Verzichtserklärung beim Leasing

  • Ich musste - und würde - sowas auch nicht unterschreiben.


    Hat möglicherweise mit der Versionspolitik zu tun, und dass Skoda jetzt schon weiß, dass sie in 2 Jahren auf Android Automotive umsteigen werden, und alle Autos die natürlich nicht über eine entsprechende Headunit verfügen damit nur noch "gesetzliche Abstellgleis Updates" bekommen. (Reine Vermutung)

    🐍 RS coupé - Mamba Green

    ☀️8kWp PV (25° Süd) + 8 kWp PV (0°) an Fronius Symo Hybrid 5kW (Notstromfähig) + Fronius Symo 12 kW
    💨2kW Windrad für Winter + Nacht
    🔋12 kWh BYD B-Box
    🔌Fronius Wattpilot 22kW

  • Es gibt heute noch kein Update, da ich mir parallel noch andere Angebote einhole, um zu vergleichen und dann zu schauen, ob das ein Einzelfall ist.

    Ein Freund, der parallel einen ID.4 bestellt hat, musste jedenfalls keine Verzichtserklärung unterschreiben. Sobald ich den Verkäufer kontaktiert habe, melde.ich mich.

    Renault Zoe 22kWh - 7kWp PV Anlage - go-e charger 11kw

  • Ich habe das ganze nochmal mit einem Freund besprochen und den Vertrag unterschrieben.

    Das sind die Gründe:
    a.) Der Vertrag, der mir vorgelegt wurde bezieht sich nur auf den Händler, entbindet jedoch nicht den Hersteller von seiner Gewährleistung

    b.) Der Vertrag ist so allgmeinen gehalten (es werden z.B. keine konkreten Systeme, Navi-Updates o.ä. erwähnt), dass er bei einem Rechtsstreit vermutlich ohnehin keine Anwendung fände, da er Verbraucherrechte in einem erheblichen Maß einschränkt

    c.) Der Vertrag wirkt unprofessionell es fehlen wichtige Angaben, so dass es wie ein Schnellschuss eines Autohauses wirkt, um sich vor Mängelmeldungen von Kunden zu schützen, die beklagen, dass sie nicht über ein Naviupdate informiert wurden.

    Renault Zoe 22kWh - 7kWp PV Anlage - go-e charger 11kw

  • a.) Der Vertrag, der mir vorgelegt wurde bezieht sich nur auf den Händler, entbindet jedoch nicht den Hersteller von seiner Gewährleistung

    Wenn der Vertragspartner ein Skoda Händler ist, hast du gegenüber Skoda (Hersteller) keine Gewährleistungsansprüche, sondern ggf. nur Garantieansprüche (das ist allerdings eine freiwillige Leistung).


    So zumindest mein Kenntnisstand, bin allerdings kein Jurist....

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