Der kann nur 1/2 Ladeleistung, dafür als Gebrauchtteil ab ca. 300€ zubekommen und als Unterwegslader ok. Zu Hause hab ich eine OpenWB.
d.h. 0; 5,5 und 11kW?
Für EnWG §14a müßte er sich (AFAIK, ich bin kein Anwalt ) auf 4,2kW oder kleiner einstellen lassen. Wer keine "Bestandswallbox von vor 2024 " hat, muss bei der Neuanmeldung (alle nicht öffentlichen Lader über 4,1kW, auch mobile Lader ) seit Anfang 2024 angeben wie sich Wallbox/EV-Lader von Netzbetreiber bei Netzüberlastung abregeln läßt. Intelligentes Messsystem, Smartmeter Gateway+Steuerbox werden dann auch kommen, bezahlen alles wir als Stromkunden...