Der Gesetzgeber hat festgelegt das der Leasingnehmer nur über einen Dritten das geleaste Fahrzeug erwerben darf. Ansonsten ist es kein Leasing, sondern ein Kreditvertrag.
Anmerkung:
an einem geleasten Fahrzeug erwirbst du keine Rechte, weil das geleaste Fahrzeug im Eigentum des Leasinggebers ist.
Das ist so nicht richtig. Für private Leasingverträge gibt es eine solche Einschränkung nicht. Da darf auch der Leasingnehmer selbst das Fahrzeug am Ende kaufen.
Das ist grundsätzlich auch bei gewerblichen Abnehmern nicht verboten. Allerdings sieht dann das Finanzamt die Sache nicht mehr als Leasingvertrag (also Dauermiete), sondern als verdeckte Finanzierung, und dann kann man die Leasingraten nicht mehr in voller Höhe steuerlich geltend machen, sondern muss das Fahrzeug abschreiben, was regelmäßig zu erheblichen Steuernachzahlungen führen würde.
Deswegen wird das in gewerblichen Leasingverträgen regelmäßig ausgeschlossen, dass der Leasingnehmer selbst das Fahrzeug kauft.
Ein explizites gesetzliches Verkaufsverbot an den Leasingnehmer gibt es aber nicht.