzeichnet, ist alles OK.

    Als Privatunternehmen ja, aber EnBW ist in staatlicher Hand. 46,75% gehören direkt BW und weitere 46,75% gehören Kommunen.

    Gefühlt hat jeder CPO staatliche Förderung für den Aufbau der Ladeinfrastruktur mitgenommen. EnBW hat ja immer betont, dass sie das nicht brauchten/wollten. Für mich wird klar, warum sie das wahrscheinlich nicht gemacht haben. Mit staatlicher Förderung wäre das ganz sicher nicht erlaubt.

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  • Ahm, Moment, wenn ich deren Argumentation verstanden habe haben die kein eigenes Netz, sondern nur Roaming? OK, aber auf deren Webseite steht was anderes, da steht etwas als "Betreiber"... vielleicht könnte sich ein Mitbewerber mal juridisch darum kümmern? (Link: https://www.enbw.com/elektromobilitaet )


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  • Es gibt mehrere Gesellschaften, die vollständig zu EnBW gehören, aber in unterschiedlichen Rollen im Strommarkt auftreten.

    So sind Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt offenbar zufrieden und EnBW kann störungsfrei allfällige Konkurrenz aus dem Markt drücken.

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  • Es gibt mehrere Gesellschaften, die vollständig zu EnBW gehören, aber in unterschiedlichen Rollen im Strommarkt auftreten.

    So sind Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt offenbar zufrieden und EnBW kann störungsfrei allfällige Konkurrenz aus dem Markt drücken.

    Das Problem ist, dass die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt nicht zuständig sind, weil Fahrstrom, im Gegensatz zu Haushaltsstrom und Gewerbestrom, nicht gesetzlich reguliert sind. Die Gesetze zum Unbundling und zur Strommarktliberalisierung gelten nicht für Fahrstrom.


    Erst müsste der Gesetzgeber tätig werden und dann erst können Behörden was machen.

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  • Die sollen sich gar nicht erst damit aufhalten, eine "Lex EnBW" zu verfassen.


    Durchleitungspflicht des "Zu Hause Stroms" mit gedeckeltem, geringem Aufschlag.


    Da sich die notwendigen Investitionen in Grenzen halten, und sich nicht für die Anbieter bei der ersten Ladung rechnen müssen, darf der Aufschlag auch nur klein sein.

    Schließlich geht es nur noch um die Abrechnung an verschiedenen Verbrauchsstellen.


    Alles Andere bietet die Chance des Lobby-Eingriffs.

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  • Strom ist grundsätzlich mal Strom. Egal ob Haushalts-, Industrie- oder Fahrstrom. Die Problematik findet nach Ende des eigentlichen Stromnetzes stand. Die Ladesäulenverordnungen und jetzt die AFIR sind der erste Aufschlag der gesetzlichen Regulierung. Es wäre nicht das erste Mal, dass man entsprechend nachsteuern muss.


    Das Bundeskartellamt ist eine selbstständige Behörde und kann alleine ermitteln. Bislang ging es ja "nur" um die Strompreise allgemein. Jetzt könnte es um eine ganz andere Sache gehen. Darf EnBW als CPO mit einem Marktanteil von 31% bei DC (laut Elvah) unterschiedliche Konditionen den verschiedenen EMPs anbieten?

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  • Alles gut, aber dass sich die notwendigen Investitionen in Grenzen halten, stimmt nicht. Höchstens, wenn Du immer an der gleichen Ladesäule laden würdest. Wir reden hier ja nicht von einem Wochenendhaus mit eine, fix eingebauten Zähler. Sondern, man fährt das ganze Jahr lang durch die Republik und lädt an zig Ladesäulen von zig Anbietern. Das ist eine ganz andere Nummer. Da sind erhebliche Investitionen in Software, Schnittstellen und IT notwendig und das bei jedem einzelnen Marktteilnehmer.


    Wir reden ja davon, dass Du z.B. an einer EnBW Säule in Bayern lädst, dass EnBW dann weiß, wo Du Deinen Vertrag für Haushaltsstrom hast, die geladene Menge KWh von EnBW an Deine z.B. heimischen Stadtwerke gemeldet werden und die heimischen Stadtwerke Dir dann den geladenen Strom zum Preis des Haushaltsstroms in Rechnung stellen. Und dass soll dann mit jedem Säulenanbieter und mit jedem Anbieter von Haushaltsstrom untereinander reibungslos funktionieren? Und die dazwischenliegenden Netzbetreiber, die den Strom durchleiten müssten kommen dann auch noch ins Spiel.


    Nur eine Detailfrage von vielen. In der Regel erhält man nur einmal im Jahr eine Stromrechnung für Haushaltsstrom. Soll dann Dein heimischer Versorger gegenüber dem Ladeanbieter unterjährig in Vorleistung treten? Oder soll Dir Dein heimischer Versorger monatlich eine separate Rechnung für Ladestrom zusätzlich schicken? Oder soll der heimische Versorger die monatlichen Abschläge erhöhen, aber um wieviel, er weiß ja nicht wann und wieviel Du laden wirst? Dein heimischer Versorger wird sich bedanken.


