EnyaQ mit passendem Caravan - Ideen sind willkommen

  • enopol Die Auflaufbremse ist nicht sinnfrei. Ganz im Gegenteil, die ist für die 100er Zulassung wichtig. Mit 80 km/h unter die Autobahn zu fahren macht nicht wirklich Spaß.

    gilt so zumindest für D und DK.....


    Falls das zul Gesamtgewicht bis 650kg betragen hätte, dürfte man mit Enyaq auch in D ohne Anhängerbremse bis 100km/h fahren.


    In Frankreich ist es, soweit ich informiert bin, deutlich schwieriger als oftmals gedacht....im Eriba-Touring-Forum haben sich zu dem Thema mal Leute direkt mit den franz. Gesetzestexten beschäftigt...

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023 mit SW 3.2

    AKtuell SW: 3.8

  • Inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in Frankreich gilt, die sich an der Höchstgeschwindigkeit orientiert, wie sie im Zulassungsantrag des Anhängers gilt, konnte mir noch niemand beantworten. Aber da in der Zulassung des Anhängers keine Höchstgeschwindigkeit gilt, sollte es im Normalfall keine Probleme geben.

    Stimmt so nicht. EU-weit ist geregelt dass ohne Eintrag die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Anhängern (ab 1990) bei 100km/h liegen muss, alles abweichende muss in den Papieren stehen. Und IMHO seltsame Frage, auch in Frankreich darf man die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Ich hänge ja auch keinen 25km/h Traktoranhänger hinter einen LKW und fahre mit 80 über die Autobahn.


    Bei einigen Anhängerherstellern stehen da aber mittlerweile tatsächlich die 130 drin, habe ich schon mehrfach gesehen.


    Setzt nebenbei voraus, dass die Reifen auch einen Last- und Geschwindigkeitsindex für 130km/h haben, das ist bei vielen Anhängerreifen nicht der Fall. Bei 130 gibt es beispielsweise auch keine Tragfähigkeitszuschläge mehr die oft bei Anhängern genutzt werden.

  • Meik Deine Aussage - ohne Beleg oder Quelle - widerspricht sowohl den Aussagen des ADAC als auch den Angaben des Anhängerherstellers Unsinn. Wem soll ich mehr glauben?


    Tempolimit in Europa | UNSINN Fahrzeugtechnik

  • Widerspricht meiner Aussage nicht. Allgemeine Tempolimits und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind halt 2 Paar Schuhe, beides darf halt nicht überschritten werden.


    Die 100 wenn nichts in den Papieren steht kommen z.B. in D aus dem 30a StVZO bzw. aus der äquivalenten EU Richtlinie zu Bremsen an Anhängern.


    Dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf kommt aus §3 StVO "die Geschwindigkeit ist ... den Eigenschaften von Fahrzeug ... anzupassen". Das Beispiel mit dem 25km/h Traktoranhänger dürfte verständlich sein, mit welcher Logik soll es bei anderen Anhängern jetzt anders sein? Und ja, es gibt diverse Anhängerhersteller die ihre Anhänger für 130 freigeben. Wird gerne in den deutschen Papieren vergessen, im Zweifel ins CoC gucken oder den Hersteller nach einer Freigabe fragen damit man es in die Papiere nachtragen kann.


    Die 100er Regelung aus Deutschland hat da übrigens rein gar nichts mit zu tun. Das ist eine Ausnahme zum Tempolimit, die ändert nichts an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Anhängers und ist eine rein deutsche Regelung die nur hier gilt.

  • Ich stimme Meik zu,

    wir sollten die deutsche Sonderregelung außen vor lassen wenn wir über europäische Straßenverkehrsregeln sprechen.


    Grob gesagt,

    ich finde im Netz kaum belastbare Aussagen, in Frankreich wird ein Gespann bis zum zGG von 3.500 kg als ein Fz angesehen.

    Anhänger sind dort bis 500 kg zulassungsfrei.


    In Meinem Fall, Pkw 2790 kg plus 750 kg Hänger zGG gleich 3.540 kg also Hg 90 km/h.

    Oder ich leihe mir den Enyaq von Tochter 1.

    Mein Hänger, max. 140 km/h laut COC , im Kfz-Schein aber nur 100 km/h (müsste man wohl ändern?) und H-Reifen.


    Ich weiß aber nicht wie die deuten Versicherer auf einen Unfall bei 130 km/h reagieren. :/

    Ehemals 80er Sportline-Fahrer, jetzt nur noch Gastleser.

  • Sehr interessant. In meinem Fahrzeugschein des Anhängers ist keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen. Damit dürfte ich doch in Frankreich 130 km/h auf der Autobahn fahren, oder nicht?

  • Indirekt die 100 km/h in Deutschland, wenn die Vorgaben erfüllt sind.

    Wenn man die 130 km/h mit dem COC-Papier nachweisen kann, ggf. auch im europäischen Ausland

    Ich habe kein CoC-Papier. Ich habe ein Sonderfahrzeug mit Einzelgenehmigung. Und dort gibt es im Einzelgenehmigungsbogen im Feld Höchstgeschwindigkeit keinen Eintrag. Das könnte ich ja dann vorweisen. Jetzt habe ich noch ein wenig gekramt und in dem 11seitigen TÜV-Gutachten finde ich dann doch im Kleingedruckten versteckt eine Höchstgeschwindigkeitsangabe von 100 km/h. Aber eigentlich alles theoretisch, da ich sowieso nicht schneller als 100 km/h mit dem Anhänger fahre. Aber Du könntest bei Änderung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung dann tatsächlich die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h in Frankreich ausnutzen. Aber noch spannender sind Länder wie Italien, wo auch auf der Autobahn mit dem Anhänger nur 80 km/h erlaubt sind. Auf der Autobahn um Mailand haben mich die Brummis rechts und links überholt, bis ich mich dann mal der heimischen Fahrweise angepasst habe.

  • Ich habe mich mal bei Leuten umgehört die einen kleinen Pritschenanhänger max. 600 kg ohne 100 km/h Zulassung besitzen.

    Keiner hat eine eingetragene Hg.

    Meine Schlussfolgerung: Alle hier in Deutschland zugelassenen Hänger müssen mindestens 80 km/h fahren können.


    Auszug COC

    Hg TakeOff.jpg


    Aber eigentlich brauche ich keinen höhere Hg.

    Wünschen würde ich mir, oder uns allen, eine europaweit einheitlichen Regelung.

    Gern die Deutsche.

    Ehemals 80er Sportline-Fahrer, jetzt nur noch Gastleser.

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