Beiträge von Polachris

    Streitschlichtungsstellen sind , zumindest nach meinen Informationen, nicht für den Neuwagenvertrag, sondern für den Gebrauchtwagenvertrag zuständig...

    Eine E Mail an die Verbraucherschutzzentrale wäre 'ne Idee. Die können dann auch Anwälte empfehlen.

    Das wusste ich bis gestern auch nicht. Du kannst auf der europäischen Seite der Streitschlichtungsstellen sogar Neuwagen als Streitgrund angeben. Und die Stellen richten sich an Verbraucher die Probleme mit Unternehmen haben. Scheint also zumindest genau meinem Fall zu entsprechen. Da sie, bis auf missbräuchliche Benutzung, kostenfrei sind, kann ich es ja zumindest versuchen. Ein Anwalt würde wahrscheinlich zwischen 250 und 400 EUR kosten; selbst wenn man im ersten Anlauf sein Recht durchbekommt. Es geht mir hier nicht ins erster Linie ums Geld, aber unnötig will ich auch nichts verbraten.

    Verbraucherschutz kostet leider genauso viel. Die nehmen laut Internetseite den vollen Satz von 190 EUR für eine Erstberatung, genau wie beim Anwalt.

    Dir ist aber klar, daß du dich weder in einem JURA-Rechtsforum noch in einem offiziellen Kanal von Skoda befindest? Belastbare Auskünfte in einem beinahe anstehendem Rechtsstreit ist schwierig bis unmöglich in einem Fan Forum. Ich meine ja nur ;) Die Daumen sind gedrückt und ich hoffe das du vor Ort per Gespräch eine einvernehmliche Lösung finden kannst. Die Zeit ist dort besser investiert :thumbup: :thumbup:

    Ist mir absolut klar. Aber bei der Vielzahl der Autobestellungen hat vielleicht jemand schon mal genau die Erfahrungen gemacht. Und ansonsten gilt - viele wissen mehr als einer. :)

    Dazu helfen ja manchmal auch andere Beiträge in der Entscheidungsfindung. Habe ja explizit nach Meinungen gefragt, und nicht nach einer anwaltlichen Erstberatung ^^

    und das ist eindeutig geregelt … 14 Tage, wenn der Händler Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hat


    hat er dich aufgeklärt ?

    Nein, keine explizite Widerrufsbelehrung. Auch in den AGB gibt es das Wort Widerruf nicht. Um einen Fehler meinerseits auszuschließen habe ich den Händler gebeten, mir aufzuzeigen, wann ich die Belehrung erhalten habe (ist ja immer möglich, dass man was übersieht). Das hat er bisher noch nicht gemacht. Selbst wenn ich jetzt ein verlängertes Widerrufsrecht haben sollte - er hat bekundet, dass er das nicht anerkennt und er einen Rücktritt nicht annimmt. Daher meine Überlegung bezüglich der Streitschlichtungsstelle. Ich habe auch schon überlegt, dem Händler eine kleine Bearbeitungsgebühr, bzw. Schadensersatz anzubieten. Aber andersrum widerstrebt es mir, wenn ich hier in meinen Verbraucherrechten beschnitten würde. Aber bevor ich das weiter überlege, wollte ich hier einige Meinungen oder bestenfalls Erfahrungen sammeln.

    Ich will hier nur ungerne unterbrechen, aber vielleicht könnten wir die beiden Themen Lieferverzug und Widerspruch im Fernabsatz trennen. Sonst wird es für potentiell Interessierte schwierig, hier belastbare Auskünfte zu finden. Wie gesagt, mir ging es hier nur um den Widerspruch (bzw Rücktritt innerhalb der Frist). Das andere Thema ist auch sehr wichtig, aber wird meines Wissens nach bereits in einem anderen Thread behandelt, unter anderem der Auslieferung.


    Viele Grüße, Chris

    Doch, diese ist natürlich zu machen. Hätte aber auch schriftlich (per Mail) oder als Link kommen können. Möglich wäre aber auch diese in öffentlich zugänglichen AGBs zu definieren. Könnte also sein, dass sie sich auf der Seite des Onlinehändlers verstecken. Durch Hinweis auf die AGBs (wird meistens vor Vertragsabschluss per Bestätigung angezeigt) hättest Du die Widerrufsbelehrung somit bestätigt.