    Nur mal so eine weitere Detailfrage. Wenn Du zu Hause umziehst, den Anbieter für Haushaltstrom wechselst, wie bekommt der Ladesäulenbetreiber das mit? Datum, Name neuer Anbieter usw.? Wo schickt EnBW, beispielhaft, dann die ermittelten Mengen/ KWh Ladestrom hin? Und was ist bei einem Wechsel mit Rechnungen, die quasi noch unterwegs sind, und bei Deinem, alten Anbieter landen?


    Und das sind nur zwei Detailfragen, da fallen mir noch ganz viele ein. Was ist z.B. bei offene Forderungen, Zahlungsausfällen, Mahnungen, Inkasso usw..? Zuständigkeit, Haftung? Beschwerden bei falschen Abrechnungen, Rechnungskorrekturen? Umgang mit Insolvenzen von Marktteilnehmern?


    Ich habe damals die Strommarktliberalisierung in der Softwareentwicklung eines der großen Energieunternehmen mitgemacht. Das waren damals 3-stellige Millionenbeträge, nur bei diesem einen Unternehmen, die investiert werden mussten, Stichwort Marktschnittstellen und Anpassungen der Abrechnungssoftware usw. usw. Und dabei ging es um 1 zu 1 Beziehungen, also ein fix installierter Zähler in einem Haushalt zu einem Stromanbieter. Hier reden wir von zig Zählern, sprich Ladesäulen, zu zig Anbietern von Ladestrom zu zig Lieferanten von Haushaltsstrom. Das umzusetzen wird eine echte Nummer.


    Ich halte das, als jemand der weiß wovon er spricht, für äußerst komplex und entsprechend teuer, wenn überhaupt technisch machbar. Machbar wäre das sicher nur als Insellösungen, also innerhalb eines einzelnen Unternehmens, das Haushaltsstrom und Ladestrom anbieten, aber nicht alle mit allen in ganz Deutschland.


    Realistischer ist, dass der Gesetzgeber regulierend bei Roaminggebühren eingreift, und auf der reinen Lieferseite freier Wettbewerb herrscht. Und auf der reinen Lieferseite die Kartellbehörden regulierend eingreifen, wenn sich ein Monopol oder Oligopol abzeichnet.

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  • Das was Du beschreibst, das gibt es alles schon.

    Muss nur skaliert werden.

    Wenn ich jetzt mit meiner Renault-Karte bei EnBW lade, muss das auch bezahlt werden. Und untereinander verrechnet.

    Unterschied: Keiner dürfte mehr abgehobene Preise nehmen. Und würde es auch nicht, da die Fahrstromabzocker in Wettbewerb mit den Haushaltsstrompreisen stünden.

    Ich denke auch nicht, dass dadurch der Haushaltsstrom teurer würde. Dort funktioniert der Wettbewerb ja halbwegs.

    Einzig die Frage der Rechnungsstellung muss geklärt werden. Aber wer verbietet meinem Haushaltsstromanbieter, mir jede Ladung einzeln direkt in Rechnung zu stellen? Schließlich muss ich ja dafür einen Vertrag mit ihm machen, oder meinen ändern. Damit wäre auch das Problem des Sammelns von Schulden geklärt.


    Und ganz in‘s Leere läuft Deine Argumentation dadurch, das das „bring Deinen Strom mit“ ja bei LKW Ladestationen verpflichtend kommt.


    Die Argumente, die Du oben bringst, könnten genauso von der Abwehrabteilung eines Lobbyvereins kommen. (Ich sage nicht, dass Du sie Dir zueigen machst)

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  • Renault und EnBW ist das ungeliebte Roaming und keine Durchleitung. Das ist ein riesiger Unterschied.


    Und ich sehe das nicht durch die Brille eines Lobbyisten, sondern durch die pragmatische Brille eines Projektleiters, der das im Prozessmanagement und in der Software umsetzen müsste.


    Und Fahrstrom kann man realistisch nicht 1 zu 1 mit Haushaltsstrom vergleichen, alleine schon weil die Technik, Infrastruktur, und die Kostenstruktur eine andere ist. Das kann höchstens als Anhaltspunkt herhalten.


    Und zum Wettbewerb gehören immer zwei, wenn die Kunden bei der Auswahl des Anbieters, der Ladesäule nicht ausreichend preissensitiv sind, passiert auch nichts. Und da sind wir u.a. wieder beim Thema Filter nach Anbietern in der Ladeplanung der Autos.


    Nicht falsch verstehen, ich bin ja auf Deiner Seite, dass Ladstrom günstiger werden muss, aber ich sehe die Dinge halt realistisch, mit meinem Wissen im Hintergrund. Ich arbeite seit über 10 Jahren bei keinem Energieversorger mehr.

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  • Ich sehe einfach, dass das im LKW Bereich kommt, und bei Privatkunden nicht gehen soll.

    Das kann man nicht wegdiskutieren.

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