Widerruf durchs Autohaus wird abgelehnt (Widerrufsrecht allgemein)

  • und das ist eindeutig geregelt … 14 Tage, wenn der Händler Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hat


    hat er dich aufgeklärt ?

    Nein, keine explizite Widerrufsbelehrung. Auch in den AGB gibt es das Wort Widerruf nicht. Um einen Fehler meinerseits auszuschließen habe ich den Händler gebeten, mir aufzuzeigen, wann ich die Belehrung erhalten habe (ist ja immer möglich, dass man was übersieht). Das hat er bisher noch nicht gemacht. Selbst wenn ich jetzt ein verlängertes Widerrufsrecht haben sollte - er hat bekundet, dass er das nicht anerkennt und er einen Rücktritt nicht annimmt. Daher meine Überlegung bezüglich der Streitschlichtungsstelle. Ich habe auch schon überlegt, dem Händler eine kleine Bearbeitungsgebühr, bzw. Schadensersatz anzubieten. Aber andersrum widerstrebt es mir, wenn ich hier in meinen Verbraucherrechten beschnitten würde. Aber bevor ich das weiter überlege, wollte ich hier einige Meinungen oder bestenfalls Erfahrungen sammeln.

  • Ich will hier nur ungerne unterbrechen, aber vielleicht könnten wir die beiden Themen Lieferverzug und Widerspruch im Fernabsatz trennen. Sonst wird es für potentiell Interessierte schwierig, hier belastbare Auskünfte zu finden.


    Dir ist aber klar, daß du dich weder in einem JURA-Rechtsforum noch in einem offiziellen Kanal von Skoda befindest? Belastbare Auskünfte in einem beinahe anstehendem Rechtsstreit ist schwierig bis unmöglich in einem Fan Forum. Ich meine ja nur ;) Die Daumen sind gedrückt und ich hoffe das du vor Ort per Gespräch eine einvernehmliche Lösung finden kannst. Die Zeit ist dort besser investiert :thumbup: :thumbup:

  • Dir ist aber klar, daß du dich weder in einem JURA-Rechtsforum noch in einem offiziellen Kanal von Skoda befindest? Belastbare Auskünfte in einem beinahe anstehendem Rechtsstreit ist schwierig bis unmöglich in einem Fan Forum. Ich meine ja nur ;) Die Daumen sind gedrückt und ich hoffe das du vor Ort per Gespräch eine einvernehmliche Lösung finden kannst. Die Zeit ist dort besser investiert :thumbup: :thumbup:

    Ist mir absolut klar. Aber bei der Vielzahl der Autobestellungen hat vielleicht jemand schon mal genau die Erfahrungen gemacht. Und ansonsten gilt - viele wissen mehr als einer. :)

    Dazu helfen ja manchmal auch andere Beiträge in der Entscheidungsfindung. Habe ja explizit nach Meinungen gefragt, und nicht nach einer anwaltlichen Erstberatung ^^

  • nicht nach einer anwaltlichen Erstberatung ^^

    Das sollte aber der nächste Schritt sein!

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  • [...]. Daher meine Überlegung bezüglich der Streitschlichtungsstelle. Ich habe auch schon überlegt, dem Händler eine kleine Bearbeitungsgebühr, bzw. Schadensersatz anzubieten. Aber andersrum widerstrebt es mir, wenn ich hier in meinen Verbraucherrechten beschnitten würde. Aber bevor ich das weiter überlege, wollte ich hier einige Meinungen oder bestenfalls Erfahrungen sammeln.

    Streitschlichtungsstellen sind , zumindest nach meinen Informationen, nicht für den Neuwagenvertrag, sondern für den Gebrauchtwagenvertrag zuständig...

    Eine E Mail an die Verbraucherschutzzentrale wäre 'ne Idee. Die können dann auch Anwälte empfehlen.

    Enyaq 60 in race blau mit Advanced und Transportpaket - bestellt 01.02.24 - ULT Juli 2024

  • Streitschlichtungsstellen sind , zumindest nach meinen Informationen, nicht für den Neuwagenvertrag, sondern für den Gebrauchtwagenvertrag zuständig...

