Beiträge von Mcll80

    Ich empfehle dir mal die letzten paar Seiten durchzulesen. Das Thema wurde die letzten zwei Tage ausführlich diskutiert.

    Seit den Wartungsarbeiten kann man nur noch als Firma die genaue Ausstattung einsehen. Als Privatperson geht das nicht mehr.

    Moin, mein 10.2021 bestellter Enyaq ist diese Woche an mich übergeben worden. 16 Monate warten haben jetzt ein Ende aber der Ärger fängt auch gleichzeitig an. Als erstes, der PLA ist im bestehenden Parken Plus Paket nicht enthalten. Ob dieses mit einem Upgrade/ Update nachzurüsten ist, weiß keiner.

    Aber viel schlimmer ist, dass mein Enyaq mit fast Vollausstattung das Paket Klima nicht hat. Bestellbestätigung und AB haben dieses jedoch. Wahrscheinlich hat der Händler gepennt und das Paket beim Bestellvorgang vergessen. Jetzt will man mir erzählen, man könne dieses nicht nachrüsten, weil Skoda das nicht kann.

    Das ist doch quatsch oder? Der Händler hat wohl keine Lust ein neues Steuergerät auf seine Kosten nachzurüsten. Hat jemand dazu vielleicht Infos für mich? Geht eine Nachrüstung von Sitzheizung, 3 Zonen Klima und beheizbarer Wischdüsen wirklich nicht mit Skoda Teilen.

    Generell muss dein Vertragspartner liefern, was bestellt wurde. Falls er dies nicht macht, musst du diesen auch generell mit einer angemessen Nachfrist zur Nachbesserung auffordern. Falls dein Vertragspartner dann die Nachbesserung nicht leisten kann, hast du die Möglichkeit entweder vom Vertrag zurückzutreten, mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen, oder auf Minderung des Preises.

    Dass der Händler nicht auf seine Kosten die Sachen nachrüsten möchte, kann ich verstehen, da ich davon ausgehe, dass dies nicht so einfach machbar ist, Auch wenn ich jetzt hier kein Experte bin.

    Falls eine Minderung für dich in Ordnung ist und der Händler da mit macht, ist alles ok. Ansonsten kann ich in diesem Fall auch nur empfehlen, dich mit einem Anwalt zu beraten, um entsprechend eine Minderung oder andere Ansprüche durchzusetzen.

    Ja, auch dort bestellt. Was passt da? Was meinst du damit, das quote vorhanden war? 01.... soll das Monat januar daratellen?

    Die 01.... hat nichts mit dem Monat zu tun. Die Kommissionsnummer ist eine fortlaufende Nummer welche am 1.1. jedes Jahres bei 0 beginnt und alle verkauften Skodamodell in Deutschland einschließt. Wenn Selenium schreibt, dass er mit der Nummer 019... und diese erst in April zwecks Quote bestellt wurde bedeutet dies, dass du vor Selenium bestellt hast und daher ist schonmal die Reihenfolge der Nummer schlüssig, da wie Selenium schon beschrieben hat reichte zu diesem Zeitpunkt die Weitergabe der Bestellung aus, auch wenn keine Quote vorhanden war. Da du vor Selenium bestellt hast, kann es also sein, dass bei dir noch Quote vorhanden war und die Bestellung auch gleich ausgelöst wurde, oder das die Bestellung aufgrund fehlender Quote auch erst im April ausgelöst wurde.

    Also sollte bei dir kein so großes Problem mit der Quote sein


    PS: PIA West habe ich nicht bestellt. Ein anderes AH in der Nähe hat mir ein besseres Angebot gemacht ;)

    Vergleiche Deine Kommisionsnummer mir der von Leuten, die ähnlich wie Du bestellt- und schon geliefert bekommen haben. Möglicherweise gibt das Aufschluss. Wenn sie ähnlich groß ist, kann immer noch sein, das Skoda damals (9/21 ?) alle Bestellungen angenommen- aber die ohne Quote erst einmal nicht bearbeitet hat. Wenn sie viel größer ist, dann hatte der Verkäufer sicher keine Quote.

    Das bring hier nichts. Bis zum Frühjahr 2022 konnte das AH die Bestellung direkt an Skoda Deutschland weiterleiten und hat daher auch gleich eine Kommissionsnummer erhalten, auch wenn er keine Quote mehr hatte. Erst danach wurde das System geändert, so dass das AH die Bestellung erst platzieren kann, wenn er noch freie Quote hat, wodurch es auch erst dann die Kommissionsnummer bekommt. Wurde schon mehrfach hier diskutiert. Für Kommissionsnummern aus 2022 kann man durch Vergleichen herausfinden, ob noch Quote vorhanden war oder nicht. Aber für 2021 geht das leider nicht.

    Wie verhält es sich denn für diejenigen die eine WP bestellt haben. Ich denke wohl nicht dass ich die 1000€ erstattet bekomme? Hat da jemand schonmal nachgefragt bzw. Erfahrungen gemacht? Oder fällt das dann wieder in die Kategorie, Pech gehabt, aber warte mal weiter.

