Ich stimme Meik zu,
wir sollten die deutsche Sonderregelung außen
vor lassen wenn wir über europäische Straßenverkehrsregeln
sprechen.
Grob gesagt,
ich
finde im Netz kaum belastbare Aussagen, in Frankreich wird ein
Gespann bis zum zGG von 3.500 kg als ein Fz angesehen.
Anhänger sind dort bis 500 kg zulassungsfrei.
In Meinem Fall, Pkw
2790 kg plus 750 kg Hänger zGG gleich 3.540 kg also Hg 90 km/h.
Oder ich leihe mir
den Enyaq von Tochter 1.
Mein Hänger, max.
140 km/h laut COC , im Kfz-Schein aber nur 100 km/h (müsste man wohl
ändern?) und H-Reifen.
Ich weiß aber nicht
wie die deuten Versicherer auf einen Unfall bei 130 km/h reagieren. 