Tippe auf das BMS, wenn du es auch im Stand hören kannst. Vlt ist es aber auch die Akku-Klimatisierung/Kühlung. Hast du mal geschaut, wie hoch die Akku-Temperatur ist ?
PS: Fährst du immer noch einen iv80 Brilliant silver ??
Tippe auf das BMS, wenn du es auch im Stand hören kannst. Vlt ist es aber auch die Akku-Klimatisierung/Kühlung. Hast du mal geschaut, wie hoch die Akku-Temperatur ist ?
PS: Fährst du immer noch einen iv80 Brilliant silver ??
PS: und mache direkt eine neue 'Dual-Hupe' rein ![]()
Haste die VK nicht mit eine 'frei Schaden' pro Jahr ?! ![]()
Passs bei Seite, so wie es auf dem Bild aussieht, ist zumindestens die Halterung des Sensors in der MItte des Kühlergrills auch def. oder verbogen und das muss dann sowieso neu einjustiert werden und das kosstet schon viel Geld, ausser, die hast keine Fehlermeldungen bei den Assistenten, die Verbaut sind.
warum nicht einfach eine 'Reklamation' nach dem Scheibentausch einleiten ?
Die Windgeräsche waren vorher ja nicht da, oder hast du die Scheibe selbst eingebaut, oder hast du die geschenkt bekommen?
Manches mal verstehe ich das nicht, ist doch der erste Weg, oder?
Meines Wissens nach wird im Werk immer die neuste Version installiert.
Also, laut Volkswagen selbst, ist das die MEB Plattform
und es sind unterschiede, in der SW Versionen und Batterie größen möglich, aber Sie könnten theoretisch bei allen verbaut werden.
ALso keine technischen Gründe, sondern Konzernentscheideung.
Also der große Akku des ID.7 passt einfach nicht in den Unterboden vom Enyaq......
Hmm, die basieren beide auf der MEB Plattform uns sind somit für die Aufnahme des Akku´s völlig identisch !
Das ist höchstens 'Konzern Strategie.
Ja, genau die Beschilderung, die unter der Tafel 'Elektrofahrzeuge wärend des Ladevorgangs, wenn da eine andere Höchstzeit drauf steht, darf der Betreiber keine Rechnung stellen, wenn du dich in der Zeit bewegt hast, den für den Platz vor der Ladesäule gilt die Besonderheit beim laden, wenn du nnachweisen kannst, das du geladen hast, so laut Rechtsgrundlage.
Wichtig wäre noch gewesen, was auf der Ladetafel für eine Höchstparkdauer stand, denn die ist beim Laden entscheidend. Wenn die Länger ist, dann musst du das an den Betreiber nicht bezahlen
Aber so etwas ist schon recht doof.
Hier gilt meines Wissens nach folgendes, wenn die Höchst Ladedauer, die Parkzeit überschreitet, dann muss hier gegen vorgegangen werden, da man ja zum Laden an die Säule gefahren ist und nicht zum EInkaufen ;-).
Somit wahrscheionlich ein Fall für den RA.