In den Powerpass AGB steht folgendes:
Zitat
Vertragspartner für den Powerpass-Ladeservice sind die Volkswagen Group Charging GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 32, 10178 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Deutschland, unter der Nr. HRB 208967 B, Telefonnummer: 00800 355 411 11, E-Mail: info@elli.eco („Elli“) und Volkswagen Group Charging CZ s.r.o., Ve svahu 482/5, Podolí, 147 00 Praha 4, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Prag, Tschechische Republik, unter der Nr. 07959184, Telefonnummer: 00800 355 411 11, E-Mail: info@elli.eco („Elli Czechia“); vgl. Punkt 4.4.
Powerpass ist einfach eine Marke von Elli.
AGB von Ionity findet man in der App. Ich habe keine explizite Begrenzung der Lademenge pro Monat gefunden. In den AGB werde ich als Verbraucher betitelt, also ist das ein B2C-Geschäft (Punkt 2.2). Ionity hat laut Punkt 6.3 das Recht den Produktvertrag mit Wirkung zum nächsten Rechnungsdatum ordentlich zu kündigen. Das ganze ist natürlich schwammig formuliert, aber rechtlich wohl sauber.
Als Customer/Verbraucher ist §307 BGB interessant.
§ 307 BGB - Einzelnorm
Zitat
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Alles, was einer normalen Nutzung bei der Lademenge entspricht, dürfte unproblematisch sein und kann auch nicht in den AGB ausgeschlossen werden. Die 300kWh pro Monat dürften vor Gericht schwer zu halten sein. Aber wo kein Kläger, da kein Richter!