Beiträge von Enyaq-Neuling

    Vielleicht eine Zusatzfrage: wenn ich das Auto vor KW45 bekomme aber erst nach KW45 immatrukliere, würde ich die 1800 kg nicht bekommen (mal davon ausgehend, dass es sich nur um Papierkram handelt und am Fshrzeug keine Änderungen gemacht werden)? Ich habe das Auto beim Händler in Deutschland bestellt und werde es in die Schweiz exportieren. Das dauert auch noch 3-4 Wochen, bis das Auto zum ersten Mal in Verkehr gesetzt wird.

    Vielleicht nochmal den Unterschied zwischen der Zulassung durch den Autobesitzer und einer Typgenehmigung ("Zulassung durch den Hersteller") erklärt:


    - Wenn ihr ein Auto kauft, das bestimmte Dinge können soll (Anhängelast, Leistung, Reifengrösse etc) dann gilt das für jedes Auto einer bestimmten Baureihe/Bauzeitraum/Modell ersichtlich an der Vin (oder in D HSN/TSN) ... Jedes Auto mit derselben HSN TSN und den gleichen Leistungsdaten und Gewichten darf dasselbe... (vereinfacht ausgedrückt)...


    - Wenn ein Auto nach der ersten Inverkehrverbringung seitens des Herstellers neue/veränderte Leistungsdaten hat, ändern sich diese entsprechend durch eine nur ab dieser Baureihe gültige Typgenehmigung für die gesamte Baureihe mit derselben Spezifikation, Leistungsdaten (in D: HSN TSN), nicht aber für die Vorgänger.


    DENN: Der Hersteller erwirbt von den Behörden immer nur eine Typgenehmigung ("die Erlaubnis das Auto herstellen und verkaufen zu dürfen") für dieses explizite Fahrzeug- nicht das davor und nicht das danach.


    Wann man also persönlich das Auto zulässt spielt keine Rolle.


    Beispiel (bisschen Ironie dabei): Ein 1979er Opel Ascona darf ganz spezifische Dinge. Der Nachfolger Vectra darf wieder andere spezifische Dinge. Beide Autos wurden mit den Gesetzen ihrer Zeit homologiert und die Typgenehmigung erteilt. Aber eben nur jedes Auto für sich.


    Das bedeutet: Wenn ich einen Opel Ascona habe, darf ich nicht davon ausgehen, dass ich den ANhänger den ich mit dem Vectra ziehe, auch da ziehen darf usw.


    Beim Enyaq gibts das Beispiel mit dem Geschwindigkeitspiepser. Mein Auto (ein 23er) hat das noch nicht. Musste er auch noch nicht. Ich habe das Auto so bekommen. Ein neuerer muss das haben, man darf es (theoretisch) nicht rausprogrammieren (was viele trotzdem machen), aber es Bestandteil der neuen Typgenehmigung für das neuere Modell.

    Wären wir nur zwei Minuten später zum Auto gekommen, dann hätte ich das Knöllchen an der Scheibe gehabt und es wäre mir wahrscheinlich nicht gelungen, das Knöllchen im Nachgang ungeschehen zu machen. Das Ordnungsamt hätte mich wahrscheinlich abblitzen lassen.

    Deswegen würde ich bei Strafzetteln vor ort garnichts sagen. ich würde einmal kurz fragen und wenn man merkt da geht nix, "Schönen tag" wpnschen und auf das Knöllchen warten und dann Einspruch einlgen. Das würde ich übrigens bei jeder gelegenheit so machen, bei der man es mit der "Staatsmacht" zu tun hat. Man kennt ja so Leute, die mit dem PVD rumdiskutieren bis sie irgendwann eine eingefahren kriegen, oder im Streifenwagen sitzen... Kenne da einen der das gemacht hat. Der lag am Ende mit Handfesseln auf dem Boden. Weil er sein Maul nicht halten konnte... Durch ein ruhiges Gespräch habe ich befreien können.


    Die Moral der Geschichte: Der Vollzugsdienst (egal PVD oder GVD) schreibt die Knöllchen, und wenn einem was nicht passt, nicht mit den Leuten diskutieren und freundlich verabschieden, und einfach Einspruch einlegen, wenn der Brief da ist.

    Nö. Nur 97 %. Aber ich stehe dazu, wenn ich erwischt werde und mache kein Fass auf.


    Dann spinnen wir das Gedankenspiel mal weiter: ein Behinderter ohne den nötigen Parkausweis parkt dort, sein Auto wird abgeschleppt. Der macht jetzt ein riesiges Fass auf, inklusive "Jammerartikel" in der örtlichen Zeitung: waren doch nur 15 Minuten, Parkausweis beantragen ist zu mühsam, bei ihm im Dorf braucht er das nicht, die drei Mal im Jahr wo er nach Offenburg fährt lohnt sich das nicht, und überhaupt: die arroganten Städter wollen eh nur die Auswärtigen schikanieren und er wird nie wieder einen Fuß nach Offenburg setzen.


    Wer ist jetzt der Böse? Das meine ich mit "wo fängt es an, wo hört es auf".

    Wie ich bereits erwähnte: Da es sich um eine OWi handelt, hat die Behörde grundsätzlich die Möglichkeit, von einer Verfolgung abzusehen. Sie kann ihn bestrafen, muss es aber nicht. Wenn jemand nur zu faul ist, das entsprechende Papier zu beantragen, wird es eher einen Strafzettel geben, als wenn derjenige vielleicht erst kürzlich ein Auto erworben hat. Der Nachweis darüber wird aber wohl etwas schwierig, und es käme darauf an, was derjenige in den Einspruch schreibt. Wenn das sinngemäß das ist, was du meintest ("Isch hab des scho immer so gmacht. Bei uns im Derfle wois jedr Bscheid"), wird jede Behörde das abschmettern.