das hat hier nichts mit dem käuferwechsel zu tun. Er hat das Auto gekauft und bezahlt, nur nicht angemeldet. Damit ist der Kauf abgeschlossen, ob er das Auto weiter verkauft oder einen Tag damit fährt und .dann verkauft oder selbst nutzt, hat rechtlich keine Relevanz. Bei Zahlung des Kaufpreises wechselt der Besitz. Und wenn er keinen Leasingvertrag hat, kann sich jeder auf den Kopf stellen, aber der Wagen kann verkauft werden, oder unangemeldet ins Wohnzimmer gestellt werden. 
Das ist leider auch nicht immer so eindeutig. Natürlich kann es Bedingungen, unter deren Umstände du auch nach bezahlen der Ware nicht der Eigentümer einer Ware bist. Auch wenn das folgende Beispiel nicht zu dieser Situation passt, zeigt es, dass die einfache Behauptung hier nicht immer stimmt. Wenn du jetzt von irgendjemanden im guten Glauben ein Fahrzeug mit Fahrzeugbrief kaufst, dieses aber gestohlen ist, wirst du niemals Eigentümer des Fahrzeuges und kannst es daher rechtlich auch nicht weiterverkaufen. Du bist dann sogar verpflichtet das Auto wieder zurückzugeben. Und das Geld bekommst du dann auch nur wieder, wenn man es von deinem Verkäufer wieder holen kann.
Und Skoda wird aktuell alle Hebel in Gang setzen um solche Weitergaben zu verhindern. Das geht erstmal bei der händlerseitgen BAFA Prämie los, welche dir Skoda ja nicht gewähren musst, wenn du das Auto nicht 1 Jahr hälst, was ja die Bedingung für eine BAFA Förderung ist. Und Skoda ist aktuell auch daran interessiert alle Verträge in neue zu überführen, da auch Skoda für die Produktion der Fahrzeuge mehr zahlen muss als zum Bestellzeitpunkt. Da aber die Händler einen Garantie für den Fahrzeugpreis zum Zeitpunkt der Bestellung haben, trägt hier Skoda diese Extrakosten.
Aber da ich kein Jurist bin, müsste man dieses mit einem Anwalt klären, ob diese spezielle Formulierung einem Kaufvertrag gültig sind, oder nicht.