    Eine E Mail an die Verbraucherschutzzentrale wäre 'ne Idee. Die können dann auch Anwälte empfehlen.

    Das wusste ich bis gestern auch nicht. Du kannst auf der europäischen Seite der Streitschlichtungsstellen sogar Neuwagen als Streitgrund angeben. Und die Stellen richten sich an Verbraucher die Probleme mit Unternehmen haben. Scheint also zumindest genau meinem Fall zu entsprechen. Da sie, bis auf missbräuchliche Benutzung, kostenfrei sind, kann ich es ja zumindest versuchen. Ein Anwalt würde wahrscheinlich zwischen 250 und 400 EUR kosten; selbst wenn man im ersten Anlauf sein Recht durchbekommt. Es geht mir hier nicht ins erster Linie ums Geld, aber unnötig will ich auch nichts verbraten.

    Verbraucherschutz kostet leider genauso viel. Die nehmen laut Internetseite den vollen Satz von 190 EUR für eine Erstberatung, genau wie beim Anwalt.

  • Das wusste ich bis gestern auch nicht. Du kannst auf der europäischen Seite der Streitschlichtungsstellen sogar Neuwagen als Streitgrund angeben. Und die Stellen richten sich an Verbraucher die Probleme mit Unternehmen haben. Scheint also zumindest genau meinem Fall zu entsprechen. Da sie, bis auf missbräuchliche Benutzung, kostenfrei sind, kann ich es ja zumindest versuchen. Ein Anwalt würde wahrscheinlich zwischen 250 und 400 EUR kosten; selbst wenn man im ersten Anlauf sein Recht durchbekommt. Es geht mir hier nicht ins erster Linie ums Geld, aber unnötig will ich auch nichts verbraten.

    Verbraucherschutz kostet leider genauso viel. Die nehmen laut Internetseite den vollen Satz von 190 EUR für eine Erstberatung, genau wie beim Anwalt.

    Auch hier wieder, mein Wissen, ist die EU Schlichtungsstelle für einen Streit zwischen zwei Parteien zuständig, wenn eine davon ihren Sitz in einem anderen europäischen Land hat und nicht, wenn beide Parteien in einem Land ihren Gerichtsstand haben. :/


    Aber klar, Fragen ist nie verkehrt und es ist auch deswegen durchaus interessant, weil Skoda auf das Agenturmodell bei Elektroautos in Q4 nächsten Jahres umstellen will/wird und damit das Fernabsatzgesetz bei den Neubestellungen zu Grunde liegen wird.:)

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  • Und ansonsten gilt - viele wissen mehr als einer. :)

    Quod erat demonstrandum :) Wissen unterstellt, dass die Wissenden nicht nur von der Wahrheit Ihrer Ausführungen überzeugt sind, sondern jeder Einzelne diese auch objektiv begründen kann.


    Selbst wenn hier im Forum jemand einen ähnlichen Fall hätte, wäre der eben nur ähnlich...und deswegen abweichend.


    Wer es genau wissen will geht zum Fachmann, in diesem Falle ein RA. Nur dieser kann deinen Fall objektiv beurteilen und im Streitfalle auch begründen.

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  • Ersten: Widerrufsbelehrungen in den AGB sind afaik unzulässig.


    Zweitens: Auch wenn Händler das gerne anders sehen, ist es halt doch oft ein Fernabsatz:


    Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Kfz-Kaufvertrags | AutoKaufRecht


    ach und § 312g II Nr. 1 BGB gilt nicht für ein "normal" konfiguriertes Auto.


    Es ist aber kompliziert wie wann welcher Vertrag dann wirklich geschlossen wurde:


    siehe auch: Rücktritt vom Autokauf im Internet | Rechtsanwalt Florian Wehner (kanzleiwehner.de)


    Aber da hilft wirklich ein Rechtsbeistand, wenn keine gütliche Einigung abzusehen ist... (oft reicht schon das erste Schreiben :whistling: )


    Soweit zum gefährlichen Halbwissen...

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