Imbisse müssen die Preise auszeichnen, aber die Ladesäulenanbieter nicht....
DOCH, müssen sie gesetzlich! Die Frage ist nur, wie es gesetzlich konform ist. Eien Tiefgarage die keinNetz hat und dem entsprechend über APP der Preis nicht eingesehen werden kann, ist dann nicht konform (wenn es die einzige Möglichkeit ist, den Preis abzurufen)