    Aber wie gesagt, meines Wissens ist der Widerruf erst nach Lieferung möglich (also bspw. das du einen Artikel ohne Angaben von Gründen zurück senden kannst).


    (ich hab dazu einen etwas aus Österreich gefunden: https://www.wko.at/ooe/handel/…erkauf-online-plattformen)

    Danke. Dein Input ist hilfreich (und nicht nur, weil es meine rechtliche Situation verbessert). Das gilt bei uns in D ja analog. Es wäre so viel einfacher wenn der Händler einfach sagt, „ja, unter Punkt X.Y haben wir ihnen die Belehrung zugeschickt“ oder „Nein, wir haben ihnen das nicht geschickt“. Dann weiß ich wenigstens, woran ich bin. Der weicht aber immer nur mit der Floskel „Alle Fristen bei ihnen sind verstrichen“ aus.


    Naja, vielleicht ist es für den einen oder anderen hier ja hilfreich. Werde auf jeden Fall berichten wie es ausgeht. Wer aber noch mehr zum Thema hat, gerne her damit. Ich warte heute nochmal die Antwort nach einer blanko Widerrufsbelehrung des Händlers ab und dann ziehe ich eine Streitschlichtungsstelle in Betracht.


    Grüße, Chris

    Danke für die ausführliche Antwort. Und eine Widerrufsbelehrung hätte der Händler nicht machen müssen? Wie gesagt, ich habe hier ein reines Onlinegeschäft getätigt

    Solange es sich um einen ULT (unverbindlichen Liefertermin handelt): Was möchtest Du da machen?


    Nur mal so am Rande bemerkt: Es gibt übrigens immer noch Besteller aus 2021, welche Ihr Fahrzeug noch nicht erhalten haben.


    Wenn Du unbedingt ein Fahrzeug auf Termin benötigst: Warum kaufst Du dann keinen Wagen aus dem Lagerbestand? Es soll ja derzeit einige Fahrzeuge und somit Auswahl geben?

    Unter dem Hintergrund, wie lange manche Leute hier warten, mag mein Problem sicher wie ein Hohn wirken. Aber ich wusste nicht, dass es diese Lieferschwierigkeiten gab und gibt. Der Verkäufer hat mich da ein wenig eingelullt, der hat das als total selbstverständlich dargestellt. Und ich habe nicht nur in einem Autohaus angefragt.

    Auf Termin brauche ich nichts. Hatte mir vorgestellt, dass ich dann für ca 2 Monate ein Autoabo abschließe und dann die letzten Wochen mit dem Fahrrad fahre. Ich habe bei Neuwagenbestellungen bisher immer 3-6 Monate gewartet und hatte das als übliche Wartezeit empfunden. Selbst zu Corona.

    Polachris

    Bitte lies dir § 312g BGB durch. Bei bestimmten Verträge ist §355 BGB nicht anwendbar.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

    Danke für den Link. Aber ein Autokauf wird doch da nicht ausgeschlossen? Habe zumindest das nicht in den Absatz 2 aufgezählten Ausschlüssen gefunden. Auch der Absatz 3 spricht nur von bestimmten Formen des Darlehensgeschäft, wo andere Fristen gelten. Alle Beiträge zum Fernabsatz bei Neuwagenkauf vom Händler sagen eigentlich das Gleiche. Wie hier beim ADAC:


    https://www.adac.de/rund-ums-f…%20selten%20zu%20erwarten.

    Verbraucher haben ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, wenn sie über das Internet mit einem Händler einen Vertrag schließen. Es beginnt zu laufen, wenn Sie die Ware übergeben bekommen. Hat der Händler Sie nicht oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 2-Wochen-Frist um weitere zwölf Monate.

    Den Widerruf des Vertrags müssen Sie gegenüber dem Händler erklären (z.B. per E-Mail). Die Rückgabe oder Rücksendung der Ware allein reicht nicht aus.

    Achtung: Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie etwas von einer Privatperson kaufen oder ersteigern.“


    Es geht mir hier auch ausschließlich um den Widerruf. Die Fristsetzungen wegen der Lieferfrist sind mir bekannt und wurden mir im Vertrag genannt. Allerdings sehe ich 02/2024 als bindend an. Einen nachgeschobener Vertrag mit neuen Datum, wie bei mir nach 6 Wochen, kann doch nicht rechtsverbindlich sein oder? Das wäre doch eine einseitige Vertragsänderung?


