Wenn ein Bauteil auf Kulanz getauscht wird, hast du 1 Jahr Gewährleistung auf das Bauteil. So hat es mir eine Juristin erklärt. Und es betrifft lediglich nur das Bauteil. Sonst nichts.
In einem Gewährleistungsfall ist das ebenfalls im BGB und HGB geregelt, wenn es sich um ein Bauteil handelt, erlischt die Gewährleistung mit dem Ende der Fahrzeuggewährleistung. Es verlängert nicht die Gewährleistung des getauschten Bauteils.
Gebe ich, wenn eh keine Gewährleistung besteht einen Bauteilwechsel in Auftrag sieht die Sachlage schon anderst aus.