leicht verunsichert: Ungebremster Anhänger, 100 km/h Freigabe

  • Weil mein Enyaq lt. meiner COC und ZB I nun einmal nur 1.000 kg gebremst ziehen darf.

    Da ist dann ein Anhänger mit einem ZGG 1.300 kg leider "etwas" drüber.

    Anno 53 hat es im Prinzip schon geschrieben, und das wurde auch schon an anderer Stelle hier im Forum diskutiert. Ich habe mal eine Stelle rausgesucht (gleich der erste Beitrag auf der Seite 47):

    Anhängerbetrieb Dachgepäck - Anhängelast AHK Anhängekupplung Dachlast Skoda Enyaq - Seite 47 - Skoda Enyaq - Karosserie, Blech- & Anbauteile - Skoda Enyaq iV Forum - Skoda Enyaq Elektro Forum (enyaq-forum.de)


    Das zulässige Gesamtgewicht (von Fahrzeug und Anhänger) kommt dann zum Beispiel beim Führerschein oder 100kmh-Zulassung (oder ...) in Relevanz (findet sich auch in dem Thread etwas später), das ist aber ein anderes Thema.

  • Mein (ausgeliehener) Anhänger hat leider keine Handbremse. Ich kann ihn nur durch Keile sichern.

    Zum Thema Auflaufbremse: da gibt es meiner Ansicht nach leider auch einen Nachteil. Der Anhänger beeinflusst die Rekuperationsmöglichkeiten des Autos sehr massiv, was zu einem spürbaren Mehrverbrauch führt. Ich bin die gleiche Strecke Köln-Schwarzwald im vergangenen Jahr mit einem Anhänger mit Auflaufbremse gefahren. Der Verbrauch war etwa 2-3kWh/100km höher als mit dem ungebremsten. Dabei kann es natürlich auch noch andere Einflüsse gegeben haben.

    Ok, dann sind die Keile natürlich ein muss.


    Auflaufbremse vs. Rekuperation: Das ist dann am Schluss eine persönliche Abwägung. Mehr Sicherheit zulasten der Reichweite oder etwas weniger Sicherheit und etwas mehr Reichweite. Ich wäre immer bei der Sicherheit. Aber das darf jeder selbst entscheiden. :)

    Enyaq FL 85, Graphit Grau metallic, Suite Leder Schwarz, Transport Paket, Winter Paket, Maxx Paket, AHK, Aquarius 21", Netztrennwand


    Elroq 85, Race Blau metallic, Smart Lodge, Canton, AHK, WP, Pakete UDC & Smart, Neptun 20"

  • Weil mein Enyaq lt. meiner COC und ZB I nun einmal nur 1.000 kg gebremst ziehen darf.

    Da ist dann ein Anhänger mit einem ZGG 1.300 kg leider "etwas" drüber.

    Um es zu präzisieren, Zitat:


    Die Anhängelast beschreibt die Last, die ein Fahrzeug mittels eines Anhängers hinter sich her zieht. Bei dem Anhänger kann es sich gleichermaßen um einen Pkw-Anhänger, aber auch um Wohnwagen oder Tieranhänger handeln. Entscheidend für die zulässige Anhängelast ist allerdings nicht das zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen Anhängers, sondern dessen tatsächliche Masse (Achs- und Stützlast) im Vergleich zur zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs. Letztere ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsordnung oder einem gegebenenfalls vorhandenen fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten.


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  • Anno 53  BB-8  A66 danke für die Aufklärung, das habe ich nicht gewusst.

    Ist aber auch nicht schlimm, die Ablastung kostet mich zum Glück nichts und wiegen darf es am Ende so oder so nur 1.000 kg, egal wie hoch das (eingetragene) ZGG vom Hänger ist.

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