Es geht doch hier um eine Abtretungserklärung. Da schreibt die Werkstatt eine
Rechnung. Der Werkstatt liegt doch das Gutachten vor das der Kunde beauftragt hat.
Nicht ich sondern du hast berichtet : Ich warne eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.
Weiterhin schreibst du das die Versicherer in einigen Fällen 10 % vom Nettorechnungsbetrag
abziehen. In solchen Fällen ist dir der Lohn (Streitwert) zu gering solche Kunden die das erleben
Rechtsbeistand zu leisten. Natürlich steht dir frei Rechtsbeistand zu leisten.
PS: Die Rechnung ist immer an den Auftraggeber (Geschädigter) zu stellen.
Eine Abtretungserklärung berechtigt die Werkstatt den Rechnungsendbetrag bei der
in Frage kommenden Versicherung einzureichen. Das ist ein Service den sehr viele
nutzen weil sie halt den Rechnungsbetrag nicht auf Tasche haben und sich nicht auskennen.