Nee. Wer das nicht will, beschäftigt sich mit seinen Rechten und setzt diese durch... 
AGBs sind am Ende des Tages nichts anderes als Wünsch-Dir-Was-Listen. Wenn da Dinge drinstehen, die gegen geltendes Recht verstoßen, dann sind diese Dinge unwirksam. Und eine Regelung, nach der ein Anbieter nach eigenem Gutdünken Dinge wegnehmen kann, die zum Vertragsbeginn vorhanden waren, ist dies fast immer.
Natürlich reicht es i.d.R. nicht, in so einem Fall einfach zum Anbieter zu gehen und zu sagen, dass man damit nicht einverstanden ist. Man muss dann auch Willens und in der Lage sein, seine Ansprüche notfalls vor Gericht durchzusetzen.
Ob sich das in einem Fall wie dem, um den es hier ging, lohnt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Mir geht's eher um die grundsätzliche Haltung, so von wegen "...in den AGBs steht...", und "...wer das nicht will, fährt einen 1990er Golf...". Diese Einstellung ist hierzulande extrem weit verbreitet, was für mich persönlich völlig unverständlich ist, denn deutsche Gerichte sind eigentlich sehr verbraucherfreundlich.
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Du hast vollkommen Recht!
Das kann eben nicht oft genug betont werden:
AGB sind ja lediglich einseitige Bedingungen und sind nicht FÜR, sondern GEGEN den Kunden gerichtet. Oft sind Klauseln möglicherweise bereits von Anfang an unwirksam, stehen aber einfach drinnen, weil man sich es so erlaubt, sei es aus Kalkül oder aus Nichtwissen. Jeder kann AGB schreiben, der geschäftlich etwas anbietet. Ich habe in meinen Verträgen auch AGB. Allerdings habe ich sie vorher prüfen lassen, weil ich 1. keinen Bock auf Ärger mit meinen Kunden habe, 2. mein Geld für sinnvollere Dinge verdienen möchte. Allerdings sind meine AGB nur sehr klein, leicht zu verstehen und grundsätzlich rechtssicher, weil ich den Konsens suche. Ich liebe meine Kunden und brauche sie.
Bereits hier wissen wir, dass das eine Ausnahme in Deutschland ist. Die meisten AGB sind unglaublich aufgebläht, oft abgeschrieben von anderen, ungeprüft und immer zu eigenem maximalen Vorteil erstellt. irgendwie passt das zu diesem Land, finde ich, egal, ob Autobranche, Baubranche oder Einzelhandel.
Leider musste ich derzeit einen Fall bei der Verbraucherzentrale öffnen, weil sich ein großer Bike-Versandhandel einfach weigert, seiner Gewährleistungspflicht nach §§437 nachzukommen, um eine nachgewiesen von Anfang an defekte Bike-Akkulampe zu tauschen oder zu erstatten.
In den meisten Fällen müssen Unternehmen ihre eigenen AGB selbst durchsetzen, sie sind also im rechtlichen Zugzwang. Daher sind die Kosten erst einmal vom Unternehmen selbst zu tragen.