Was nervt euch am Enyaq?

  • Das Telefon hat sich mit der FSE verbunden, aber eine Android-Auto-Verbindung kam bis zur Ankunft am Flughafen Frankfurt nicht zustande.


    Mal sehen, ob das morgen auf dem Heimweg wieder klappt.

    Auflösung: bei der Heimfahrt lief Android-Auto als wäre nichts gewesen.

  • Eine Straßeneinmündung hebt auch in D jegliches Tempolimit und Überholverbot auf.

    Es war aber von Baustellenbeschränkung die Rede meine ich... Da gilt die Rechtsprechung: Wenn die Baustelle (Gefahrstelle, Kurve etc) offensichtlich passiert wurde, gilt wiede die ursprünglich erlaubte Geschwindigkeit.

  • Falsch. Zitier doch bitte mal den Teil der StVO, der das belegt.

    Jein.

    Nicht dass da Sachen durcheinander kommen.

    Allgemeine Streckengeschwindigkeiten werden natürlich nicht aufgehoben (50 Stadt, 100 Nicht Stadt) ...

    Wenn eine Beschränkung unterhalb der örtlich eigentlich geltenden Geschwindigkeit ausgewiesen ist (zb 30 "Lärmbelästigung" etc) statt 50 gilt diese 30 solange, wie sie nach jeder Kreuzung und/oder Einmündung wiederholt wird. Einzige Ausnahme: Die Einmündung und/oder Kreuzung hatte im vorhergehenden Streckenverlauf EBENFALLS 30 ausgewiesen.


    Wir gehen jetzt mal vom Ur-Zustand aus: Du fährst einen Golf 1 von 1983 Ohne radio Ohne Landkarte, Navi, Handy etc:

    Jetzt stell dir vor, du kommst zb als Münchner (oder jede andere Stadt) durch ein Kaff gefahren, wo du noch nie vorher warst. Gesetzlich weisst du: Stadt = 50.

    Jetzt biegst du von der Alsenborner Strasse (30 weil Lärmschutz) auf die Kaiserslauterner Strasse ab (50 ohne besondere Beschilderung, weil Ortsstrasse), warst aber noch nie vor Ort vorher... Woher sollst du das wissen?

    Einmal editiert, zuletzt von Enyaq-Neuling ()

  • Wenn eine Beschränkung unterhalb der örtlich eigentlich geltenden Geschwindigkeit ausgewiesen ist (zb 30 "Lärmbelästigung" etc) statt 50 gilt diese 30 solange, wie sie nach jeder Kreuzung und/oder Einmündung wiederholt wird.

    stimmt m.E. nicht.

    Wenn nur 30 mit der Begründung Lärmschutz dort steht, hebt eine Kreuzung das nicht automatisch auf. Dass das für Fahrer, die später in diesen Bereich kommen und nicht ortskundig sind, schwierig werden kann, ist halt eine der Ungereimtheiten der STVO.

    Einerseits zu viele, andererseits zu wenige Schilder....


    Zu dem Schild muss es schon eine zusätzliche Angabe der Streckenlänge geben, damit es, ohne jegliche weitere Beschilderung, automatisch aufgehoben ist.

    Wie weit sich der Lärmschutz ausdehnen könnte, kann man als Fahrer normal nicht wissen.

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    Ab 20.01.2025: SW 3.7

  • enopol rechtlich hast du Recht. Es gibt aber unter Verkehrsexperten den Konsens, dass es so gesehen werden sollte. Wie gesagt: Du kannst ja ncht riechen welche Geschwindigkeit gilt (wenn sie anders ist, als die Standardgeschwingkeit die an einer solchen Stelle gilt).


    Die 30 mit Zusatz Lärmschutz ist keine Zone... Die einzige Zone ist das 30 Zone und das Verkehrsberuhigter Bereich Zeichen

  • Ich denke mal, dass da letztendlich ein Unterschied gemacht wird, ob jemand wirklich ortsunkundig ist oder nicht.

    Befriedigend sind solche Dinge aber nicht und nötig sind sie m.E. auch nicht.....

    An vielen Stellen gibt es zu viele Schilder für die Geschwindigkeitsbeschränkung, wo man sich manchmal fragt, weswegen der Führerschein heute so teuer und aufwändig sein muss, wo doch quasi jede Reaktion beschrieben ist.


    Wenn es einer Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung bedarf, um eindeutige Verhältnisse zu bekommen, sollte diese auch zwingend gemacht werden.

    Vielleicht soll es ja keine eindeutigen Verhältnisse geben, damit die Justiz weiterhin mit viel zu viel Kleinkram, bezahlt by Rechtsschutzversicherung, eingedeckt wird.


    Das betrifft m.E. auch die Ausschilderung von kleinen Baustellen, die auf mich oft genug den Eindruck machen, dass da Amateure am Werk gewesen sind.


    Wenn nur ein einziges Schild ohne Zusatz für die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt wurde, kann man m.E. zu 95% von einem Fehler ausgehen.....

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  • ich habe noch zwei Zonen vergessen: Fahrradstrasse, Fussgängerzone...

  • Um Zonen ging es hier m.E. nicht....das ist ja einfach....

    Ja stimmt. Ich wollte nur betonen, dass die Zusatzschilder (zb. 30 "Lärmschutz") eben keine Zonen sind.

  • Auch bei Baustellen, die mit Geschwindigkeitsbeschränkung plus Gefahrenschild bezeichnet sind manchmal schwierig.

    Ich habe das erst vor kurzem gehabt:

    50er Schild mit Gefahrenschild Baustelle.

    Am Rand war ein kleinerer "abgebakter" Bereich zu sehen und sonst voraus nichts, was auf eine Baustelle schließen ließ.

    Behinderungen gibt es ja oftmals ohnehin nicht und Bauarbeiten passieren gefühlt eher selten....

    Also ab dem sichtbaren Baustellenbereich wieder 100km/h......nach der ersten Kurve war dann klar, dass die Baustelle aus mehreren solche kleinen Bereiche bestand.....


    Das ist für mich schon eine bewusste in-die-Irre-Führung ortsunkundiger Fahrer....bei solchen unübersichtlichen, langen Baustellen ist es m.E. unbedingt notwendig, dass eine Streckenlänge zur Info und eine Aufhebung in Form eines Schildes am Ende existiert.


    So eine Stelle wäre übrigens eine der sehr seltenen Gelegenheiten, wo die fehlerhafte VZE bei solchen Schilderkombinationen zufällig ein brauchbares Ergebnis liefern würde.

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