Damit hast du juristisch gesehen natürlich absolut recht. Nur hätte mich das vermutlich einen Vormittag gekostet gegenüber einem Workaround von fünf Minuten. Sollte das Problem allerdings auch künftig weiterhin auftreten, muss selbstverständlich der Händler dauerhaft Abhilfe schaffen.
Ja. Ich bin halt vorsichtig bei einem nagelneuen "Gerät" und würde den Workaround eher nicht anwenden. Wenn irgendwas schiefgeht, wird dann schnell einmal behauptet, das wäre wegen eines unsachgemässen Eingriffs.
Bei mir hat die Fahrzeugübergabe eigentlich in der gemeinsamen Einrichtung aller Anmeldungen und Funktionen bestanden. Ich wäre glaub nicht "losgelassen" worden mit einem Fahrzeug, das nicht einmal online ist.
Aber wenn jetzt alles gut ist, ist ja gut