Vielleicht eine Zusatzfrage: wenn ich das Auto vor KW45 bekomme aber erst nach KW45 immatrukliere, würde ich die 1800 kg nicht bekommen (mal davon ausgehend, dass es sich nur um Papierkram handelt und am Fshrzeug keine Änderungen gemacht werden)? Ich habe das Auto beim Händler in Deutschland bestellt und werde es in die Schweiz exportieren. Das dauert auch noch 3-4 Wochen, bis das Auto zum ersten Mal in Verkehr gesetzt wird.
Vielleicht nochmal den Unterschied zwischen der Zulassung durch den Autobesitzer und einer Typgenehmigung ("Zulassung durch den Hersteller") erklärt:
- Wenn ihr ein Auto kauft, das bestimmte Dinge können soll (Anhängelast, Leistung, Reifengrösse etc) dann gilt das für jedes Auto einer bestimmten Baureihe/Bauzeitraum/Modell ersichtlich an der Vin (oder in D HSN/TSN) ... Jedes Auto mit derselben HSN TSN und den gleichen Leistungsdaten und Gewichten darf dasselbe... (vereinfacht ausgedrückt)...
- Wenn ein Auto nach der ersten Inverkehrverbringung seitens des Herstellers neue/veränderte Leistungsdaten hat, ändern sich diese entsprechend durch eine nur ab dieser Baureihe gültige Typgenehmigung für die gesamte Baureihe mit derselben Spezifikation, Leistungsdaten (in D: HSN TSN), nicht aber für die Vorgänger.
DENN: Der Hersteller erwirbt von den Behörden immer nur eine Typgenehmigung ("die Erlaubnis das Auto herstellen und verkaufen zu dürfen") für dieses explizite Fahrzeug- nicht das davor und nicht das danach.
Wann man also persönlich das Auto zulässt spielt keine Rolle.
Beispiel (bisschen Ironie dabei): Ein 1979er Opel Ascona darf ganz spezifische Dinge. Der Nachfolger Vectra darf wieder andere spezifische Dinge. Beide Autos wurden mit den Gesetzen ihrer Zeit homologiert und die Typgenehmigung erteilt. Aber eben nur jedes Auto für sich.
Das bedeutet: Wenn ich einen Opel Ascona habe, darf ich nicht davon ausgehen, dass ich den ANhänger den ich mit dem Vectra ziehe, auch da ziehen darf usw.
Beim Enyaq gibts das Beispiel mit dem Geschwindigkeitspiepser. Mein Auto (ein 23er) hat das noch nicht. Musste er auch noch nicht. Ich habe das Auto so bekommen. Ein neuerer muss das haben, man darf es (theoretisch) nicht rausprogrammieren (was viele trotzdem machen), aber es Bestandteil der neuen Typgenehmigung für das neuere Modell.