    Die Diskussion gab es schonmal bei der erhöhten Ladeleistung, da diese nun Standard ist. Am Ende haben einzelne Käufer von Ihrem Autohaus einen Nachlass über die erhöhte Ladeleistung erhalten. Aber von Skoda kam da nicht. Und als Kunde habe ich auch kein Anspruch darauf. Ihr habt ein Auto mit WP für einen festen Preis bestellt und das bekommt ihr auch. Ob in der Zwischenzeit einzelne Punkte von euren Extras nun Serie sind oder auch nicht, spielt dabei keine Rolle.

    Und die haben dann auch erstmal ihre Bugs und Dinge, die nicht funktionieren, und nicht zu Ende gedacht und entwickelt wurden für den alltäglichen Gebrauch und auf der Straße beim Kunden getestet werden. Da wird es mit Sicherheit dann auch erstmal massig Beschwerden geben. Ich glaube nach wie vor, dass der Enyaq, so wie er aktuell ausgeliefert wird (mit einem hoffentlich gelösten TA-Problem) inzwischen nicht die schlechteste Lösung ist.

    Wahrscheinlich nicht ganz. Die meisten Kombis, die in der Pipeline sind bauen auf den selben Baukästen und Software auf wie die aktuellen erhältlichen Efahrzeuge. Daher kann man davon ausgehen, dass diese die selben Probleme haben, wie die aktuellen Modelle.

    Wenn ich es richtig mitbekommen habe, Hatten die Autohäuser bis zum 25.5.2022 die Möglichkeit trotz Überschreitung der Quote die Bestellung bei Skoda zu platzieren, wodurch sie auch eine Kommissionsnummer erhalten haben. Allerdings werden diese Bestellungen dann trotzdem nach Quotenregelung abgearbeitet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Bestellung auch nur mit offener Quote platziert werden. Daher macht aus meiner Sicht eine Kommissionsnummer aus 2021 keinen großen Sinn.

    das hat hier nichts mit dem käuferwechsel zu tun. Er hat das Auto gekauft und bezahlt, nur nicht angemeldet. Damit ist der Kauf abgeschlossen, ob er das Auto weiter verkauft oder einen Tag damit fährt und .dann verkauft oder selbst nutzt, hat rechtlich keine Relevanz. Bei Zahlung des Kaufpreises wechselt der Besitz. Und wenn er keinen Leasingvertrag hat, kann sich jeder auf den Kopf stellen, aber der Wagen kann verkauft werden, oder unangemeldet ins Wohnzimmer gestellt werden. ;)

    Das ist leider auch nicht immer so eindeutig. Natürlich kann es Bedingungen, unter deren Umstände du auch nach bezahlen der Ware nicht der Eigentümer einer Ware bist. Auch wenn das folgende Beispiel nicht zu dieser Situation passt, zeigt es, dass die einfache Behauptung hier nicht immer stimmt. Wenn du jetzt von irgendjemanden im guten Glauben ein Fahrzeug mit Fahrzeugbrief kaufst, dieses aber gestohlen ist, wirst du niemals Eigentümer des Fahrzeuges und kannst es daher rechtlich auch nicht weiterverkaufen. Du bist dann sogar verpflichtet das Auto wieder zurückzugeben. Und das Geld bekommst du dann auch nur wieder, wenn man es von deinem Verkäufer wieder holen kann.


    Und Skoda wird aktuell alle Hebel in Gang setzen um solche Weitergaben zu verhindern. Das geht erstmal bei der händlerseitgen BAFA Prämie los, welche dir Skoda ja nicht gewähren musst, wenn du das Auto nicht 1 Jahr hälst, was ja die Bedingung für eine BAFA Förderung ist. Und Skoda ist aktuell auch daran interessiert alle Verträge in neue zu überführen, da auch Skoda für die Produktion der Fahrzeuge mehr zahlen muss als zum Bestellzeitpunkt. Da aber die Händler einen Garantie für den Fahrzeugpreis zum Zeitpunkt der Bestellung haben, trägt hier Skoda diese Extrakosten.


    Aber da ich kein Jurist bin, müsste man dieses mit einem Anwalt klären, ob diese spezielle Formulierung einem Kaufvertrag gültig sind, oder nicht.

    Ich dachte hier nur von einigen Usern gelesen zu haben, dass nach Ablauf des verbindlichen Liefertermins Skoda automatisch eine kostenfreie Mobilität bereit gestellt hatte...

    Bei einem verbindlichen Liefertermin hast du direkt am nächsten Tag nach dem Verstreichen des Termins anspruch auf kostenfreie Mobilität. Diese musst du aber auch anfordern. Und soweit ich es bei dir entnehmen kann, hattest du einen unverbindlichen Liefertermin. Da musst du immer selber aktiv werden und den Vertragspartner in Verzug setzten mit angemessener Nachfrist. Und erst nach verstreichen der Nachfrist kannst du irgendwelche Ansprüche geltend machen.

    Falls ein Händler von alleine auf dich zukommst, hast du Glück gehabt. Aber generell kann man sagen, dass man Sachen auch nur bekommt, wenn man diese einfordert.