    Grüße, Chris

    Hallo Forum!


    Aktuell habe ich eine kleine Kontroverse bei meiner Skoda Enyaq Bestellung. Was ist passiert?


    Ende August habe ich nach langer Recherche für mich entschieden, dass es ein Skoda Enyaq sein soll. Der 85 stand vor der Tür. Ich habe nach Vermittlung durch ein Onlineportal eine renommierte Skoda Vertretung in der Nähe gefunden. Der kompetente Verkäufer meinte zu dem Zeitpunkt, die Lieferzeiten seien mittlerweile entspannt. Auf dem Kaufvertrag habe ich als unverbindliches Lieferdatum 02/2024. Dieses wurde mir dann auch schriftlich in einer Mail nach Unterschrift mitgeteilt. Den Kaufvertrag sehe ich dann so als angenommen. Die gesamte Kommunikation lief über Mail, also als Fernabsatzgeschäft.

    Erst danach ist mir durchs Forum klar geworden, dass die Lieferfristen möglicherweise länger würden.


    Erst 6 Wochen später hat mir das Autohaus ohne weitere Erläuterung eine neue Auftragsbestätigung zugeschickt. Relativ klein versteckt steht dort das unverbindliche Lieferdatum 05/2024.


    Die Lieferprobleme des AP550 fingen im November an, wie wir alle wissen. Darüber hat mich mein Skoda Händler bis heute nicht unterrichtet. Wegen der Unwägbarkeit des Lieferdatums habe ich gefragt, ob ich aus dem Vertrag aussteigen kann. Dies verneint der Händler vehement. Nur eine Stornierung mit den damit verbundenen Kosten von 5 % sei möglich.


    Da mir das mit der nachträglich geänderten Lieferfrist spanisch vorkam, habe ich mich beraten lassen. Als erstes wurde das Widerrufsrecht erfragt. Dazu konnte ich nichts sagen. Daher habe ich die Vertragsunterlagen gewälzt. Ausser einer Datenschutzbelehrung, einer Belehrung über die Änderung von Produkteigenschaften (IV80 zu 85) und dem Umweltbonus liegen noch die standarisierten AGBs 2022 von Skoda dabei. Eine Widerrufsbelehrung gem. dem BGB inkl. Frist, Rechtsfolge, Widerrufsmuster, Ansprechpartner etc finde ich bisher nicht. Daher würde ich davon ausgehen, dass die Frist statt 14 Tage nun 12 Monate und 14 Tage gilt. Diese würde ohne Belehrung sowie erst gelten, wenn ich den Kaufgegenstand in Empfang genommen habe.


    Ich habe jetzt schon mehrmals mit dem Händler geschrieben. Bisher verneint er meinen Widerruf. Er hat mir noch keinen Hinweis auf den Widerruf schicken können. Manchmal denke ich, ich war bestimmt nur zu schusselig und irgendwo tief im Mailverkehr ist er verborgen. Allerdings - bisher habe ich ihn nicht gefunden.


    Wie also weiter verfahren? Einen Anwalt will ich erst so spät wie möglich hinzuziehen. Erstmal wegen der Kosten, zum anderen aber auch, weil sich die Fronten dann natürlich verhärten werden.

    Meine Idee sind Streitschlichtungsstelle, eventuell Verbraucherzentrale und wenn es hart auf hart kommt der Verein gegen den unlauteren Wettbewerb (eine fehlende Belehrung, insbesondere nach Anfrage, wäre ein Verstoß gegen Par 5b UWG).

    Was meint ihr? Habe ich etwas übersehen? Liegt die Schuld bei mir? Würdet ihr auch so vorgehen?


    Den Namen des Händlers habe ich bewusst nicht genannt. Bis auf den Umgang mit dem Widerruf fand ich die Abwicklung bisher auch okay. Kompetenz ist auf jeden Fall vorhanden und der Ton wird auch gewahrt. Gerade deswegen ist es so schade, dass wir keine Einigung finden.


    Grüße,

    Chris