• Hallo, wir versuchen jetzt schon seit mehreren Wochen unsere mobIle Wallbox, Go e Charger Gemini FLEX 11kw, bei unserem Netzbetreiber anzumelden.Diese wird einfach an die in der Garage vorhandene 16 A CEE Dose mit einem Stecker angeschlossen.

    Das habe ich dem Netzbetreiber mitgeteilt,das Datenblatt mitgeschickt und die Formulare ausgefüllt.

    Nun verlangt der Netzbetreiber eine Abnahme durch einen Elektriker.Auch nach mehreren Anrufen und E Mails in denen wir die Situation nochmals erklärt haben, besteht der Netzbetreiber darauf.

    War eventuell auch schon jemand in so einer Situation?

    VG Ringo

  • Vielleicht ne blöde Frage, aber warum meldest Du eine mobile WB überhaupt an?

    Das gilt doch nur für stationäre WB (zumindest in D)…


    Auch wenn Du die Hunde schon geweckt hast, sollte das doch auch ohne weitere Anmeldung klappen…!

  • Auch mobile Wallboxen müssen zumindest gemeldet werden.

    Mir ist es eigentlich egal was der Netzbetreiber will.Ich habe das Ding gemeldet und lade auch damit.Es geht mir darum das der Netzbetreiber der Meinung ist das auch mobile Lademöglichkeiten vom Elektriker abgenommen werden müssen. Das wäre mir neu, vielleicht hat jemand nähere Infos dazu.

  • Auch mobile Wallboxen müssen zumindest gemeldet werden.

    Mir ist es eigentlich egal was der Netzbetreiber will.Ich habe das Ding gemeldet und lade auch damit.Es geht mir darum das der Netzbetreiber der Meinung ist das auch mobile Lademöglichkeiten vom Elektriker abgenommen werden müssen. Das wäre mir neu, vielleicht hat jemand nähere Infos dazu.

    Der erste Punkt ist mir absolut neu und unverständlich.

    Was mache ich mit meiner mWB wenn ich zu Bekannten fahre und dort lade?


    Was die Vorgabe/Forderung des VNB angeht, soll er dir doch sagen, nach welcher Vorgabe diese Abnahme erfolgen soll.

    Bei der Installation einer festen WB kein Thema, bei einer mWB sehr fragwürdig.

    Lass Sie einfach warten, Sie werden dein Haus nicht vom Stromnetz trennen...grins.

    Zudem sind WB bis 11 kW nur Meldepflichtig, Nicht genehmigungspflichtig.

    Bei 22 kW sieht es anders aus.

  • Das auch eine mobile Wallbox gemeldet werden muss wenn sie regelmäßig an einem Standort betrieben wird habe ich mal irgendwo gelesen.Falls ich das wiederfinde verlinke ich das in den nächsten Tagen.Ich habe denen gesagt das das für mich erledigt ist. Soll ich jedes mal wenn ich einen Stecker einstecke einen Elektriker zur Abnahme holen?

  • ich wollte es nicht glauben, aber selbst eine mWB ist anzumelden,

    bei dauerhafter Nutzung an einem Anschluss.


    Wallbox anmelden
    Erfahren Sie hier, warum und wo Sie Ihre private Wallbox anmelden müssen und wie hoch die Kosten sind. Hier informieren!
    www.mennekes.de

  • Leider habe ich keine rechtlichen Aussagen dazu gefunden.

    Da müsstest du den VNB fragen. Der kann es dir sicherlich sagen.

    Denn die CEE war ja zuerst da... oder?

  • Der genaue Wortlaut im § 19 NAV (2) 2. Satz lautet:

    • 2Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen.

    Es wird nicht unterschieden, ob es um mobile oder stationäre Ladeeinrichtungen geht. Und ja, wortwörtlich betrachtet ist jeder Betrieb einer mobilen Ladeeinrichtung dem jeweiligen Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen.


    Ich erinnere mich noch gut, wie das zu Beginn mehr oder weniger intensiv auch in diesem Forum angesprochen wurde — und dann immer mehr versandete.

Liebe/r Besucher/in des Enyaq-Forum. Wir würden uns freuen, wenn du etwas zum obigen Thema beitragen möchtest.

Hier klicken, um ein kostenloses Benutzerkonto im Enyaq Forum anlegen

Bereits 8961 Mitglieder sind dabei und tauschen erste Informationen rund um das neue Elektro SUV Enyaq von Skoda aus! Viel Spaß :)