Beiträge von PaulderPON

    Das mit der Ambientebeleuchtung ist ab Version 4.1 bei Öffnung nur dann rot, wenn die Sensoren ein Hindernis erkennen, dabei ist es egal, ob Fahrrad, Auto oder Fußgänger, ist da nix, bleibt auch die erst geöffnete Tür in der Ambientebeleuchtung wie die anderen, so habe ich das zu mindestens beobachtet.

    Langstreckenfahrer warum willst du jetzt jemanden für das geschriebene Gesetzt verantwortlich machen, das es nicht 'richtig' aus deiner Sicht ist. Der Ordnungshüter hat alles richtig gemacht.


    Ich kann nicht verstehen, warum man ein E-Auto ohne E-Kennzeichen zulässt und wenn man es tut, muss man die Konsequenzen tragen und nicht meckern, oder ein Richter würde.... Die sollen etwas anders machen, als sich um so einen Mist kümmern.


    Für mich ist in dem Fall in Koblenz, definitiv , die Besitzerin des Tesla an der Sache Schuld.


    Und wenn es ihr nicht passt, dann soll Sie sich eine Ladesäule suchen, die nicht die Voraussetzung hat, das dort nur E-Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen laden dürfen.


    Nur mal so ein kleines Beispiel für Gesetzte:


    Eine rote Aufleuchtende Lichtzeichenanlage ist ja auch kein Hinweis, sondern ein festes Gebot, welches nicht widerrechtlich übersehen werden soll und wenn es mal passiert und man wird erwischt, dann muss man ja auch mit den Konsequenzen rechnen und kann sich nicht da raus reden und das ist ja alles doof, das Gesetz.

    Mesto die gleiche Meldung habe ich heute auch im Auto bekommen, obwohl ich bereits einen Termin dafür habe.

    Was mir auch schon aufgefallen ist, das ich meinen Account nicht mehr mit OK bestätigen muss und es geht trotzdem alles, ich dachte das geht bei den SW 4.1 erst nach dem Update auf 5.x

    Ich finde es recht interessant, das wir hier über ein Thema diskutieren, was ganz klar schriftlich geregelt ist.

    Das Verkehrszeichen mit dem Zusatz ist ganz klar definiert und wenn das so ist, dann soll man wo anders laden, wenn man(n) oder Frau kein E-Kennzeichen für Ihr KFZ bestellt hat bei der Anmeldung des gleichen.

    Dann muss man mit den Konsequenzen leben.

    DP. ohne dieses Zertifikat ist der Wert des Fahrzeugs aus der Sicht des Händlers und aus deiner Sicht nicht Einschätzbar und somit kann man sich den Vertag sonst wohin schieben. Auch wenn es die Tiemeyer-Gruppe ist, verhalten und benehmen wie ein Hinterhof-Kiesplatz-Händler.

    Dann soll der Verkäufer doch mal den Wert des BEV begründen, was will ich mit der Ausstattung, wenn die Batterie schrott ist.

    Mal wieder jemand, der das tägliche Geschäft hier nicht verstanden hat. Der sollte vlt mal beraten werden ;)

    Ich habe jetzt einen Termin für das Update am 01.09.25 für 2 Tage, da gleichzeitig sich auch ein Fehler mit dem BMS angesehen wird, da ich immer die Meldung erhalte, das Elektrosystem ist gestört, wenn es draußen wärmer als 25 °C ist und ich die Batterie-Vorkonditionierung anschmeiße, bzw. die beim Laden selbst angeht. Dafür erhalte ich einen Ersatzwagen für 2 Tage. Gleichzeitig wird auch das Update auf 5.4.3 gemacht.

    Bin mal gespannt.

    Toll wäre es, wenn du beweise für die Fehler hast, also Foto´s oder Videos, durch die Beifahrer.


    Gibt es im ErWin Vorgangsnummern, dann den Händler drauf verweisen und keinen Blödsinn von SW Updates erzählen!


    Dann würde ich ein Großes Update auf die 3.8 bestehen, damit sollen ja auch 'Fehlverhalten, oder Meldungen' verschwinden.


    GPS-Thema: ist die Antenne, bzw. der Stecker unterm Dach, auch bekannt von anderen Modellen und die haben die Gleiche Hardware verbaut.


    Das wichtigste Thema ist der E-Call, das ist ein TÜV Relevantes Thema und bei einer Fehlfunktion theoretisch ' ein erlöschen der Betriebserlaubnis'.

    Da würde ich den Berater festnageln und mit ggf den Geschäftsführer kommen lassen und ihm einmal und bestimmend drohen, da es ja für alle Fehler auch TPI´s gibt.


    Und vor dem GF auch das Thema mit einem RA (Rechtsanwalt) ansprechen, wenn er das unbedingt so haben will, zur Weiteren Bearbeitung in seinem Autohaus.