Ich war auf den Seiten der Verbraucherzentrale und habe zu " Wucher " folgendes gefunden:
Das Wichtigste in Kürze:
- Um einen Preis als Wucher zu bezeichnen, muss er mindestens doppelt so hoch sein wie marktüblich.
- Außerdem muss der Anbieter eine Notlage ausnutzen.
- Ob Wucher vorliegt, muss in jedem Einzelfall juristisch geprüft werden.
Da würde die Streiterei schon bei marktüblich beginnen. Denn welcher Markt ist gemeint - bundesweit, landesweit, stadtweit usw.
Das, was vor allem bleibt, ist die Konsequenz für uns Foristen, sich demnächst einen KVA von verschiedenen Skoda Werkstätten machen zu lassen. Bei den offensichtlichen Preisunterschieden für von Skoda selbst definierten Leistungen bei einer Inspektion, kann es sich durchaus lohnen, auch mal ein paar Kilometer weiter zu einer Werkstatt zu fahren